Anzeige wegen Körperverletzung was kommt auf mich zu. Keine Vorstrafen?

4 Antworten

hängt davon ab, wie weit der andere verletzt worden ist,bis 21 zählt Jugendstrafrecht

Das war keine Notwehr! Der Richter wird über das Strafmaß entscheiden.

peti12314  11.08.2019, 17:44

Wieso war es keine Notwehr?

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Minijobopa  11.08.2019, 19:08
@peti12314

Für mich wars auch Notwehr, irgendwie musste er doch die Schubserei verhindern. Wär ja noch schöner wenn man sich gegen einen Angriff wehren dürfte.

Und eine Faust ist kein unangemessenes Mittel.

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mondfaenger  11.08.2019, 19:10
@Minijobopa

Eine Faust ist sehr wohl unangemessen gegen einen Schubser! Auch kann ein Schubser keinesfalls als "Angriff" bezeichnet werden. Kein Richter wird im vorliegenden Fall Notwehr sehen.

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Minijobopa  11.08.2019, 19:13
@mondfaenger

Schubsen kann sehr wohl gefährlich sein weil der Geschubste stürzen und sich schwer verletzen kann, bei sowas hats schon Tote gegeben sie waren nur unglücklich gefallen.

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peti12314  11.08.2019, 19:13
@mondfaenger

Ein Schubser kann nicht als Angriff gesehen werden? Selbst wenn eine Person bedrohlich auf einen zu kommt und man sich vor einem Schubser oder Schlag wehrt, KANN das schon Notwehr sein.

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mondfaenger  11.08.2019, 19:13
@peti12314

Es geht hier definitiv nicht um einen Schlag, sondern um einen Schubser.

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mondfaenger  11.08.2019, 19:15
@Minijobopa

All das ist aber nicht passiert, es war ein Schubser ohne Folgen. Sonst hätte der Fragesteller dies sicher geschrieben. Man kann somit nicht von hätte, könnte, wollte ausgehen.

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Das wird der richter entscheiden.