Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage?

7 Antworten

Bei Zahlung der zu erwartenden Geldstrafe und Einstellung des Verfahrens wird Dein zukünftiger Arbeitgeber nichts davon erfahren.

Bei 0,7 Gramm Gras dürfte es keine sooo große Geldauflage geben, 150-300 Euro waren es in den Fällen von denen ich gelesen habe, bei ähnlicher Menge. Hätte auch Sozialstunden geben können, würdest mit so einer Geldauflage also noch eher glimpflich davon kommen.

Was das Messer angeht hab ich absolut keine Ahnung.

Ein Verstoß gegen das WaffG wegen eines "Taschenmessers"? Wem willst du denn dieses Märchen erzählen? Du bist gut beraten, die Einstellung gegen die Zahlung einer Geldauflage anzunehmen. Damit bleibt dein Bundeszentralregister und dein erweitertes Führungszeugnis clean, und du hast die Taten nicht zugegeben.

Die andere Seite: wirst du wegen BTM verurteilt, wird das mit deiner Arbeit als Erzieher nichts, denn meist wird davor das Vorlegen des erweiterten Führungszeugnisses verlangt, und mit einer entsprechenden Eintragung ist es Essig mit diesem Berufswunsch.

Kommt auf dein monatliches Nettoeinkommen an.

Dann wird dir eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen auferlegt welche du dann zahlen musst.

1440€ für Cannabis ( unter ein Gramm kann es eingestellt werden ) Hauptsache nicht als Handel einzustufen da Geldstrafe höher ausfallen kann und taschenmesser kommt drauf an nicht so viel .Viel Glück

rituall 
Fragesteller
 14.09.2019, 00:03

Das waren 0.7g und das erstmal

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tyffys  14.09.2019, 00:08

Ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, wie gesagt es kann bei geringfügiger Menge auch eingestellt werden.

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tyffys  14.09.2019, 00:14
@tyffys

Taschenmesser darf nicht doppelt angeschliffen sein sonst gilt es als verbotene Waffe und muss gesichert sein. Arbeite im Sicherheitsgewerbe , und es darf nicht in einer waffenfreien Zone gefunden worden sein du musst glaubhaft machen das du es nicht griffbereit transportiert hast und nur für survivel Zwecke benutzen wolltest ( Wanderung ) Angeln (Achtung angelschein ) als Handwerker

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