Überraschungssex=Vergewältigung?

12 Antworten

Überraschungssex=Vergewältigung?

Nein.

Für eine Vergewaltigung muss eine Handlung gegen den erkennbaren Willen, unter Ausnutzung bestimmter Situationen Person oder mit einer erzwungene Duldung erfolgen.

Unter den bestimmten Situation gibt es zwar das Überraschungsmoment, allerdings sollte sexuelle Annäherung bei seinem Partner für die Wenigsten überraschend sein. Es stellt üblicherweise auch keine Bedingung für den Sex mit seinem Partner dar.

Ein Täter nutzt ein Überraschungsmoment im Sinne des § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB aus, wenn er die äußeren Umstände erkennt, aus denen sich ergibt, dass sich das Opfer keines sexuellen Angriffs auf seinen Körper versieht. Ferner muss er dieses Überraschungsmoment als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlung dergestalt erfassen, dass er zumindest für möglich hält, dass das Opfer in die sexuelle Handlung nicht einwilligt und dessen Überraschung den Sexualkontakt ermöglicht oder zumindest erleichtert.
Entscheidung vom 13.02.2019 (2 StR 301/18) BGH

Dahingehend wird wohl kein Gericht entscheiden, dass es sich hierbei um eine Vergewaltigung handelt. Genauso wird eine Partnerin nicht verurteilt wenn sie ihrem Partner "überraschend" im Bett unter der Decke an den Schritt fasst.

Naja, rechtlich gesehen schon. Ich zweifle aber stark an, dass dein Partner dich deshalb wegen einer Vergewaltigung anzeigt…

Überraschungssex bedeutet ja nicht in einem blöden Moment einfach mal rein rammen.

Es heißt zwar, dass es in dem Moment etwas überraschend kommt, aber grundsätzlich geht Sex ja in der Regel nicht damit los, dass ein Mann sofort sein Ding irgendwo rein steckt. Es gibt ja immer ein mehr oder weniger langes oder kurzes Vorspiel. Selbst bei einem spontanen Quickie wird vorher kurz rumgeknutscht und sich heiß gemacht. (Letztlich sind Quickies ja nie geplant und fast immer so was wie Überraschungssex.)

Nicht nur, damit die Frau zumindest etwas feucht wird sonst bekommst Du ihn ja gar nicht rein, ohne ihr weh zu tun. Im Grunde merkt man ja dann, ob der/die Andere Lust hat und ob die Überraschung im positiven Sinne gelungen ist. Dann ist es eben relativ überraschend zustande gekommener einvernehmlicher Sex.

Wenn Du allerdings unter Überraschungssex verstehst, dass Du Ihr wirklich überfallartig und ohne Vorwarnung Deinen Penis irgendwo rein rammst, auch ohne zu wissen, ob sie überhaupt will und ohne dass sie es ablehnen kann, dann ist es kein Überraschungssex, sondern dann ist es schlicht eine strafbare Vergewaltigung oder zumindest sexuelle Nötigung. Egal, ob ihr eigentlich in einer Beziehung oder sonst was seid.

Eine Ausnahme wäre allenfalls, wenn sie Dir vorher mal irgendwie signalisiert hat, dass Du das mal irgendwann völlig überraschend machen sollst...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du mit deinem Partner soviel Konsens hast das du es ungefragt reinstecken darfst, brauchst nicht zu fragen und die Chance das er dir das als Vergewaltigung vorwirft ist dann recht gering.
Vielleicht beschwert er sich das es ein ungünstiger Zeitpunkt ist.

Tip: Gleitgel nicht vergessen.

Naja kannst ja einfach fragen ob es sie das möchte das du überraschungssex machst. Mein Mann hat mih gefragt ob er es darf wenn er in der nacht zum beispiel aufwacht und lust hat, ob es ok ist das er mich aufweckt und mih z.b. stört das gar nicht.

Einfach mal das an reden und mit ihr Bereden