Sollte Inzest erlaubt sein?

17 Antworten

Es muss nicht erlaubt werden, es sollte nicht verboten sein.

Das Inzest-Verbot widerspricht der sexuellen Selbstbestimmung wie sie 1999 in einer verabschiedeten "Erklärung der sexuellen Menschenrechte" definiert wurde.

Das Verbot von Inzest und Sodomie/Zoophilie sollte abgeschafft werden. Diese Gesetze passen nicht ins 21. JH und untergraben die sexuelle Selbstbestimmung die jedermann zusteht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

XAddict  29.06.2025, 18:19

Zoophilie finde ich aufgrund von Zoonosen schlecht, selbst wenn es kein Tierleid gefährdet. Stell dir vor du kriegst irgendeine Krankheit weil dein Ex ne Ziege gebumbst hat. Ne danke.

FirstGizmo  29.06.2025, 16:22

Sodomie ist verboten, weil du damit die sexuelle Selbstbestimmung von Tieren untergräbst. Da ist uns allen das Wohl der Tiere lieber, als das du dich an wehrlosen Opfern vergehen darfst.

Warrior2022  29.06.2025, 16:25
@FirstGizmo

Behalte einfach deine Unterstellung für dich. Die, die am lautesten schreien haben den meisten Dreck vor der Türe liegen.

FirstGizmo  29.06.2025, 16:41
@Warrior2022

Also ich hab nicht gefordert, dass ich Sodomie als Teil meiner sexuellen Selbstbestimmung verlange.

Warrior2022  29.06.2025, 16:48
@FirstGizmo

Sodomie ist zudem etwas anderes als Zoophilie. Wenn du schon so genau sein willst.

FirstGizmo  30.06.2025, 13:26
@Warrior2022

Nein, ist es nicht.

Als Sodomie/Zoophilie werden sexuelle Handlungen von Menschen an und mit Tieren bezeichnet. Diese sind seit der Novelle des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2012 in Deutschland wieder verboten.

Wikipedia sagt das gleich:

[..] steht Sodomie im modernen deutschen Sprachgebrauch überwiegend für sexuelle Praktiken mit Tieren (Zoophilie; lat. Sodomia bestialis).

Es sind in Deutschland also synonyme füreinander, weil man Analverkehr nicht mehr als Sodomie bezeichnet. Das weißt du auch, sonst hättest du selbst nicht "Sodomie/Zoophilie" geschrieben.

Mach dich mal nicht lächerlich hier

Hightower45  30.06.2025, 21:52
@Warrior2022

Du willst doch das Vögeln mit Tieren erlauben, also willst du es selbst praktizieren

Ja, sollte erlaubt sein, unter Bedingungen.

1) Es sollte aber ganz streng auf Verhütung geachtet werden - es gibt auch Kinder, die trotz Pille oder trotz Kondom oder trotz Spirale entstehen. Umgekehrt kann man Jugendlichen keine Vasektomie nahelegen. Man könnte es so machen, dass man prinzipiell alles an inzetiösen Oralsex erlaubt, aber bei Vaginalsex muss eine intensive Aufklärung vorher stattfinden.

2) Außerdem muss ein Machtmissbrauch klar ausgeschlossen werden, gerade zum Beispiel zwischen Väter und Töchtern müsste ganz klare psychologische Analysen stattfinden, ob das beide mit Sicherheit wollen und kein Druck, Zwang da ist. Ich denke, das ist so unfassbar aufwendig, dass man das Verbot aussprach, weil das so schwer zu überprüfen ist. Sowohl die Verhütungssituation, als auch der sexuelle Missbrauch. Kinder sind manipulierbar und meistens entstehen Inzest Bedürfnisse im jungen Alter.

Es sollte jeden Menschen selbst überlassen sein mit wem oder was er schläft oder lieben darf.

Das Gesetz  § 173 StGB hat zum Ziel, sowohl individuelle Opfer zu schützen als auch gesellschaftliche und gesundheitliche Probleme zu vermeiden.

Der § sagt folgendes aus:

§ 173 StGB: Dieser Paragraph stellt den sexuellen Verkehr zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern und Kinder) sowie zwischen Geschwistern unter Strafe. Der Gesetzestext besagt, dass sexuelle Handlungen zwischen solchen Personen, die miteinander verwandt sind, strafbar sind und mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können.

Die gerade Linie ist: Vater, Mutter, Tochter und Sohn, die dürfen unter einander keinen Geschlechtsverkehr haben. Geschwister sind immer leiblich von den gleichen Eltern (gleiche Mutter und Vater), sonst sind es keine. Es steht nur der Beischlaf (vaginale Penetration) unter Strafe. Andere sexuelle Handlungen werden in dem § 173 StGB nicht bedacht.

Stiefmutter und Stiefsohn oder Stiefvater und Stieftochter oder Stieftochter und Stiefsohn dürfen Geschlechtsverkehr und sexuelle Handlungen haben, ohne Strafen. Und auch so Vater mit Sohn oder Bruder mit Bruder oder Mutter mit Tochter oder Schwester mit Schwester.

Auch gibt es keine Regel und Einwende bei Tante, Onkel, Cousin, Cousine.

Um eine genetische Verarmung aufgrund von Inzucht zu verhindern gibt es den § 173 StGB.

Weil durch Inzucht Erbkrankheiten zwangsläufig weitergegeben werden bei enger Verwandtschaft, siehe das "Habsburger Kinn" und die Blütekrankheit im europäischen Adel. Kinder aus solchen Verbindungen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit Behinderungen aufweisen.

Auch die amerikanischen Hutterer und Amisch sind sehr von inzuchtbedingten Erbkrankheiten betroffen.

Wenn die Voraussetzung einer Genweitergabe absolut ausgeschlossen ist, würde dem nichts dagegen sprechen. Es wäre dann nur ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr ohne Zeugungsabsicht.

Da sollte man erst mal wissen was Inzest ist, und wie es das Gesetz in Deutschland sieht und versteht.

§ 173 StGB
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Woher ich das weiß:Recherche

FirstGizmo  29.06.2025, 16:20

Das war der längste den Text, den ich je gelesen habe, der kein einziges Mal auf die Frage eingegangen ist. Glückwunsch.

JesJu  29.06.2025, 16:22
@FirstGizmo

Wenn die Voraussetzung einer Genweitergabe absolut ausgeschlossen ist, würde dem nichts dagegen sprechen. Es wäre dann nur ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr ohne Zeugungsabsicht. Also soll dieses genehmigt werden. Zu dem kennen viele nicht die richtige Bedeutung des §173

JesJu  29.06.2025, 16:23
@JesJu

Zu dem kennen viele nicht die richtige Bedeutung des §173

Solange beide erwachsen, in Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind sowie in keinem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen und zudem keine Kinder zeugen: Sollen sie machen. Ich kanns absolut nicht nachvollziehen 🤢 Aber ja, sollen sie.


NurName 
Beitragsersteller
 29.06.2025, 16:09

Sehr schöne Einstellung