Bin zur Zt. in Verhandlung über einen Nebenjob für Betreuung von Ferienwohnungen für den Empfang von Gästen bei Anreise und Abnahme am Ende. Welche Vergütung


18.05.2025, 13:51

PS: Meine Frage bezieht sich nur auf die als Verhandlungsbasis zu nehmende HÖhe der Vergütung da ich mich in der Sparte nicht auskenne. Administrative Fragen sind hier nicht zu klären.

3 Antworten

Wie kommst du darauf, dass das eine freiberufliche Tätigkeit sein soll?

Das ist es mit Sicherheit nicht.


Rotfuchs716 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 18:55

Im französischem Steuerrecht sind alle selbstständigen Tätigkeiten freiberuflich wenn diese weder kommerziell (Handelsgewerbe) noch handwerklich sind. Weitere Einkommenssteuerkategorien gibt es nicht für Einzelpersonen. Bei den Sozialversicherungen gilt dasselbe.

Geochelone  18.05.2025, 21:54
@Rotfuchs716

Vielleicht hättest du in deiner Frage schreiben sollen, dass es dir um französisches Recht geht. Hier geht man üblicherweise von deutschem Recht aus....

Rotfuchs716 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 13:50

Der Auftraggeber hat das so definiert. Zahlung gegen Rechnung von jemandem der wie ich freiberuflich ist.

Geochelone  18.05.2025, 17:46
@Rotfuchs716

Der Auftraggeber kann einen Auftrag vergeben und auf Rechnung zahlen, aber er kann aus einer gewerblichen Tätigkeit keine freiberufliche machen. Du musst das als Gewerbe anmelden !

Rotfuchs716 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 18:46
@Geochelone

es handelt sich hier weder um eine kommerzielle noch um eine handwerkliche Tätigkeit. Alles was weder das eine noch das andere darstellt fâllt in die Kategorie nicht kommerzieller EinkÜnfte und insofern können Honorare wie bei meinen übrigen Dienstleistungen fakturiert werden. Steuerrechtlich ist Gewerbe entweder handwerklich oder kommerziell und die übrigen selbstständigen Tätigkeiten sind freiberuflich in der Kategorie der Einkünfte.

Finde ich gut, ist ein schöner Sommerjob, auch mit eigener Anmeldung bei den Behörden.


Rotfuchs716 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 22:25

Ich stell mir die Frage auf welcher Basis ich hier das Honorar verhandeln sollte! Daher die Frage hier.

Rotfuchs716 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 22:29
@Liesche

Der gilt nur für Angestellte. Stellt sich die Frage ob man als Ausgangsbasis diesen MIndestlohn aufgerundet auf die tatsächlichen Kosten eines Arbeitgebers inklusive Urlaub und Sozialabgaben nehmen könnte. Aber selbst dann käme ich nur auf etwa 17 Euro/Std.

Nebenjob für [...] Der Job ist auf freiberuflicher Basis.

Ähm was?! Such im Internet nach "Scheinselbstständigkeit", kann ganz böse enden. Denke das sollte eher über https://www.instaff.jobs/arbeitsrecht/kurzfristige-beschaeftigung-70-tage-regelung oder wenn das nicht möglich ist über https://www.minijob-zentrale.de/ laufen.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung