Getankt, vergessen zu zahlen?
Hallo,
Ich habe heute gegen 21:50 Uhr an einer Tankstelle in meiner Stadt getankt, fuhr anschließend nach Hause und habe meine Zigaretten gesucht… dann fiel mir ein dass ich vergessen habe welche zu kaufen an der Tanke, dann fiel mir ein, dass ich meinen Sprit gar nicht bezahlt habe… fragt mich nicht wie man das hinbekommt zu vergessen…
Bin dann eben ins Auto und direkt wieder hin, allerdings hat die Tankstelle schon zu.
Jetzt habe ich richtig Angst, ob da was passiert? Machen die bei so etwas direkt ne Anzeige? Wird es schon zu spät sein wenn ich morgen Mittag nach der Arbeit dort hinfahre und die Lage erkläre?
Es handelt sich halt um gut 120/130€ und ich weiß nicht ob das nun so schlimm ist, oder ob die einfach abwarten ob man kommt. (Wird Ja bestimmt dem ein oder anderen mal passieren versehentlich (hoffentlich))
Danke für eure Hilfe! 😕😕
Ich war nun in meiner Pause vor Ort:
Die Zapfsäulen 3-6 sind nicht überwacht, daher gab es gar keine Aufnahme davon. (Der nette Herr hat mir die Kameras gezeigt, 4 funktionieren, 8 Defekt)
Der Warenkorb wurde schlicht geparkt und wie von mir vermutet passiert das hier und da mal jemandem, daher hatte man erstmal keinen bösen Verdacht.
Man bedankte sich für meine Ehrlichkeit, ich bedankte mich für die Rücksicht und schon war ich wieder draußen.
Danke trotzdem für eure Hilfestellungen und Tipps.
3 Antworten
Ruf bei der Polizei an und sag denen das, genauso wie du es hier geschrieben hast. Also nicht 110 wählen, sondern bei der Dienststelle anrufen, die in deinem Wohnbereich liegt. Sollte eigentlich 24h besetzt sein.
Wir haben immer direkt die Polizei gerufen um eine Anzeige zu machen. Auf den Kameras sieht man ja das Kennzeichen und dann machen die den Rest. Du könntest auf jeden Fall morgen mittag hinfahren, den Sachverhalt erklären, dass du einfach in Gedanken warst und gefahren bist und dann kannst du bei der Polizeistellr anrufen und schauen wer den Fall bearbeitet und dann hast du evtl Glück, dass auch das alles erledigt und du es einfach zahlen kannst.
Du musst Morgen unbedingt zur der Tankstelle fahren um das zu klären. Ich arbeitete früher auch mal an einer Tankstelle. Deswegen weiss ich, das man Nichtbezahler immer sehr schnell zur Anzeige bringt. Man hat den Tatbestand immer schön auf dem Videoband.
Die Tankstellen bekommen relativ schnell eine Auskunft von der Polizei wem das Auto gehört usw. Selbst wenn jemand die Halterdaten gesperrt haben dürfte, schützt das nicht vor einer Anzeige. (Wegfahren und nicht bezahlen ist gleich Diebstahl)
Ok, wusste jetzt nicht ob Diebstahl oder erschleichen von Leistungen.
Ich fahre morgen gleich hin, hoffe mal die haben vlt gesehen dass ich telefoniere und mein Gesicht nicht verstecke, etc… sodass es eher nach nem Versehen aussieht als wenn ich mit Skimaske tanke, einsteige und das Gelände mit einem Drift verlasse.
Es gibt keinen Diebstahl aus Versehen. Du hättest SOFORT wieder hinfahren müssen und nicht erst mal abwarten, ob es jemand bemerkt, denn damit überzeugst Du jeden Staatsanwalt oder Richter von deiner Schuld.
Kannst du lesen? Ich bin direkt nachdem bemerkt zurückgefahren!
Und doch, es gibt Diebstahl aus Versehen, wie in diesem Fall. Dass es den passenden Straftatbestand dazu nicht gibt, davon redet hier niemand.
Bitte stelle nicht selbst Fragen in den Raum, die niemand stellte, nur um sie anschließend zu beantworten.
Und doch, es gibt Diebstahl aus Versehen
Zeig mir das im Strafgesetzbuch, wo das steht.
Kannst du lesen? Ich bin direkt nachdem bemerkt zurückgefahren!
Ich kann lesen, die Tanke war zu. Was hast Du unternommen, um den Irrtum aufzuklären? Wie wäre es mit Polizei rufen? Dem Tankstellenpächter auf den Aunrufbeantworter sprechen? Nichts dergleichen hast Du getan, Du bist dann wieder nach Hause gefahren und hast abgewartet. Du hast, wie man so schön in der Juristensprache sagt, das fremde Gewahrsam begründet, also den Diebstahl vollendet. Eigentlich sogar gleich zweimal, weil Du zweimal weggefahren bist.
120 bis 130 Euro sind übrigens auch kein "Bagatelldienstahl", oder, wieder juristisch ausgedrückt, Diebstahl geringwertiger Sachen. Die Bagatellgrenze liegt bei 50 Euro.
Im Übrigen sehe ich den Fall so, wie ich ihn fünf Jahre lange bewertet hätte, nämlich als Schöffe am Landgericht, der ich mal war.
Und doch, es gibt Diebstahl aus Versehen, wie in diesem Fall. Dass es den passenden Straftatbestand dazu nicht gibt, davon redet hier niemand.
Happy Halloween, Griesgram!
Du hättest SOFORT wieder hinfahren müssen und nicht erst mal abwarten, ob es jemand bemerkt
Schön, dass du jetzt richtig gelesen hast.
Gute Antwort. So würde ich das auch machen.