Würdet ihr eurem 16 jährigen Sohn erlauben auf seiner Geburtstagsfeier mit Freunden Alkohol zu trinken der ab 18 ist? Also z.b Getränke mit 20%?

Das Ergebnis basiert auf 34 Abstimmungen

Ja 50%
Nein 50%

18 Antworten

Ja

Ob sie sich mit Bier/Wein betrinken oder mit anderen alkoholischen Getränken macht für mich persönlich auch keinen nennenswerten Unterschied, also ja, ich würde es wenn nicht erlauben dann zumindest nicht explizit verbieten.

Ja

Vorab: Ich bin selber noch relativ jung weshalb ich wahrscheinlich auch eine etwas andere Sicht auf die dinge habe.

Also ich würde es ihm definitiv nicht verbieten. Wenn wir ehrlich sind würde er es, wenn er wollte, sowieso machen. Dann wäre es mir lieber wenn ich davon weißt.

Allerdings würde ich ihm das Zeug auch nicht kaufen. Wer er so gerne trinken will dann soll er das machen, aber dann er muss eben auch schauen wo er es herbekommt. Bezahlen müsste er das ganze selbstverständlich auch selbst.

Abgesehen davon macht es für mich auch wenig Sinn den einen Alk zu verbieten nur weil er etwas mehr Prozent hat. Natürlich ballert Vodka mehr als nh Flasche Eristoff ice oder so aber wenn er vorhat sich sich richt zu betrinken, schafft er das auch mit dem wenig prozentigerem Zeugs.

Woher ich das weiß:Hobby
Nein

Nein. Der Alkohol ist ab 18 'freigegeben', dementsprechend hat mein lieber Junior auch zu warten, bis er 18 ist, dass er diesen Alkohol auf der Feier auch konsumiert.

Soweit in der Theorie.

In der Praxis würde ich ihm vermutlich folgende Option lassen: Entweder er konsumiert altersangemessenen Alkohol, der also schon mit 16 erlaubt ist (den bringe ich ihm auch gerne vor seinem 16. Geburtstag mit) und kann dann wirklich einigermaßen ungestört mit seinen Freunden feiern.

Oder

Er trinkt Alkohol ab 18, den besorgt er sich aber selbst (woher auch immer, ist mir egal) und auf der Party sind ich oder Papa oder eine andere erwachsene Aufsichtsperson meines Vertrauens dabei, die darauf achtet, dass mit diesem Alkohol auch nichts angestellt wird.

Das kann er sich dann aussuchen.

Nein

Erlauben? Auf keinen Fall, da neben der Aufsichtspflicht ja auch noch das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit dem im Wege steht. Also, ganz klar, die Eltern müssen dem 16-Jährigen es verbieten, wenn sie selber keinen Ärger haben möchten.

Wenn der 16-Jährige aber dennoch mehr als Bier oder Wein auf der Party trinkt, dann ist der Gastgeber der jenige, der auf Jugendliche hätte achten müssen.

Mein persönlicher Tipp, wenn du bei einem netten Abend mal einen Longdrink einbaust, dann ist das sicher kein Weltuntergang, nur wenn du dich dann abschießt, also nach dem dritten Shot oder Longdrink noch weitermachen willst, dann wird es für eine Reihe von Beteiligten unangenehm. Und wenn es nur ist, dass du mit dem Rad auf dem Heimweg einen Unfall baust.

Ja

Sie würden es sowieso tun. Wenn ich es erlaube, hab ich wenigstens eventuell etwas Kontrolle darüber.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Krankenschwester