§ 29 Betäubungsmittelgesetz, Allgemeiner Verstoß mit Cannabisprodukten?

7 Antworten

wurde noch nie von der Polizei mit Cannabis erwischt

Etwas muss da aber vorgefallen sein, denn ansonsten würdest du keine Vorladung bezgl. BTMG bekommen.

Da der Tatort bei dir zu Hause liegt, gehe ich zunächst einmal davon aus, das du angezeigt wurdest und somit unter dem Verdacht stehst illegale Betöäubungsmittel zu besitzen oder an zu bauen etc.

Beschuldigtenvernehmung

Dadurch steht erst einmal die Beschuldigtensache im Raum. Jemand / Staatsanwaltschaft beschuldigt dich des Verstoßes gegen § 29 BTMG.

Du solltest dir einen Anwalt nehmen, der dann Akteneinsicht beantragen kann.

Mach dir bitte zuerst einmal eines klar:

DU BIST BESCHULDIGTER IN EINEM STRAFVERFAHREN!

Das kann in vielfältiger Weise Probleme für dich verursachen.

Daher rufst Du am besten bei der Polizeidienststelle an, gibst deine Personalien und das Aktenzeichen an und erklärst dann, dass du keine Aussage machen willst.

MEHR NICHT!

Kein Small-Talk, kein Plaudern - das Risiko, etwas zu sagen, dass gegen dich verwendet werden kann, ist einfach zu hoch.

Als nächstes solltest du sicher stellen, dass keine Beweise mehr vorhanden sind. Also Restbestände, Grinder, Tütchen usw. entsorgen.

Schau auch mal in den sozialen Medien nach. Die Dummheit der heutigen Jugend ist leider erschreckend und wenn zB Fotos existieren, die dich beim Konsum zeigen, dann sind solche Briefe nicht fern.

Als letzten Punkt: Hol dir Teststreifen. So lange noch Rückstände nachweisbar sind (das kann auch 2-3 Monate dauern), solltest du kein Fahrzeug (auch Fahrrad!) fahren. ÖPNV oder zu Fuß lautet die Devise!

Du hast im Moment noch gute Chancen, dass das Verfahren entweder komplett oder gegen geringe Auflagen eingestellt wird.

Sobald aber weitere Straftaten hinzukommen, stehen deine Chancen auf ein glimpfliches Ende deutlich schlechter.

Dann hat wahrscheinlich jemand angegeben, dass er bei dir zu Hause Cannabis konsumiert hat. Wenn man gegen dich ansonsten keine weiteren konkreten Beweise hat würde ich auch nicht bei der Polizei erscheinen bzw. mich nur kurz melden und angeben, dass du nicht kommst bzw. nichts auszusagen hast. Je nach Beweislage könnte es dann aber ggf. noch zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wo du dann spätestens einen Anwalt einschalten solltest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Generell gilt, dass gem. § 29 Absatz 5 und § 31a BtMG von der Bestrafung abgesehen werden kann, wenn es nur um den Umgang mit geringen Mengen Cannabis zum Eigenkonsum ohne jede Drittgefährdung geht.

Hm ... War denn die Polizei bei Dir zu Hause?

Warum Du das nun bekommen hast, wird Dir die Polizei sagen können.

Shurox 
Fragesteller
 22.01.2020, 13:44

Nope zum Glück nicht haha, deswegen wundert es mich auch ein wenig

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