Jobangebot unter Mindestlohn und als Bezahlung ein Gutschein?
Hallo zusammen,
ich hoffe jemand von euch kann mir helfen. Ich habe mich für eine Stelle beworben, bei der ich bei einer Messeveranstaltung aushelfe. Also ein „einmaliges“ Arbeitsverhältnis von maximal 4 Tagen.
Als Vergütung wurde mir ein Gutschein der Firma angeboten oder alternativ eine ausgezahlte Vergütung, bei der der Betrag allerdings geringer als der Gutscheinwert ist. Zudem erhalte ich Arbeitskleidung, die ich behalten darf (es handelt sich um Alltagskleidung, die ich bestimmt auch privat nochmal tragen werde - den genauen Wert der Kleidung kenne ich nicht).
Ich habe es mal durchgerechnet und beide Summen sind deutlich geringer als der Mindestlohn (ohne die Kleidung, die ich behalten darf) Auch von einem Arbeitsvertrag war bisher nicht die Rede.
Bei dem ganzen habe ich ein komisches Gefühl und würde gerne wissen, wie die rechtliche Lage aussieht. Ist es rechtens, dass mir eine geringere Summe als der Mindestlohn gezahlt wird? Zählt die Kleidung, die ich behalten darf, auch zur Vergütung?
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Nein, es ist nicht rechtens, unterhalb des Mindestlohns zu zahlen, wobei das in vielen Branchen dennoch unterlaufen wird. Aber das ist ein anderes Thema.
Auch die Sachbezüge können nicht herangezogen werden, wenn es nicht vereinbart wurde und nicht im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Wenn der Gutschein für dich nicht von Interesse ist, dann hat der Arbeitgeber dies hinzunehmen. Die Kleidung scheint Arbeitskleidung zu sein, die du auf Wunsch / Anweisung des Arbeitgebers zu tragen hast. Wenn die Kleidung aber eher Alltagskleidung ist, weil sie aus einem T-Shirt besteht, sehe ich darin keinen Sinn, dies als Teil der Vergütung anzusehen.
Offensichtlich sucht man hier billige Aushilfssklaven. Ich persönlich würde ablehnen.
MiLoG - Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (gesetze-im-internet.de)
Vielen Dank für die Antwort. Diese hat mein Bauchgefühl nur noch unterstützt und ich werde das Angebot ablehnen. Vielen Dank!
Das ist nicht nur nicht rechtens, sondern auch sonderbar.
Auf Messen werden solche Stellen in der Regel sehr gut bezahlt.
Sowohl meine Frau, als auch ich, haben das häufiger gemacht. Eine Woche Urlaub geopfert und richtig abgesahnt.
- Stepstone
- Jobbörse
- Homepages der Krankenhäuser/Pflegedienste
Das ist nicht rechtens, was dir da angeboten wird Es ist nicht erlaubt, unter Mindestlohn zu zahlen. Ersatzweise mit einem Gutschein bezahlen zu wollen, damit unterwandert man die Pflicht einer korrekten Bezahlung.. ( Mindestlohn)
Wenn Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt wird, die man behalten darf, kann diese nicht als Entgelt gesehen werden Der Arbeitgeber ist verpflichtet Arbeitskleidung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Egal ob man diese behalten darf, oder zurückgeben muss.
Normalerweis werden solche Arbeiten gut bezahlt. Hier handelt es sich offenbar um eine Firma die billige Arbeitskräfte für die Aufstellung von Messeständen sucht..
Wie bist du abgesichert, wenn bei deiner Arbeit ein Arbeitsunfall passiert ?
Ich würde einen solchen Job nicht annehmen.
Liest sich, als wärst du dort lediglich der Aushilfs-Hiwie. Wenn es keinen Vertrag gibt: wie sieht es - nebenbei bemerkt - mit der Absicherung aus, wenn dir was passiert? Liest sich ein bisschen wie Schwarzarbeit. Da würde ich mir zumindest was Schriftliches geben lassen, dass du - auch wenn es zB ein 400-Euro-Job wäre - krankenversicherungstechnisch abgesichert bist.
Vielen Dank für deine Antwort. Das frage ich mich tatsächlich auch. Ich habe bisher nichts fest zugesagt und erstmal nach der Anzahl der Stunden gefragt, bei der ich auf einen Stundenlohn von ca. 7€ komme. Abgesehen davon, dass es mir viel zu wenig ist, würde ich gerne wissen, wie es sich rechtlich verhält.
Vielen Dank für die Antwort!
Ich hatte mich dort beworben, weil ich sowas eben super interessant finde. Es freut mich sehr, dass ihr schon so erfolgreich wart. Darf ich fragen, wie ihr an die Stellen gekommen seid? Läuft es über eine Agentur?