Habe ich den Bogen überspannt?
Ich arbeite in der Führungsebene einer deutschen Tech-Firma. Wir verwalten z.B. für Soccerparks ihre Vermietungen und Bestellungen, Mitarbeiter Abrechnung und Spesenabrechnungen.
Wir haben vor 4 Jahren begonnen in der Führungsebene auch immer mal Events zu organiseren, vom Ausflug bis zum BaseJump haben wir inzwischen alles gemacht.
Einer dieser Kollegen, hat aus diesen Events immer Kraft gezogen für den doch sehr stressigen Alltag, jetzt hatten wir durch eine lange Corona-Erkrankung nicht mehr die Möglichkeiten etwas zu unternehmen und der Kollege ist leider hart abgerutscht. Nach einer Menge Alkohol, Drogen und Maskenballs mit swingern versuchen wir Ihm zu helfen. ( Leider gibt es online viele Fotos )
Wir haben zu viert das Gespräch gesucht und offen angesprochen dass es so nicht weitergehen kann, er möchte aber nicht so richtig damit rauskommen woher diese Entwicklung kommt.
Ich habe jetzt letzte Woche sein Handy auf der Arbeit von der IT öffnen lassen und mir selbst ein Bild verschafft.
Aus seinen Chats liest es sich wie ein schlechter Krimi, da sind wohl noch offene Spielschulden 12.500,00 € aus unserem eigenen Wettbüro ( SoccerparkWetten )
Kann ich damit offen zu Ihm gehen und Hilfe anbieten, ich bin mir nicht sicher ob es ok war in seinen Sachen zu schnüffeln, oder soll ich direkt unseren Geschäftsführer informieren, da er damit gegen Firmenpolitik verstößt.
Wir wollen wirklich nur sein bestes..
6 Antworten
Hallo rainergeheim,
ich finde es sehr löblich, wenn Ihr Euch im Team um Euren Kollegen kümmert, wo Ihr auch Team Building macht.
Das ganze äußere Umfeld im Kollgium dürfen wir immer als "Stakeholder" betrachten, die in dem Falle einen erheblichen Einfluss auf den Kollegen genommen haben.
Ein in meinen Augen und auch meiner Rechtsauffassung klares No-Go, ist - auch wenn es helfend gemeint sein mag - das Telefon des Kollegen auslesen zu lassen. Ich möchte dazu nur sagen, dass alle Aufzeichnungen, die es da gibt vernichtet werden müssen, dass es weder Aufzeichnungen noch Spuren im Telefon gibt, dass so etwas stattgefunden hat, dass keine Erkenntnisse direkt irgendwo verwendet werden dürfen.
Es bleibt letztlich beim Team Building, was auch ohne irgendwelche Events tagtäglich stattfinden darf. Hier nehmt den Kollegen, der sich im Moment da schwer tun mag, mit interessanten und für ihn von der Arbeit her affirmativen Dingen in Eure Mitte.
Es gilt - um mit den Worten eines Sängers zu sprechen, der sehr häufig nicht mehr genannt wird: was wir alleine nicht schaffen, das schaffen wir eben zusammen.
Geht gemeinsam auf den Kollegen zu, ohne direkt ein Thema anzusprechen, was ihn bedrücken könnte. Er darf soviel Vertrauen schöpfen, dass er selbst solche Themen anspricht. Bietet Ihm alle Hilfe an, die er braucht.
Jetzt stehen diese Verbindlichkeiten im Raum - auch wenn wir darüber überhaupt nicht wissen dürfen. Für diese muss der Kollege eher selbst aufkommen, es sei denn es gäbe eine Spendenaktion, die das dann ein Stück weit trägt. Doch kann das nur offiziell beginnen, wenn er auf das Thema hinweist. Vielleicht lässt sich da aber auch etwas umschulden, wobei das Darlehen dann in aller Ruhe abgezahlt werden kann und auch zinslos sein darf.
Wenn es einen Verstoß gegen die Firmenpolitik gegeben hat, kann generell mal im Team über solche mögliche Verstöße gesprochen werden. Dem Kollegen ist nicht geholfen, wenn er sich da in etwas verrannt hatte, wenn er noch abgestraft würde. Das ist er ehedem schon genug. Es darf generell klar sein - ohne Bezug auf die Person Eures Kollegen - dass niemand mit Eurem Business Case irgendwelche Insider-Eigengeschäfte betreiben kann und darf.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
Klassischer Level 1 Troll.
Aber nur Mal angenommen...
Wer dich als Helfer hat, springt lieber gleich vor den Zug.
Wie bereits mehrfach erwähnt hätten du oder die IT Abteilung in den privaten Informationen deines Kollegen überhaupt nichts rein zu schauen.
Das ist wäre unerhörter Vertrauensbruch und außerdem eine Straftat noch dazu.
Aber im Paulanergarten geht das natürlich 🤣🤣🤣
Das Durchsuchen des Handys deines Kollegen ohne seine Zustimmung könnte gegen Datenschutzgesetze verstoßen. In Deutschland sind die Datenschutzbestimmungen sehr streng, und das unbefugte Durchsuchen von persönlichen Daten kann rechtliche Konsequenzen haben.
Firmenpolitik: Wenn das Durchsuchen des Handys gegen die Firmenpolitik verstößt, könnte dies ebenfalls Konsequenzen für dich und die IT-Abteilung haben. Es ist wichtig, die internen Richtlinien und Verfahren zu beachten.
