Mit 16 Jahren im Restaurant Alkohol kellnern?

3 Antworten

Natürlich darfst Du das. Du sollst das Zeugs ja nur zu den Tischen bringen und nicht trinken. Wenn das verboten wäre dürfte man auch keine Minderjährigen in Supermärkten etc. beschäftigen.

Ja, gesetzlich geregelt ist nämlich nur der Verkauf und die Abgabe von Alkohol an Jugendliche.

Du darfst also Alkohol servieren. Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet das nicht. Es gibt ja auch jugendliche Auszubildende an Supermarktkassen, die zum Beispiel Schnaps mit den Kunden abrechnen und diesen damit ausgeben.

Aber: Dein Chef dürfte Dir keinen Schnaps geben, wenn er weiss, dass Du ihn selbst trinken würdest. Nur zum Servieren an die Gäste ist das erlaubt.

Du musst allerdings beim Servieren darauf achten, dass Du das Jugendschutzgesetz einhältst und keinen Alkohol an Gäste unter 16 Jahre ausgibst oder keine branntweinhaltigen Getränke an Gäste unter 18 Jahren.

Ich vermute mal Bier ja Schnaps nein.