Betrunken Diebstahl, welche folgen?
Ich war unterwegs mit zwei Freunden und 3 Mädchen.
wir waren in einem Club und hatten uns Alkohol bestellt.
Für mein Freund ist das Gang und gebe mal Sachen zu klauen.
ich habe viele Beweismittel das mein Freund ein Dieb ist und das schon bei anderen Sachen.
wir waren im Club und er steckte mir ein IPhone 14 zu und sagte ich soll auf das Handy aufpassen es gehört einer Freundin. Zu diesem Zeitpunkt bis ich draußen war sind ungefähr 90 Minuten vergangen und ich wurde am Ende kontrolliert und das Handy war als vermisst gemeldet. Die Polizei kam und ich habe erklärt das ich dachte es gehöre einer Freundin und ich soll darauf aufpassen.
das Mädchen wem das Handy gehört hat mir geglaubt und wollte schlussendlich keine Anzeige stellen, konnte aber sie nicht zurückziehen oder einstellen. Nun habe ich eine Anzeige erhalten und dort steht das IPhone kostet 1400 Euro.
ich hatte bei dem Alkohol Test als die Polizei mich kontrollierte 1,6 Promille.
was passiert nun wenn ich die Sach Lage erkläre und ich nur eine Europäische Staatsangehörigkeit habe.
2 Antworten
Wenn die Dame keinen Strafantrag stellt, wird das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt. Der Staatsanwalt kann es jedoch weiter verfolgen. Er dürfte damit allerdings keinen Erfolg haben, wenn gegen Dich noch nie etwas in dieser Art vorgelagen hat. Wenn er Deinen "Freund" verhört, wird der natürlich alles abstreiten. Auf diesen "Freund" solltest Du lieber verzichten, er weiß schon, warum.
Egal wie es ausgeht: Was Du getrunken hast, ist egal. Auf der einen Seite kann Alkohol als strafmildernd herangezogen werden, auf der anderen Seite wird dann jedoch als Strafverschärfend gewertet, dass Du Dich selbst in diesen Zustand gebracht hast. Das hebt sich dann auf.
Aus welchem Land Du kommst, ist dabei völlig egal.
Welche Strafen können folgen, wenn ich schon mal mit Diebstahl zu tun hatte? Und können mehr als 1000€ Strafe folgen oder muss ich vielleicht in Knast? Ich werde in 5 Monaten 19.
Höchstwahrscheinlich wird der Staatsanwalt das Verfahren einstellen, wenn das Opfer kein Interesse an einer Verfolgung hat. Wenn Doch ein Verfahren eröffnet wird, solltest Du das auch so äußern, wie es war. Auf dein Aufenthaltsrecht hat das keinen Einfluss als Staatsbürger der europäischen Union (habe ich mal so verstanden).
Nein. Das ist der Wert des Handys. Wahrscheinlich erwartet Dich gar keine Strafe. Falls Doch, kommt es darauf an, ob Du nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst. Da wären es wahrscheinlich Sozialstunden. Nach Erwachsenenstrafrecht eine kleine Geldstrafe,die nicht als Vorbestraft gilt. Es sei denn, Du bist schon mal auffällig geworden. Ich denke aber, da wird nichts passieren.
Ich war schon vor einem Jahr wegen Diebstahl bei Rewe angezeigt worden.
habe eine Geldstrafe von 150€ erhalten.
ich habe Angst das auf mich große Summen oder sogar Gefängnis zu kommt.
Gefängnis ist mehr als unwahrscheinlich. Mit 150€ bist Du ja auch wahrscheinlich nicht Vorbestraft.
Nein, ich meine ich habe eine Anzeige erzhalten wegen Diebstahl, vor einem halben Jahr und es waren 150€ Geldstrafe.
Welche Strafe wird folgen? Das Handy hat das Mädchen wieder und ich hatte 1,6 Promille. Dort steht ausführlich das das Handy 1.400€ kostet. Muss ich dann 1.400€ bezahlen?
Danke für die Antwort.