Wenn du durch das Durchsuchen des Handys deines Kollegen Schäden verursachst, könntest du für diese Schäden haftbar gemacht werden
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Bußgelder: Die DSGVO sieht Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist, für schwerwiegende Verstöße vor.
Verwarnungen und Anordnungen: Datenschutzbehörden können Verwarnungen und Anordnungen erlassen, um die rechtswidrige Verarbeitung zu beenden und sicherzustellen, dass Verstöße nicht wieder vorkommen.
Strafgesetzbuch (StGB):
§ 202a StGB (Ausspähen von Daten): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
§ 303a StGB (Datenveränderung): Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
§ 202b StGB (Abfangen von Daten): Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
§ 43 BDSG (Ordnungswidrigkeiten): Geldbußen bis zu 50.000 Euro für bestimmte Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen.
§ 44 BDSG (Straftaten): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für besonders schwerwiegende Verstöße gegen den Datenschutz.
Ermutigt euren Kollegen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies kann durch betriebliche Sozialberatung oder externe Therapeuten geschehen. Eine professionelle Unterstützung kann oft effektiver sein als interne Hilfe, weil es neutral und vertraulich ist.
Bietet ihm eventuell flexible Arbeitszeiten oder eine befristete Auszeit an, damit er sich auf seine Gesundheit konzentrieren kann.
Helft ihm, Kontakt zu Selbsthilfegruppen oder Beratungsstellen herzustellen. Manchmal kann der Austausch mit anderen Betroffenen sehr hilfreich sein.
Falls die Schulden eine große Belastung darstellen, könnte eine finanzielle Beratung eine Möglichkeit sein, um ihm zu helfen, einen Plan zur Schuldenbewältigung zu entwickeln.
Eine Kündigungsandrohung kann tatsächlich eine sehr ernste und letzte Maßnahme sein, die nicht leichtfertig getroffen werden sollte. Hier sind einige Überlegungen, bevor ihr diesen Schritt geht:
Überlegt, ob ihr alle möglichen Unterstützungsangebote ausgeschöpft habt. Manchmal hilft es, mit einem externen Berater oder Coach zusammenzuarbeiten, um einen neutralen Blickwinkel einzubringen.
Setzt klare Grenzen und Erwartungen. Erklärt eurem Kollegen, welche Verhaltensänderungen notwendig sind und welche Konsequenzen drohen, wenn sich nichts ändert. Dies sollte in einer fairen und transparenten Weise geschehen.
Gebt eurem Kollegen eine realistische Chance, sich zu bessern. Dies könnte durch eine festgelegte Frist zur Verbesserung des Verhaltens erfolgen, begleitet von regelmäßigen Überprüfungen und Unterstützungsangeboten.
Denkt an die langfristigen Auswirkungen einer Kündigung auf den Kollegen und das Unternehmen. Eine Kündigung kann auch das Teamklima und das Vertrauen innerhalb der Belegschaft beeinträchtigen.
Eine Kündigungsandrohung sollte wirklich als letzter Ausweg gesehen werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Manchmal kann das Wissen um die Ernsthaftigkeit der Situation dem Kollegen den nötigen Anstoß geben, sich Hilfe zu holen und Veränderungen vorzunehmen. Es ist jedoch wichtig, dies mit der nötigen Sensibilität und Fairness anzugehen.
Wars sein Firmenhandy oder sein eigenes Telefon? Sollte es sein eigenes Handy gewesen sein gehts dich so gar nichts an. Völlig egal was da drinsteht. Völlig egal was du dir dabei denkst.
Menschen die so abstürzen kann man oft nur mit professioneller Hilfe rausholen. Du kannst ihm anbieten mit ihm einen Psychologen/Therapeuten zu suchen. Aber wenn du Hilfe anbietest solltest nicht erwähnen, dass du in seinem Zeug geschnüffelt hast. Soweit ich weiß darf auch das Firmenhandy ohne vorherige Absprache/Ankündigung nicht einfach "durchsucht" werden.
Sein Firmenhandy, das private würde unsere IT nur mit Zustimmung öffnen
Auch das Firmenhandy kann nicht einfach geöffnet werden. Datenschutz und so. Als Mitarbeiter darf man offiziell das Firmenhandy in gewissem Ausmaß auch für private Zwecke nützen AUSSER es ist komplett anders vereinbart was aber die Wenigsten machen weil sie wollen, dass Mitarbeiter auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar sind. Für meinen persönlichen Geschmack gehst du viel zu weit mit dem was du tust. Vor allem mit dem Grund helfen zu wollen.
Du bist in seine höchste Privatsphäre eingedrungen...Junge Junge. Helfen ist ok,aber nicht so. Wenn du Pech hast, dann gibt's ne fette Anzeige.
Du bist weder sein Erziehungsberechtigter noch sein Vormund. Weniger wäre in dem Fall mehr gewesen. Das kann deinen Job kosten.
Ich suche hier nicht nach einer Rechtsberatung, aber danke für die ausführliche Antwort.
Mein Problem ist eher moralischer Natur, wovon aber Hobby §Zitierer nicht gerade viel verstehen.
Wenn die Sache wirklich vor Gericht landet, sollten wir mal über Recht haben und Recht bekommen reden. Das Firmenhandy ist selbstverständlich abgesichert, aberiegelt und das Öffnen Bestandteil der Nutztungsvereinbarung. Wenn er mit seinen Handlungen der Firma schadet sind zur Schadensabwehr auch solche Maßnahmen möglich.
Wir reden hier über Sportwetten über 100.000 €, die wenn nicht bezahlt auf die Fima zurückfallen.