Fasten ausversehen gebrochen?

4 Antworten

Ja, wenn du vergessen hast, dass du fastest, dann bist du entschuldigt. Du kannst dann einfach weiterfasten. Du hast dann aber extra noch gegessen, nachdem es dir wieder eingefallen ist. Das darfst du natürlich nicht, somit hast du das Fasten gebrochen und musst den Tag nachholen.

Man muss auch nicht 60 Tage fasten. Das ist eine Fehlinformation. Das müssen nur Eheleute machen, die in den Fastenstunden Verkehr hatten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
Tennis92927  23.03.2023, 15:54

Genau, die 60 Tage betreffen Eheleute, die im Ramadân absichtlich und bewusst Geschlechtsverkehr hatten.

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verreisterNutzer  23.03.2023, 18:18

Akhi hast du irgendwelche Belege für deine Aussage

ich sage nicht du lügst oder so aber es ist halt leider so ein Kollege von mir sagt das der andere im Internet sagt das , weißt du was ich meine ?

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Sobald man sich erinnert, muss umgehend davon abgelassen werden. Falls noch etwas im Munde ist, sollte es ohne Verzögerung ausgespuckt werden. Der Fastentag ist in diesem Falle dennoch gültig und die Person muss ihr Fasten fortsetzen ohne dass ein Tag nachzuholen wäre.

Der Gesandte (sas) sagte: „Wer auch immer vergisst, dass er fastet und etwas isst oder trinkt, der soll sein Fasten vollenden, denn es ist Allah, der ihm Essen und Trinken gab.“ (Bukhari 1399, Muslim 1155)

In deinem Fall würde ich einfach weiter Fasten und Allah um Vergebung bitten, weil du diese Regel nicht gewusst hast.

verreisterNutzer  23.03.2023, 15:15

Weiterfasten bringt nichts mehr.

Weil er mit bewusst gegessen hat.

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jetzt ist es dir überlassen ob du die 60 Tage fastest oder nicht.

Wenn du bewusst isst oder trinkst ist dein fasten gebrochen.

Du musst jetzt 60 Tage nach ramadan fasten.

Aber du solltest dies auch bereuen.

Tennis92927  23.03.2023, 15:34

Woher hast du das mit den 60 Tagen?

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Tennis92927  23.03.2023, 15:51
@verreisterNutzer

Ich weiß nicht was das für ein Buch ist

Mit den 60 Tagen ist folgendes gemeint:

Zu allererst muss man erwähnen, dass man nur 60 Tage nachzufasten hat, wenn man im Ramadân absichtlich und bewusst Geschlechtsverkehr vollzieht. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Man darf diese Sühne nur in Form von Essen entrichten, falls man nicht in der Lage ist 60 Tage zu fasten.

https://www.islamweb.net/de/fatwa/138885/Worin-liegt-die-Weisheit-dass-man-60-Tage-f%C3%BCr-einen-Tag-nachfasten-muss

Wenn eine Person das Fasten im Ramadan bricht, indem sie etwas anderes tut als Geschlechtsverkehr, muss sie nach der korrekten Auffassung keine Sühne leisten. Vielmehr muss er bereuen und den Tag, an dem er das Fasten gebrochen hat, nachholen. Wenn er das Fasten durch Geschlechtsverkehr gebrochen hat, dann muss er diesen Tag bereuen und nachholen, und die Sühne dafür ist die Befreiung eines gläubigen Sklaven. Wenn das nicht möglich ist, soll er zwei aufeinanderfolgende Monate lang fasten. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, soll er sechzig arme Menschen speisen.

https://islamqa.info/en/answers/132273/is-it-obligatory-to-feed-sixty-poor-persons-in-one-go-can-he-feed-his-family-with-what-he-offers-as-expiation-kafaarah

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verreisterNutzer  23.03.2023, 18:23
@Tennis92927

Also muss ich einfach den Tag nachholen ? Habe kein geschlechtsverkehr gehabt bin zu jung bin noch nicht verheiratet oder so

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Tennis92927  23.03.2023, 18:47
@verreisterNutzer

Ignoriere diesen Lukas, er verbreitet viel Unwissen

Die 60 Tage betreffen Eheleute, die im Ramadân absichtlich und bewusst Geschlechtsverkehr hatten.

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