Ist das schlimm, wenn ich (M15) mit Cousin (M13) Geschlechtsverkehr hatte?
Wir sind beide gay
53 Stimmen
11 Antworten
Es können ja keine Kinder entstehen
Nein finde das nicht schlimm und ist meines Wissens auch nicht verboten.
Als ich jünger war hatte ich auch mit meinem älteren Bruder Sex.
Heute M30.
Ab 14 Jahren, nicht unter. Es gibt die Schutzaltersgrenze und die geht bis zum 14.ten Lebensjahr, sie soll verhindern, dass man sich an Kindern vergeht, weil unter 14 ist eine Person ein Kind rechtlich gesehen, über 14 ist man bedingt strafmündig.
Unter 14 ist es eine Grauzone, weil nicht strafmündig.
wär mir neu, ich war damals auch der jüngere, heißt ich war nicht strafbar .lol
Geschlechtliche Handlungen mit 12- oder 13-jährigen, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr (Beischlaf und dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen) kommt, sind jedoch dann nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als 4 Jahre beträgt und die jüngere Person durch die Tat weder längere Zeit in einen qualvollen Zustand versetzt noch in besonderer Weise erniedrigt wird und weder eine schwere Körperverletzung noch der Tod verursacht werden (Alterstoleranzklausel in § 207 Abs. 4 StGB). Geschlechtsverkehr mit 13-Jährigen ist dann nicht strafbar, wenn der Partner nicht mehr als 3 Jahre älter ist und die 13-jährige Person durch die Tat weder längere Zeit in einen qualvollen Zustand versetzt noch in besonderer Weise erniedrigt wird und weder eine schwere Körperverletzung noch der Tod verursacht werden (Alterstoleranzklausel in § 206 Abs. 4 StGB). Davon unberührt bleiben die im § 207b genannten Fälle, in denen sexuelle Handlungen auch mit 14-Jährigen strafbar wären (vgl. oben).
Quelle: Wikipedia
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1.
sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
3.ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.
Letzteres die Ausnahmen, das wird vom Gericht bestimmt, ob diese im jeweiligen Fall zutrifft.
Ich hab den Verdacht deine Info ist aus dem Schweizer Gesetz, die handhaben das etwas anders.
Und in Deutschland ist das Problem, dass es nur bekannt werden muss. Der Jünger muss dann nicht mal klagen.
Da kenne ich das Gesetzte gegen den Missbrauch von Kindern nicht. Finde es schon sinnvoll, das zusätzlich an einen Altersunterschied zu binden.
Aber der Fragestelle muss sich ja an das deutsche Gesetz halten.
Für die sexuelle Veranlagung kann niemand etwas. Schlimm wird es nur, wenn aufgrund der Veranlagung andere in ihrer körperlichen Integrität verletzt werden.
Das Geschlecht ist egal, das Alter nicht. Sex oder Sexuelle Handlungen sind zumindest in Deutschland klar geregelt, über 14 darf man nicht mit jemandem unter 14 Sex haben oder sexuelle Handlungen ausüben.
Das stimmt, das ist die rechtliche Lage.
In dem Beitrag ist aber von 13 und 15- jährigen die Rede, also altersmässig ziemlich nah beieinander und ich unterstelle, dass der Beitragsersteller die mögliche Unerfahrenheit des Jüngeren nicht zu dessen Lasten ausnutzen will. Ändert aber nichts an der Rechtslage, weswegen Dein Hinweis nicht nur richtig, sondern auch wichtig ist!
Bei geringem Altersunterschied bleibt es aber meist straffrei.
Ob der Altersunterschied gering ist kann hier durchaus grenzwertig sein sind es eher 1 1/2 Jahre wohl schon, sind es fast 3 Jahre eher nicht.
Ich denke, das müsst ihr selbst entscheiden, dann aber auch mit entsprechender Kritik umgehen können.
Aus gesetztlicher Sicht: Ja.
Aus moralischer: naja, wenn ihr beide einverstanden wart und im Kopf schon halbwegs soweit seid, dann könnt ihr das machen.
Allerdings kannst du Probleme bekommen, da er noch keine 14 ist.
Über 14 jährige Personen dürfen nicht mit unter 14 jährigen Sex haben oder sexuelle Handlungen ausüben, das Geschlecht ist irrelevant.