Einzelhandel mit Kaffeeausschank oder nicht?
Hallo,
im Oktober eröffne ich eine Kaffeebar in Kombination zu einem bereits bestehenden und etablierten Buchladen in einer touristisch sehr beliebten Stadt an der Ostsee. Ich habe nur eine sehr kleine (13,8 Quadratmeter) Ladenfläche zur Verfügung, wo gerade mal Platz für eine schmale Theke und wenige Stehplätze an der Wand ist. Vorm Haus habe ich aber die Möglichkeit eine Fläche bei der Stadt zu mieten, wo ich ich Sitzplätze für meine Gäste anbieten kann. Eine Toilette ist vorhanden. Ich möchte keinen Alkohol anbieten, aber Kafffeegetränke, frische Säfte und Smoothies sowie Kuchen, kleine Gebäckteilchen und Panini. Zusätzlich dazu möchte ich den Kaffee, welchen ich ausschenke, auch verpackt zum Verkauf anbieten, genauso wie ausgesuchte Schokoladen und Equipment für die Kaffeezubereitung zuhause. Meine Frage lautet nun: Kann ich ein Einzelhandel mit Kaffeeausschank sein oder falle ich unter das Gaststätten-Gesetz? Wichtig zu erwähnen ist noch, dass ich meine Panini und das Gebäck vor Ort zubereiten möchte.
Ich freue mich sehr über hilfreiche Antworten, da meine Internetrecherche leider keine genaueren Erkenntnisse lieferte.
Vielen Dank im Voraus!!! :-)
2 Antworten
wenn Du den "Vorort-Verzehr" durch Sitzmöglichkeiten anbietest, unterliegst Du dem Gaststättengesetz Deines Bundeslandes. Das bedeutet unter anderem, das Du sowohl die Mitarbeiter-Infrastruktur, wie auch die Gäste-Infrastruktur vorhalten mußt. Personaltoiletten, gtrennt von Gäste-Toiletten, Sozialrüme zum umkleiden und duschen der Mitarbeiter, Umweltschutzmaßnahmen (Abluftanlage in der Produktion) .....
Vielen Dank für ihre Antwort. Die Kaffeebar wird winzig sein und ich weiß von Cafés die auch Croissants aufbacken, sowie Panini toasten und die keine Abluftanlage dafür benötigen. Ich werde mich also bei den öffentlichen Stellen erkundigen.
Fragen, aber bei den richtigen Stellen.
Gewerbeamt, Buchhandel, Cafe-Betreiber. Eine Genehmigung von der Gemeinde-, Stadtverwaltung brauchst Du unbedingt!
Dankeschön. Also das ich die Kaffeebar beim Bauamt und beim Gewerbeamt beantragen bzw. anmelden muss, ist mir klar. Ich bin nur auf der Suche nach der Definition :-)