Ist jemand Alkoholiker wenn er dem Supermarkt eine Mail schreibt wo steht dass er eine Anwaltskanzlei beautragen wird da das Bier vom Angebot nicht da war?

7 Antworten

Mir fallen da ein paar andere Bergriffe ein: Erbsenzähler, Quertreiber, Querulant, Pedant ...

Vermutlich hätte er bei Waschmittel im Angebot einen ebensolchen Aufstand veranstaltet.

Dann ist er auf jeden Fall ein Idiot! Denn er hätte ja einen Verkäufer fragen können, wo das Bier steht. Und dann hätte er vielleicht zur Antwort bekommen können, dass es nicht geliefert wurde.

Da muss er keinen Anwalt bemühen!

Nein, keinesfalls. Allerdings haben viele Alkoholiker Schwierigkeiten, sich rechtliche Hilfe zu suchen. Entweder sind sie sich ihrer Probleme nicht bewusst oder sie scheuen sich davor, mit Anwälten zusammenzuarbeiten.

Manchmal kommt es vor, dass es Lieferschwierigkeiten gibt und das Regal am Montagmorgen leer ist. In der Regel wird es aber im Laufe des Tages noch befüllt, spätestens jedoch am Dienstag.

Die Ware sollte für mindestens zwei Tage vorrätig sein.

Wenn man ein Angebot im Prospekt sieht, das Produkt im Geschäft aber nicht vorrätig ist, hat man keinen rechtlichen Anspruch auf das Angebot. Dies kann allerdings als Lockvogelwerbung gelten, was wettbewerbsrechtlich verboten ist.

Er ist deshalb kein Alkoholiker. Er kann auch selbst die Verbraucherzentrale informieren, dafür braucht er keinen Anwalt.

Nein, der ist ein ausgesprochenes Ekelpaket.

Woher ich das weiß:Hobby – Essen und Trinken sind doch was tolles, ebenso Genussmittel.