Dem Lehrer Namen nennen?
Ich bin 17 Jahre alt und gehe auf ein Gymnasium. Wir rauchen außerhalb des Schulgeländes und manchmal kommt eine Lehrerin vorbei und will unseren Ausweis sehen und wenn wir keine haben (oder ihn nicht zeigen wollen, da wir nicht 18 sind), will sie unseren Namen wissen, um dann wohl bei der Schulleitung nachzufragen. Bei uns darf man ab der 11. Klasse, in der ich bin, ab 18 das Schulgelände verlassen. Nun meine Frage, darf sie einen Ausweis verlangen, wegen der Rauchens? Und muss man ihr den Namen nennen? So gesehen, da wir außerhalb des Schulgeländes sind, müssten wir ja auch eigentlich 18 sein. Und kann sie verlangen, dass wir die Zigarette ausmachen?
Hoffe auf schnelle Antwort :)
ach und Antworten wie: "Hör doch einfach auf zu rauchen!" sind nicht hilfreich, nicht zielführend und werden nicht beachtet.
6 Antworten
Du bist nur verpflichtet, deinen Ausweis einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorzuzeigen. (§ 1 PAuswG)
Deine Lehrerin gehört nicht zu solch einer Behörde.
Danke! Das wird dann wohl auch ausreichen. Danke für die gute Antwort und den Beleg.
Nein, darf sie nicht.
Danke für die schnelle Antwort. Ist das auch iwie gesetzlich geregelt?
Hallo,
Hmm das ist schwer zu sagen. Ich denke aber sie darf dies weil ihr ja noch zur Schule geht und das ist ja ähnlich wie, dass man wenn man ins Kino geht in manchen Fällen den Ausweis vorzeigen muss. Allerdings finde ich das ziemlich übertrieben aber was solls den Namen zu nennen ist ja nicht schlimm, wenn man was Erlaubtes macht, deswegen sehe ich da kein großes Problem.
Ich denke wenn man da rauchen darf und die Lehrerin meint ihr sollt die Zigarette ausmachen, das darf sie nicht, weil es steht ja dann auch so in der Schulordnung. Wenn sie mit euch redet und nicht angeraucht werden will,darf sie euch bitten diese auszumachen aber mehr auch nicht. Außer natürlich wenn der Unterricht schon begonnen hat;)
Hoffe ich konnte helfen
Lg
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort. :)
Du musst weder einen Ausweis zeigen, noch deinen Namen nennen.
Das ist ein allgemeiner persönlichkeitsrechtlicher Grundsatz. Allerdings habe ich etwas vorschnell geantwortet. Es muss natürlich beachtet werden, dass den Lehrern eine Aufsichtspflicht zukommt, welche sie wahrnehmen müssen. Die Lehrer sind verpflichtet die Schüler (bis 18 Jahre) während der gesamten Schulzeit bis zum Unterrichtsende zu beaufsichtigen. Wenn ihr in der Pause das Schulgelände verlasst, ob ihr raucht oder nicht, dann hätten die Lehrer eigentlich die Pflicht gehabt euch zumindest versuchsweise daran zu hindern bzw. die Ausweise zu kontrollieren. Wenn ihr als Minderjährige nämlich während der Schulzeit irgendwas Dummes anstellt, machen sich die Lehrer je nach dem Schadensersatzpflichtig, falls man ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann.
Trotzdem kann der Lehrer euch nicht gegen euren Willen durchsuchen und einen Ausweis verlangen. Sie könnten jedoch die Polizei rufen, welche dies erledigt.
Darf sie verlangen, allerdings müsst ihr ihr weder Namen nennen noch ausweis zeigen noch die Zigarette ausmachen.
Danke für die schnelle Antwort. Ist das auch iwie gesetzlich geregelt?
Wenn es kein Gesetz gibt das euch zwingt euch auszuweisen, dann müsst ihr es logischerweise nicht.
Verlangen kann jeder alles von jedem.
Danke für die schnelle Antwort. Ist das auch iwie gesetzlich geregelt?