Korkgeld?! Wie viel ist für Champagner angemessen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo groover

Also wenn ihr in dem auserwählten Lokal lediglich den Sektempfang abhalten wollt, steht dem Wirt ein sog. Korkgeld zu. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Sekt/Champagner/Prosecco oder Organgensaft (den bitte zum besorgen nicht vergessen!) handelt. Zur Bestimmung welcher Betrag ist angemessen kommt es doch auch darauf an, wer übernimmt das einschenken. Die Servicekräfte sollten also entsprechend dem geschätzten Zeitaufwand gesondert entlohnt werden. Als Korkgeld habe ich in meiner damaligen aktiven Gastwirtzeiten die Sache pauschalisiert, indem ich hinterfragte wie viele Personen und welcher Präsentationsaufwand ist gewünscht.

Suma sumarum kam ich dann in der Umkehrrechnung auf 1-1,50 EURO pro Flasche.

Na dann viel Spaß bei der Hochzeit

Gruß

groover 
Fragesteller
 26.05.2011, 07:52

Ok danke das hilft mir weiter. Wir halten dort nicht nur den Sektempfang ab. Wir haben 3 tische bestellt. Das kostet pauschal 40 Euro fürs eindecken. Dann noch Kaffee und Kuchen für 15 Gäste. Das lokal wird auf jedenfall an uns etwas verdienen. 2 Euro die Flasche finde ich gerecht.

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Was für Korkgeld??? Wenn Dein Vater den Champus besorgt hat, dann kostet Dich das gar nichts!

groover 
Fragesteller
 25.05.2011, 12:38

Wenn man in ein Lokal die getränke mitbringt dann wird das Korkgeld kosten. Frage ist wie hoch der für Champangner sein sollte?

Pro Flasche wieviel???

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Sterninger  25.05.2011, 12:41
@groover

Gegenfrage: Wer bringt denn in ein Lokal Getränke mit??? Das macht kein Mensch! Die vom Lokal werden sich wahrscheinlich darüber auch schön wundern ... Das wäre ja so, als wenn man Holz mit in den Wald nehmen würde ... ;-)

Sowas wird von Gaststätten im Allgemeinen nicht gerne gesehen.

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helmutgerke  25.05.2011, 15:34
@Sterninger

Antwort: aus den Gründen wie seitens des Fragestellers eingestellt! Kommt auch in anderen Formen vor, z.B. bei größeren Saalfeierlichkeiten möchte der Veranstalter, als Austräger einen bestimmten Wein servieren. Wenn dieser nicht vom Saalvermieter, beschafft werden kann vereinbart man ein „Korkgeld“. Aber auch am Tresen, ein Gast bringt aus dem Urlaub eine Spirituose etc. mit und möchte diese mit seinen Freunden im Lokal zusammen mit einem frisch gezapften Bier austrinken. Auch dann möchte der Wirt u.U. ein Korkgeld haben. Reicht es an Informationen? Gruß

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