Darf man jemandem Gehalt kürzen, weil er Sex mit der Ehefrau eines Kollegen hatte?
In dem konkreten Fall ging es um einen Hauptfeldwebel, der eine Beziehung mit der Frau eines befreundeten Mannschaftssoldaten aus demselben Bataillon einging. Wenige Tage nachdem sich das Ehepaar vorläufig getrennt hatte und der Ehemann ausgezogen war, hatte der Hauptfeldwebel in der Wohnung des Ehepaars Sex mit der Frau. Wenige Wochen später beendete er die Beziehung. Auch die Ehe scheiterte.
Sex mit der Ehefrau eines Kameraden kann für einen Bundeswehrsoldaten disziplinarrechtliche Folgen haben. Das erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und zog dazu die im Soldatengesetz festgeschriebene Kameradschaft heran. Beim Sex mit der Ehefrau fehle es nicht nur am Respekt vor seinen Kameraden; die Beteiligung am Ehebruch könne auch »das alltägliche Leben in der militärischen Gemeinschaft massiv belasten und die Bereitschaft, in Krisensituationen füreinander einzustehen, gefährden«, heißt es in dem am Freitag bekannt gegebenen Urteil (Aktenzeichen 2 WD 14.24).
Mich hat auch schon mal ein Kollege meines Mannes angebaggert. Ich glaube nicht, dass er vermutet hat, dass man ihm dann das Gehalt kürzen könnte.
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5 Antworten
Ehre und Loyalität sind hohe Güter der Gesellschaft werden diese nicht respektiert finde ich es beim Bund gerechtfertigt
Wie kommt man auf eine so dämliche Idee.
Das Gehalt errechnet sich aus den geleisteten Dienstleistungen und hat nichts mit Rachefantasien durch verkorkste Moralvorstellungen zu tun.
Nun, ich denke, das Bundesverwaltungsgericht hat das ja ganz gut auf den Punkt gebracht. Das Militär lebt von der gelebten Kammeradschaft zwischen den Soldaten. Diese Kammeradschaft leidet eventuell erheblich wenn die Ehefrau und der Hauptfeldwebel dem Mannschaftssoldaten und Ehemann Hörner aufsetzen. Als Hauptfeldwebel und damit Unteroffizier, sollte der Hauptfeldwebel sich darüber im klaren sein, was sein Verhalten für Konsequenzen haben kann.
Ob die Disziplinarmaßnahmen gegen ihn in Form einer Gehaltskürzung ausgestaltet werden dürfen wage ich hingegen zu bezweifeln, da er ja eventuell eine eigene Familie hat die von seinem Einkommen abhängig ist und die sich nichts hat zu Schulden kommen lassen.
Pauschal sicher nicht.
In dem speziellen Einzelfall, ist das allerdings eine nachvollziehbare Entscheidung.
Ich hätte eher gesagt "nein". Man kann es aber auch anders sehen.