Rechtliche Risiken bei einer Beziehung zwischen 14-jähriger und 18-jährigem?
Ein 14-jähriges Mädchen und ein 18-jähriger junger Mann haben sich verliebt und wollen eine Beziehung führen. Der junge Mann hat nun jedoch Bedenken wegen der Alterskonstellation, dass er Probleme bekommen könnte. Die Randbedingungen sind die folgenden:
- Die Eltern des Mädchens kennen den jungen Mann und sind mit der Beziehung einverstanden
- Der junge Mann raucht nicht und trinkt keinen Alkohol (diesbezüglich also kein negativer Einfluss)
- Der junge Mann ist sexuell ebenso unerfahren wie die 14-jährige
Welche strafrechtlichen Risiken geht der junge Mann ein? Es gibt kein Machtgefälle zwischen den Beiden und der junge Mann ist sehr rücksichtsvoll.
Im Voraus vielen Dank für eure Einschätzung.
6 Antworten
Welche strafrechtlichen Risiken geht der junge Mann ein
Gar keine. Ab 14 Jahren haben Menschen in Deutschland das sexuelle Selbstbestimmungsrecht. § 182 StGB greift nur bei Ausnutzen einer Zwangslage (Abs. 1), Bezahlung (Abs. 2) oder Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung, wenn der Ältere min. 21 Jahre alt ist (Abs. 3). In allen anderen Fällen ist es nicht strafbar. Das bestätigt übrigens auch das Urteil des OLG Brandenburg (Urteil vom 24.03.2016, Az. 9 UF 132/15,) bei den die Beziehung einer 15-Jährigen zu ihrem 47 Jahre alten Onkel gegen den Willen der Eltern durchgesetzt wurde.
- Die Eltern des Mädchens kennen den jungen Mann und sind mit der Beziehung einverstanden
Irrelevant. Es wäre selbst gegen den Willen der Eltern legal, s.o.
- Der junge Mann raucht nicht und trinkt keinen Alkohol (diesbezüglich also kein negativer Einfluss)
Für die Strafbarkeit genauso irrelevant.
- Der junge Mann ist sexuell ebenso unerfahren wie die 14-jährige
Auch hier: Vollkommen irrelevant.
Da du unter 21 bist, darfst du in Deutschland mit der Jugendlichen Sex haben, wie es dir beliebt, solange
(1)niemand unterstellen kann, dass eine Ausnutzung von Unerfahrenheit vorliegt
(2)keine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung vorliegt.
Die Eltern haben allerdings Einfluss. Beispielsweise über das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nur eben zunächst nicht strafrechtlich.
Mit rechtlichen Konsequenzen musst du nicht rechnen, wenn der Sex einvernehmlich geschieht. ABER wenn die 14-jährige behauptet gegen den Willen Sex gehabt zu haben, sind die Strafen höher, als wenn es eine 18-jährige behaupten würde. Wenn man eine Beziehung führt, ist es was anders, als wenn es eine Fremde wäre.
Des weiteren musst du darauf achten, das du deine Freundin nicht mit teuren Geschenken überhäufst. Wenn sie Sex mit Geschenken verbindet, ist es strafbar. Klar müsste das euch erstmal einer Beweisen und es muss auch ein "Kläger" geben.
- völlig egal ob die eltern einverstanden sind. das mädchen entscheidet das ab 14 allein
- völlig egal ob er trinkt oder raucht, dass ist seine sache
- auch völlig egal
ab 14 kann das mädchen mit männern zusammen sein egal welchen alters. sie darf nur nicht gezwungen werdne
Das wichtigste wäre das die Eltern damit einverstanden sind. Denn das würde nur Probleme geben ....
Ich hab schon Eltern erlebt die ihre Kinder eine geistige Behinderung zuschustern wollten um Anwaltlich den Kontakt verbieten zu wollen
Reichlich dämlich....
Oder in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen