Alkohol konsumieren in der Nähe der Schule?!
Rein interessehalber: Was passiert, wenn man (nehmen wir an 16 Jahre/ 11. Klasse) außerhalb des Schulgeländes und außerhalb der Unterrichtszeit (d.h. auch nicht in einer Freistunde, wo man dancach noch Unterricht hätte, sondern NACH der Schule), aber zu einer Zeit wo evtl. noch Unterricht stattfinden könnte (also Nachmittags um 2 oder so) beim trinken von Alkohol von einem Lehrer erwischt wird und dieser den Schüler zum Schulleiter schleifen will. Darf er das überhaupt? Spielt es für den Lehrer/ Schulleiter eine Rolle welcher Alkohol konsumiert wurde (Bier, Wein und Sekt dürte der Schüler ja auch laut Gesetz schon kaufen/ trinken und Spirituosen wären doch eher ein Fall für die Polizei)? Schon mal passiert :D? Welche Konsequenzen? Und was passiert wenn man außerhalb seiner eigenen Unterrichtszeit auf dem Gelände/ im Sichtbereich einer ANDEREN Schule erwischt wird (wärend dort noch Unterricht stattfindet)? :DDDD Auf die Antworten bin ich ma gespannt :D
5 Antworten
Sobald du das Schulgelände nach deinem Unterrichtsschluss verlässt hat die Schule keinerlei Recht dir irgendetwas zu verbieten. Natürlich, wenn du gesetzlich nicht die Erlaubnis hast irgendetwas zu tun, hat jede Person, auch Lehrer/Schulleiter, das Recht dies der Polizei zu melden. Beispielsweise beim Rauchen mit 16 oder hartem Alkohol könnte eine Person dies melden und dann könnte das rechtliche Konsequenzen haben. Einem Bekannten von mir ist es sogar passiert, dass er eine MPU machen musste, weil er um halb 1 schon ein paar Bier getankt hatte und dies der Polizei gemeldet wurde (aber wer um halb 1 stockbesoffen durch die Stadt läuft ist selbst schuld meiner Meinung nach)
Kurz und knapp: Die Schule kann dir nix, wenn du das Schulgelände verlassen hast und keinen Unterricht mehr hast. Da kannst du dich auch auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, des geht die nichts mehr an.
Außer das Verhalten steht in irgendeinem Zusammung mit der Schule, dann kann sie schon! Z.B. wenn ein anderer Schüler mithineingezogen wird, angepöbelt oder geschlagen wird. Wenn Dinge ins Netz gestellt werden, usw. Und die Eltern anrufen kann der Lehrer immer, wenn er einen Schüler außerhalb der Schule besoffen antrifft.
Ich denke das ist völlig in Ordnung und es gibt kein recht was erlaubt das man dann von der Schule belangt werden kann..
Also ich hab mal für das Rauchen bei meinem Direktor nachgefragt ( Sollte für Alkohol ähnlich sein)
Er hat gesagt solange man im Schulgelände ist darf man nicht rauchen - verlässt man das Schulgelände, darf man das natürlich (Solange man schon 18 ist). Aber verlässt man das Schulgelände zum rauchen und muss wieder zurück, weil man mit dem Bus fährt gibts Ärger^^
Er könnte einen Alkohol-Test am Beginn des Nachmittags-Unterrichtes anberaumen. Das könnte Ender der Gesammtveranstaltung der Betreffenden bedeuten, wenn Alk. festgestellt wird.
Ok, ich hätte mich genauer ausdrücken sollen. Für die betreffende Person ist der Unterricht vorbei. Allerdings findet evtl. noch für andere Unterricht zum Betreffenden Zeitpunkt statt.
Hi, dafür könnt ihr eine Abmahnung von der Schule erhalten (bei der 2. kann man von der schule fliegen) oder direkt von der schule fliegen.
Alkohol während der Schule ist besondes für Minderjährige absolut verboten.
lg