Schweigepflicht vom Arzt bei Drogenkonsum von Jugendlichen?

4 Antworten

Ja, schweigepflicht gilt auch den Eltern gegenüber, selbst bei sensible themen wie Drogen oder Sexualität.

Die Schweigepflicht kann durchbrochen werden, wenn der Arzt der Meinung ist, dass eine akute Selbstgefährdung oder schwere Gesundheitsschädigung vorliegt und der Jugendliche den Ernst der Lage nicht ausreichend erkennt oder keine Einsicht zeigt.

Da Du weißt, was Du Deinem Körper für Schäden zufügst, und ein Arzt das genauso sieht, ist es eine Gefahr für Dich, wenn Du das weiter konsumierst, die Eltern werden sicher wegen Eigengefährdung benachrichtigt, da Du minderjährig bist und sie für Dein Wohl sorgen müssen.

Wenn Du von dem Zeug loskommen willst, sprich ehrlich mit dem Arzt, und Deinen Elternm ob Du einen Entzug machen kannst, damit Du Deine Pubertät nicht weiter gefährdest.

Alles Gute für Dich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Egal was andere hier sagen. Die Schweigepflicht für medizinisches Personal (Ärzte, Pflegekräfte etc.) gilt bei Jugendlichen auch gegenüber den Eltern. Das gilt auch bei schädlichem Verhalten (Rauchen, Drogenkonsum) Erst wenn eine Behandlung erfolgt, muss der Arzt entscheiden, ob er den Jugendlichen für bereits einwilligungsfähig hält (geistige Entwicklung), da er bei nicht ausreichender Einwilligungsfähig die Zustimmung der Eltern benötigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pflegefachkraft in der Klinik seit über 20 Jahren
wäre dieser theoretisch seiner Schweigepflicht den Eltern gegenüber entbunden?

Die Eltern haben ein Informationsrecht, solange sie für das Kind verantwortlich sind.