Wer ist Täter bei unentgeltliche Förderung sexuelle Handlung Minderjähriger?
Nehmen wir an, jemand fördert unentgeltliche sexuelle Handlung 14 Jähriger mit Erwachsenen. Der Erwachsener nimmt an.
Wer macht sich hier strafbar? Der Förderer oder der, der sowas annimmt?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei
Das ist nicht an ein Entgelt gebunden! Wenn wir davon ausgehen, dass der 14 Jährige Opfer ist, dann machen sich beide schuldig!
Zunächst derjenige der "vermittelt", vorausgesetzt der oder die Jugendliche ist unter 16:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__180.html
Derjenige der die Handlung vornimmt geht nach meiner Auffassung straffrei aus, wenn keine Vorteile fließen und keine Zwangslage oder die mangelnde Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird.