Kann ich jemanden anzeigen ohne dass meine Eltern das erfahren?
Wenn ja, was brauche ich dann?
3 Antworten
Anzeige erstatten kann bei der Polizei jeder – auch ein Kind. Ob Du anrufst oder zur Polizeiwache gehst, ist ganz egal. Wer eine Tat melden möchte, kann auch an Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Brief schreiben. Die Anzeige ist an keine Form gebunden. Auch einer anonymen Meldung muss die Polizei nachgehen.
Wenn Du eine Straftat beobachtest hast und zur Anzeige bringst dann bist Du auch Zeuge und für das weitere Verfahren wichtig,das werden Deine Eltern dann auch erfahren.
Warum möchtest Du nicht das sie es erfahren?
https://www.recht-gegen-rechts.de/das-kannst-du-tun/so-erstattest-du-anzeige.html
Das kommt ganz drauf an wie alt du bist. Wenn du über 18 bist, kann dir niemand befehlen deine Eltern zu informieren.
Unter 18 brauchst du auf jeden Fall Beziehungsberechtigte dafür, es sei denn es handelt sich um eine Ausnahme. Das ist aber nochmal speziell geregelt.
Was sind denn Beziehungsberechtigte,und was ist da speziell geregelt bei welcher Ausnahme?
Naja Beziehungsberechtigt ist meist die Person, die die Aufsichtspflicht dir gegenüber hat. Und was spezielle Ausnahmen sind kann ich nicht genau sagen, aber beispielsweise wenn du deinen Eltern vorwirfst, sie würden dich misshandeln kann das über bestimmte Personen speziell geregelt werden...
Das sind Erziehungsberechtigte,Beziehungsberechtigte gibt es nicht.
Wenn ein Kind von seinen Eltern misshandelt wird kann es selber Anzeige bei der Polizei aber auch beim Jugendamt erstatten,ein Kind ist grundsätzlich berechtig auch ohne Erziehungsberechtigte eine Anzeige zu erstatten,da so etwas dann auch ein Offizialdelikt ist muss kein gesonderter Strafantrag gestellt werden,der Staatsanwalt muss da vom Amtswegen ein Verfahren einleiten.
Ist ein Kind Opfer einer Straftat geworden wo es erforderlich ist einen Strafantrag zu stellen dann muss dieser von den Erziehungsberechtigten gestellt werden,das ist zB Beleidigung und einfache Körperverletzung,das sind Antragsdelikte wo der Staatsanwalt nicht vom Amtswegen ein Verfahren einleiten muss,Ausnahme es wird ein öffentliches Interesse erkannt.
Eine Strafanzeige kann in jedem Fall jeder stellen, auch ein 12 Jähriger.
Denkst du ernsthaft, ein Polizist würde von einem 12-jährigen eine Anzeige wegen Beleidgung aufnehmen??!!
Die Polizei MUSS eine Strafanzeige aufnehmen.
Ich hab als 12 oder 13 Jähriger auch jemanden wegen einer Körperverletzung angezeigt, klar geht das.
Und wo ist von Beleidigung die Rede?
Beleidigung ist so ein Delikt, was die Kinder hier immer gerne anzeigen wollen.
Bei einer KV an einem Kind kann durchaus öffentliches Interesse vermutet werden, oder die Elern sind Täter.
Es gibt Delikte, die nur auf Strafantrag hin verfolgt werden. Strafantrag kann aber nur eine volljährige Person stellen.
Danke!.
Weil es mir zu peinlich ist, und ich schonmal eine Anzeige erstatten wollte, meine Eltern mir es aber nicht erlaubt haben