Bin zur Zt. in Verhandlung über einen Nebenjob für Betreuung von Ferienwohnungen für den Empfang von Gästen bei Anreise und Abnahme am Ende. Welche Vergütung
scheint euch hier angemessen? Der Job ist auf freiberuflicher Basis. Zahlung gegen Rechnung. Muss selber dann für Einnahmen Sozialabgaben und eventuell Steuern zahlen.
PS: Meine Frage bezieht sich nur auf die als Verhandlungsbasis zu nehmende HÖhe der Vergütung da ich mich in der Sparte nicht auskenne. Administrative Fragen sind hier nicht zu klären.
3 Antworten
Wie kommst du darauf, dass das eine freiberufliche Tätigkeit sein soll?
Das ist es mit Sicherheit nicht.
Vielleicht hättest du in deiner Frage schreiben sollen, dass es dir um französisches Recht geht. Hier geht man üblicherweise von deutschem Recht aus....
Der Auftraggeber hat das so definiert. Zahlung gegen Rechnung von jemandem der wie ich freiberuflich ist.
Der Auftraggeber kann einen Auftrag vergeben und auf Rechnung zahlen, aber er kann aus einer gewerblichen Tätigkeit keine freiberufliche machen. Du musst das als Gewerbe anmelden !
es handelt sich hier weder um eine kommerzielle noch um eine handwerkliche Tätigkeit. Alles was weder das eine noch das andere darstellt fâllt in die Kategorie nicht kommerzieller EinkÜnfte und insofern können Honorare wie bei meinen übrigen Dienstleistungen fakturiert werden. Steuerrechtlich ist Gewerbe entweder handwerklich oder kommerziell und die übrigen selbstständigen Tätigkeiten sind freiberuflich in der Kategorie der Einkünfte.
Finde ich gut, ist ein schöner Sommerjob, auch mit eigener Anmeldung bei den Behörden.
Ich stell mir die Frage auf welcher Basis ich hier das Honorar verhandeln sollte! Daher die Frage hier.
Der gilt nur für Angestellte. Stellt sich die Frage ob man als Ausgangsbasis diesen MIndestlohn aufgerundet auf die tatsächlichen Kosten eines Arbeitgebers inklusive Urlaub und Sozialabgaben nehmen könnte. Aber selbst dann käme ich nur auf etwa 17 Euro/Std.
Nebenjob für [...] Der Job ist auf freiberuflicher Basis.
Ähm was?! Such im Internet nach "Scheinselbstständigkeit", kann ganz böse enden. Denke das sollte eher über https://www.instaff.jobs/arbeitsrecht/kurzfristige-beschaeftigung-70-tage-regelung oder wenn das nicht möglich ist über https://www.minijob-zentrale.de/ laufen.
notting
Im französischem Steuerrecht sind alle selbstständigen Tätigkeiten freiberuflich wenn diese weder kommerziell (Handelsgewerbe) noch handwerklich sind. Weitere Einkommenssteuerkategorien gibt es nicht für Einzelpersonen. Bei den Sozialversicherungen gilt dasselbe.