Jugendamt hat kinder ohne grund in obhut genommen?

8 Antworten

Ja, dürfen sie.

Das ist eine richterlich genehmigte Aktion, von daher gesehen wird es da einen massiven Grund geben.

Russianboy97 
Fragesteller
 02.05.2020, 22:24

das ding ist halt die mutter hat wirklich alles gemacht was man von ihr verlangt hat und als sie mit ihrer kleinen tochter zum Arzt gegangen ist wegen eines corona tests und trozdem sind die kinder weg gekommen obwohl das jugendamt ja eigentlich dazu da ist damit die kinder bei ihren eltern bleiben

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jaein... ja, sie dürfen die kinder ohne vorwarnung in obhut nehmen und nein sie dürfen sie nicht ohne grund in obhut nehmen. als grund geht ausschließlich die gefährdung des kindeswohl. wenn die sorgeberechtigten mit der inobhutnahme nicht einverstanden sind, muss das jugendamt das zuständige familiengericht anrufen, welches dann über die aufrechterhaltung der inobhutnahme entscheidet - und zwar innerhalb von 24h. zum thema gewalt: mit gewalt nein - gegen den willen ja. eine verweigerung der inobhutnahme kann dazu führen, dass es zu einem ermittlungsverfahren wegen widerstandes gegen vollstreckungsbeamte kommt.

uppriktigt

rgy

Kinder werden nicht ohne Grund aus einer Familie genommen. Höchstens verstehen die Eltern die genannten Gründe nicht. Und wenn die Polizei dabei war, dann gibt es auch einen richterlichen Beschluss und den bekommt man definitiv nicht ohne Grund.

Die Frage ist zwar schon älter, aber :

ja- Kinder werden durch das Jugendamt leider häufig ohne Grund aus Familien gerissen und damit immenses Unheil angerichtet. Gründe werden dann generiert, in Berichte geschrieben und dem Gericht vorgelegt. Es sind häufig ähnliche Schemata zu erkennen.

Und in Fällen in welchen eine Inobhutnahme zum Kinderschutz dringend nötig wäre, wird nicht gehandelt.

Die Frage ist zwar schon älter, aber die Antworten veranlassen mich dazu auch etwas zu schreiben: und ja- Kinder werden durch das Jugendamt leider häufig ohne Grund aus Familien genommen. Gründe werden dann generiert, in Berichte geschrieben und dem Gericht vorgelegt.

Und in Fällen in welchen eine Inobhutnahme zum Kinderschutz dringend nötig wäre, wird nicht gehandelt.