Wer entscheidet bei einem beschädigten, mit Laminat verlegtem, Boden wie vorgegangen werden soll?

6 Antworten

Die Gastgeberin kann auf Fachmännische Reparatur Pochen. Vielleicht ist es ja doch möglich nur ein Teil des Bodens herauszunehmen, kommt darauf an wie er verleht wurde. Nimm DU dir Jemanden vom Fach und lass es ihn betrachten, vielleicht brigt es was.

Wenn nicht, dann musst du halt zahlen.

Versuche doch Ratenzahlung zu vereinbaren so kommt jeder gut davon.

Rechtlich ist der / die Geschädigte so zu stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten. Das bedeutet, dass irgendein Heimwerker-Flickwerk nicht akzeptiert werden muss, sondern eine fachmännische Reparatur ansteht.

Haftpflichtversicherungen erstatten allerdings in der Regel nur den Zeitwert einer Sache. Schließlich soll der Geschädigte ja nicht besser gestellt werden, sondern nur so, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Hier kommt es also auch darauf an, wie lang das Laminat dort schon liegt und was es ursprünglich gekostet hat. Von durchschnittlich 10 Jahren Lebensdauer gehen Gerichte bei Laminatböden aus. Ist das Laminat also z. B. schon 5 Jahre alt und hat mal 1000 Euro gekostet, dann entspricht der Wert des Laminats nur noch (1000 Euro : 10 Jahre = 100 Euro pro Jahr, mal 5 Jahre =) 500 Euro. Das wäre dann auch der Betrag, den du erstatten müsstest, nicht den Austausch des kompletten, bereits genutzten Bodens gegen einen neuen!

Übrigens, wenn deine Freundin zur Miete wohnt, ist eigentlich nicht sie die Geschädigte, sondern ihr Vermieter, weil ja dessen Eigentum - die Wohnung bzw. der Boden - beschädigt wurde. Zumindest, wenn das Laminat bei Einzug schon drin war.

Insgesamt aber wieder so ein Fall, der deutlich aufzeigt, warum sich die 5-10 Euro pro Monat für die private Haftpflichtversicherung echt lohnen - und wenn es nur für die rechtlich saubere, die Freundschaft nicht belastende Abwicklung des Schadens gut ist... Ach, falls du noch recht jung und in Ausbildung bzw. im Studium sein solltest, kann es übrigens durchaus sein, dass die Haftpflichtversicherung deiner Eltern auch noch für dich gilt, selbst wenn du schon eine eigene Wohnung hast!

Vorschlag:

Du beauftragst selbst einen Gutachter.

Adressen bekommst du vermutlich bei der Kreishandwerkskammer deines Gegend.

Zahlen musst du natürlich den Schaden, wenn du keine Haftpflichtversicherung hast.

Da gibt es nichts durchzusetzen.

Sie hat ein Recht darauf, dass das halbwegs fachmännisch ersetzt wird, so wie es eben auch ursprünglich gemacht worden ist. Und ich schätze, du bist nicht annähernd vom Fach. Das ist also keine Alternative.

Bist du vielleicht bei deinen Eltern mitversichert? Beziehst du Leistungen vom Staat? Wenn beides nein, hast du halt Pech gehabt. Haftpflicht ist... nun ja, Pflicht.

Rede mit ihr, ob sie es vorstreckt und du ihr schriftlich zusicherst, dass du es ihr in Raten bezahlst. Das wäre ein Kompromiss. Dann solltest du jetzt allerdings den Ball ganz flachhalten, denn vor Gericht verlierst du.