Wo darf ich nackt sein?

12 Antworten

Es gibt kein Gesetz, dass in Deutschland Nacktheit in der öffentlichkeit grundsätzlich verbietet. Demnach kannsz Du im Grundsatz überhall hin nackt gehen. ABER:

Es sei denn es hat einen sexuellen Kontext. Damit ist es nach § 183 Strafgesetzbuch Exhibitionismus und als solcher verboten. Ebenfalls verboten sind sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit insbesondere wenn sie provokativ öffentlich ausgeführt werden. Das ist nach §183a StGB ebenfalls strafbar (Erregung öffentlichen Ergernisses). Wobei § 183a StGB tatsächlich sexuelle Handlungen voraussetzt. Nur nackt sein ist kein Erregen öffentlichen Ärgernisses.

Aber du hast ja mehr vor und da gilt: in der Öffentlichkeit zu Masturbieren ist grundsätzlich nicht erlaubt, machst Du es heimlich in einem Gebüsch zählt es nicht unbedingt als öffentlich. Das ist es eine Einzelfallentscheidung und kommt auf die Umstände an. Genauso wie wenn man auf dem Parkplatz im Auto beim Sex erwischt wird. Nachts hinten in einer finsteren Ecke ist was anderes als tagsüber direkt an der Einfahrt...

Nacktheit in der Öffentlichkeit könnte noch potentiell nach §119 Ordnungswiedrigkeitengesetz (Grob anstößige Handlungen) verfolgt werden. Aber dieser Paragraph ist sehr unbestimmt, lässt eine Einordnung in den Gesamtkontext offen und verbietet es ebenfalls grundsätzlich nicht öffentlich nackt zu sein.

Aber das nackt sein als solches nicht strafbar ist, sieht man ja auch an den Nacktwanderern, die es immer mal wieder gibt und die von Gerichten doch sehr unterschiedlich behandelt werden. Auch hier kommt es oft auf den Zusammenhang an.

Wie Du zuhause rum läufst und auch ob Du dabei an Dir rum spielst ist grundsätzlich Deine Sache. Auch bei Dir im Garten. Wobei es je nach Zusammenhang (z.B. wenn Du das demonstrativ machst um zu provozieren oder zu erregen) schon juristisch grenzwertig ist, so am Fenster oder Gartenzaun zu stehen oder die Tür zu öffnen.

Ansonsten gibt es in der Öffentlichkeit viele Plätze wo andere ein Hausrecht habe. In Bussen, in Supermärkten etc. kann es Dir der Eigentümer verbieten und Dir sogar Hausverbot erteilen. Wenn Du im Mietshaus nackt die Post holst, dann kann Das auch ein Verstoß gegen die Hausordnung sein. Wenn sich andere Mieter dadurch belästigt fühlen kanndas im Extremfall bis zur Kündigung führen.

Wenn Du öffentlich nackt sein willst, dann gehe an die Orte die das explizit zulassen: FKK, Sauna, Nudistenvereine, FKK-Zeltplätze oder FKK-Wanderwege etc. wobei auch da gilt: Masturbieren ist nicht, bringt Ärger und ist ebenfalls nach dem oben beschriebenen strafbar. Für die meisten dort geht es beim ancktsein nicht um einen sexuellen Hintergrund, sondern einfach darum, dass man sich einfach unbekleidet wohl fühlt.

Wenn Du wirklich mehr oder minder öffentlich und sichtbar masturbieren willst, dann wird das schwierig. Da bleibt nur ein Bordell oder ein Swingerclub oder ein Sauna-Klub (was ja auch ein Bordell ist)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Moin,

Andrastor hat dir eine relativ gute rechtliche Sicht gegeben. Ich möchte sie noch mit meinen Erfahrungen anreichern. (Nicht, das ich verschieden Sachen da schon gemacht hätte)

Du solltest nur an Ort Nackt sein, wo Nackt sein Normalität ist!

  • Sauna
  • FFK-Schwimmbad/Strand
  • FFK Clubs/FFK Sportvereine etc.
  • Swinger Club
  • Zuhause auf deinem Grundstück beim Sonnen bzw. Allgemein Zuhause
  • Gemeindschaftduschen bei Sportvereinen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Arbeitgeber etc.

Masturbieren: Da gibt es eigentlich nur 2 bzw. 3 Orte wo du das machen könntest

  • Zuhause (Privaträume Allgemein, allerdings mit Einverständnis der Besitzer)
  • Swinger-Club
  • Bordell

Nacktheit und vor allen Masturbieren im Zusammenhang mit Minderjährigen, kann auch sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch genannt werden! ...

Grüße

Woher ich das weiß:Recherche

Grundsätzlich darfst du alles nackt machen und überall nackt sein. Wobei dich trotzdem aus Gebäuden werfen darf wenn du dort mit der Nacktheit z.b. Hausregeln verletzt.

Die einzige Straftat in diesem Zusammenhang wäre Erregung öffentlichen Ärgernisses. Diese gilt jedoch nur dann wenn dich jemand anzeigt, also sich verärgert fühlt und wenn dir nachgewiesen werden kann das Ärgernis der Öffentlichkeit erregen zu wollen.

Das bedeutet, einfach nur nackt einkaufen gehen zu gehen, ist völlig legal . Allerdings kann das Geschäft sagen, dass es dir den Zutritt verwehrt bis du was angezogen hast.

Wenn du allerdings auf die Kasse hüpft und zu masturbieren anfängst, wäre das Erregung öffentlichen Ärgernisses und damit strafbar.

Wenn du allerdings irgendwo versteckt madturbierst, also so, dass glaubhaft ist, dass du dich dabei nicht anderen präsentieren wolltest, ist das völlig legal.

In deinen eigenen 4 Wänden kannst du nackt sein wie du lustig bist. Ansonsten bieten sich FKK-Strände, Saunen u.ä. an.

Wiesen oder Wälder abseits der Ortschaften. Kannst ja mit dem Rad paar Orte erkunden gehen. Im sommer kann man sich an Flüsse legen oder Fkk Badestrände. Saunen sind textilfrei aber da solltest du nicht an dir spielen 😁