Bedarfsgemeinschaft

2 Antworten

Das Jobcenter könnte es sogar gut finden, wenn du in eine WG ziehst. Denn das ist vermutlich günstiger als eine eigene Wohnung.

https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/bedarfsgemeinschaft

Wichtig ist, dass ihr nachweisen könnt, dass ihr als WG und nicht als Bedarfsgemeinschaft agiert. Also: ordentlicher Untermietvertrag. Jeder zahlt sein Essen und seine Hygieneartikel selbst. Jeder zahlt seine Nebenkosten, etc.

Rein theoretisch können sie sagen "ihr lebt zusammen". Ist auch im ersten Moment ganz ok.
Wichtig ist, dass du ihnen klar sagst, dass ihr drei "nur" vorübergehend dort wohnt und ihr drei euch komplett selbst versorgen müsst. Das ihr mit dem Mieter selbst nicht sonderlich viel zu tun habt. Das geht eigentlich in der Regel so in Ordnung.
Es kann aber sein, dass sie trotzdem zur Prüfung sich anmelden, um sicher zu stellen, dass ihr wirklich kein Partnerschaftliches Verhältnis habt.