Bedarfsgemeinschaft
Ich brauche dringend eine drei Zimmer Wohnung und ein guter Freund hat mir Angebot bei ihm als Mitbewohnerin unterzukommen weil er zwei Zimmer nicht benutzt kann ich mit meinen beiden Kleinkindern da einziehen. Wir sind aber kein Paar . Kann das Jobcenter trotzdem seinen Gehalt abziehen ?
2 Antworten
Das Jobcenter könnte es sogar gut finden, wenn du in eine WG ziehst. Denn das ist vermutlich günstiger als eine eigene Wohnung.
https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/bedarfsgemeinschaft
Wichtig ist, dass ihr nachweisen könnt, dass ihr als WG und nicht als Bedarfsgemeinschaft agiert. Also: ordentlicher Untermietvertrag. Jeder zahlt sein Essen und seine Hygieneartikel selbst. Jeder zahlt seine Nebenkosten, etc.
Rein theoretisch können sie sagen "ihr lebt zusammen". Ist auch im ersten Moment ganz ok.
Wichtig ist, dass du ihnen klar sagst, dass ihr drei "nur" vorübergehend dort wohnt und ihr drei euch komplett selbst versorgen müsst. Das ihr mit dem Mieter selbst nicht sonderlich viel zu tun habt. Das geht eigentlich in der Regel so in Ordnung.
Es kann aber sein, dass sie trotzdem zur Prüfung sich anmelden, um sicher zu stellen, dass ihr wirklich kein Partnerschaftliches Verhältnis habt.