Wohnung in Berlin gegen Sex?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nicht vom Gesetz her, aber eine nicht ganz dumme Frau wird Dich dafür mit Verachtung strafen und das zurecht!

Eine Frau, die dringend eine Wohnung sucht, wird vordergründig darauf eingehen. Steht dann im Mietvertrag, Miete = 2x pro Woche GV? Oder 2x pro Woche je 1 Stunde sexuelle Dienstleistungen aller Art oder wie willst Du das formulieren? So ein Vertrag wäre auf jeden Fall sittenwidrig.

Ok, Du schreibst in den Vertrag, dass die Miete € x ausmacht und mündlich vereinbarst Du, dass sie nichts zahlen muss oder entsprechend weniger, wenn sie die Miete praktisch "abarbeitet". Sie nimmt an, zieht ein und dann verweigert sie aber die Dienstleistung. Wie willst Du sie zwingen oder nötigen? Das wäre dann in jedem Fall eine Straftat.

Lass es! Ich finde das eine ganz dumme Idee.


derzahnfraeger 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 10:48

Wenn sie nicht unwillig, zahlt sie eben den vollen Preis. Ganz einfach und sittenwidrig ist nicht illegal

bwhoch2  02.08.2024, 10:50
@derzahnfraeger

Sittenwidrig ist nicht illegal, aber der Vertrag wäre ungültig und das bezieht sich dann auch auf alles andere, was in dem Vertrag steht. Aus dem schriftlichen wird dadurch ein mündlicher Mietvertrag und für den gelten die Mietrechts-Paragraphen des BGB, was in der Regel für den Vermieter äußerst ungünstig ist.

derzahnfraeger 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 16:49
@bwhoch2

Okey dann muss sie sich eben mal mündlich reinkniehen

Wohnung gegen Sex – die strafrechtliche Relevanz

Tatsächlich macht sich derjenige, der das Angebot zum Sex gegen Wohnung macht, nicht strafbar. Denn strafrechtlich ist dieses unmoralische Angebot nicht relevant. Da keine Machtsituation ausgenutzt wird, liegt keine sexuelle Nötigung vor. (google)