Darf Jobcenter BAB komplett einziehen?
Hallo, ich bekomme ab 01.11 BAB wegen Ausbildung und habe vorher Bürgergeld bekommen. Jetzt würde die erste BAB Zahlung kommen jedoch hab ich einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Jobcenter bekommen da es zur Überzahlung kam da BAB im folgemonat bezahlt wird jetzt wollen sie das ganze BAB einziehen ohne Chance auf eine Ratenzahlung. Ist das so rechtens und kann ich was tun das sie mir evtl. Nicht das ganze Geld abziehen ? Zu mir ich bin alleinerziehend und darauf angewiesen.
1 Antwort
wird jetzt wollen sie das ganze BAB einziehen ohne Chance auf eine Ratenzahlung.
Ersatzanspruch geht nicht in Ratenzahlung.
Du hast ja das Bürgergeld in "voller" Höhe zur Verfügung. Es ist also keine finanzielle Not vorhanden bzw,. durch den Ersatzanspruch entstanden
Durch die Nachzahlung entsteht kein zusätzlicher Bedarf. Dein Bedarf in Höhe des SGB II wurde ja gewährt.