Welche Strafe gibt es, wenn man vor Studentinnen mastrubiert?
Hintergrund: In der Albertina und der Campus-Bibliothek sind vier Fälle von sexualisierter Belästigung bekannt geworden. Der oder die Täter entblößten dabei ihr Geschlechtsteil und masturbierten vor Nutzerinnen. Die uns bekannten Fälle ereigneten sich Ende 2021 und im Januar 2022. Wir sind erschüttert über die Vorfälle und nehmen diese sehr ernst.
Uns ist bewusst, dass die Hemmschwelle zur Bekanntmachung sehr hoch sein kann. Deshalb möchten wir an euch appellieren, achtsam zu sein und euch gegenseitig zu unterstützen. Unsere Mitarbeiter*innen und das Wachpersonal sind für euch da. Sie sind über die Vorfälle informiert und sensibilisiert. Zu eurem Schutz werden sie auch zusätzliche Kontrollgänge machen. Zögert also bitte nicht, uns vor Ort anzusprechen, wir begleiten euch gern auf den weiteren Schritten.
4 Antworten
Auch wenn das Thema ernst zu sein scheint und nicht nur ausgedacht ist: Welchen Unterschied sollte es machen, dass es sich um Studentinnen und nicht andere weibliche oder männliche Personen handelt?
Echt jetzt? Ich denke wir hätten den Kerl ausgelacht. Masturbiert vor Nutzerinnen. Prust. Du willst uns wohl verkackeiern?
Wären mit dem Maßband hingegangen. Heute wird eher mit Handy gefilmt. Studenten sind schließlich keine kleinen Kinder.
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Vorausgesetzt, dass die Staantantwaltschaft ueberhaupt klagt.
erstmal müssen die Damen Strafantrag stellen
Dass es nur den Mann betrifft, ist einfach schade. Ich hätte gerne auch Frauen bestraft, die masturbierten vor mir.
Nicht bei mir. Zumindest nicht in so einer Situation.
Wir sind hier in Mitteleuropa. Es ist keineswegs normal, in der Öffentlichkeit seinen sexuellen Bedürfnissen nachzugeben.
Zur Bestrafung greife ich allerdings gerne auf den von dir unter einer anderen Antwort gemachten Vorschlag zurück.
Wieso sollte man sowas ernstnehmen. Abhacken und weiterleben!
Das Abhacken löst auf jeden Fall unser Problem mit dem Betreffenden. 3:)
Wenn man nicht vorbestraft ist, wird meistens Geldstrafe geben.
Vorausgesetzt, dass die Staantantwaltschaft ueberhaupt klagt.