Du bist nur verpflichtet, deinen Ausweis einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorzuzeigen. (§ 1 PAuswG)
Deine Lehrerin gehört nicht zu solch einer Behörde.
Du bist nur verpflichtet, deinen Ausweis einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorzuzeigen. (§ 1 PAuswG)
Deine Lehrerin gehört nicht zu solch einer Behörde.
Das ist ganz normal. Die Personen waren mal Teil deines Lebens. Sie haben dir die Sachen geschenkt, damit du sie nicht vergisst...
Mach dir keine Gedanken. Solche Erinnerungen kann man aufheben.
Sind zwar schon etwas älter, aber immer noch genial:
Fahrenheit
Mafia 1+2
Was könnte der Grund für Blut im Urin sein?Ist das gefährlich?
Ich würde an deiner Stelle zum Arzt gehen und das abklären lassen. Wer keine Arzt ist, kann auch keine Diagnose abgeben. Es kann verschiedene Ursachen haben... Lass dich untersuchen!