Prostitution legal?

5 Antworten

Ja, durch das Prostituiertenschutzgesetz wurde Prostitution in Deutschland legalisiert.

Hierin wird alles geregelt, was für einen Sexworker und einen Betreiber (Bordell) wichtig sind.

Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Das Gesetz ist am 01.07.2017 in Kraft getreten, umgangssprachlich auch ProstSchG genannt.

Laut ProstSchG wird definiert: „Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.“ (Frauen, Männer)

- enthält viel Neues für Sexarbeiter*innen und Bordellbetreiber_innen, aber auch Kunden haben manches zu beachten. - Schwarzarbeit soll eingedämmt werden
  • Meldepflicht für Prostituiert

Als Prostituierte oder Prostituierter musst du eine gültige Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung und eine Anmeldebescheinigung bei der Arbeit mit dir führen.

  • Zur Anmeldung erforderliche Angaben und Nachweise sind: Anmeldebescheinigung; Gültigkeit
  • Inhalt der Anmeldebescheinigung und der Aliasbescheinigung
  • Informationspflicht der Behörde; Informations- und Beratungsgespräch
  • Ausgestaltung des Informations- und Beratungsgesprächs

Maßnahmen bei Beratungsbedarf - Gesundheitliche Beratung du musst persönlich zum Gesundheitsamt gehen,du musst deinen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorlegen,darüber erhältst du eine Bescheinigung und musst eventuell dafür eine Gebühr bezahlen

  • Ausführungsverordnungen oder -gesetze der 16 Bundesländer sind zu beachten.
  • Gesundheitliche Anmeldung bei der Behörde

Du musst persönlich zur Anmeldebehörde gehen,vor Aufnahme der Tätigkeit, (schon vor dem 01. Juli 2017 tätige Prostituierte müssen sich spätestens bis zum 31.12.17 anmelden.

Deine 1. Anmeldung ist dann für 3 Jahre gültig, die Bescheinigung über die erste gesundheitliche Beratung ist für zwei Jahre gültig), du musst deinen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorlegen, Migrantinnen (nicht Unionsbürger_innen) müssen zusätzlich eine Arbeitserlaubnis vorlegen, du brauchst 2 Lichtbilder, notiert wird dein Vor- und Nachname, dein Geburtstag und dein Geburtsort, deine Staatsangehörigkeit, deine Meldeanschrift oder deine Zustellanschrift,die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung darf nicht älter als 3 Monat sein.

Du wirst beraten und informiert mindestens zum ProstSchG, zum ProstG und zu anderen Gesetzen rund um das Gewerbe, zur Krankenversicherung und sozialen Absicherung, zu gesund-heit lichen und sozialen Beratungsangeboten, zu Hilfen in Not situationen und zu steuerlichen Pflichten. Die Informationen sollen in der Sprache vermittelt werden, die du verstehst, d. h. ggfs. wird eine Sprachmittler_in hinzugeholt. Dies soll in einem vertraulichen Rahmen stattfinden.

Daneben will das Prostituiertenschutzgesetz alles rund um die Prostitution regeln und besonders die Betriebe mit engen Vorgaben überprüfen. Viele Regelungen sind dem Gaststätten- und Gewerberecht entnommen. Eine Ausnahme bildet der Geschäftsbereich der Straße und des Internets: sie werden nicht als Prostitutionsstätten erfasst.

Definition lt. ProstSchG

„Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens 1 Person an oder vor mindestens 1 anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt."

  • Regelungen für Kunden

Sexarbeiterinnen und Kunden sind nach dem Gesetz verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr (vaginal, oral und anal) ein Kon-dom zu benutzen. Tun sie dies nicht, kann nur der Kunde mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.Ähnliche Regelungen gibt es schon in Ba

Ähnliche Regelungen gibt es schon in Bayern (= die bayrische Kondomverordnung) und im Saarland

Die 16 Bundesländer entscheiden, wie das Gesetz bei ihnen konkret umgesetzt wird und welche die zuständigen Behörden sind.

Prostitution IST in Deutschland legal, solange die Sexworkerin mindestens 18 Jahre alt ist und diese Tätigkeit freiwillig ausübt.

Verboten ist lediglich Zuhälterei - also die Ausbeutung von Prostituierten.

Bis zum Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes 2002 war bereits die "Förderung der Prostitution" verboten und Besitzer von Laufhäusern, die Zimmer an selbständige Prostituierte vermieten, bekamen teilweise bereits Ärger, wenn diese das Treppenhaus renovierten.

Seitdem ist allerdings die Schaffung eines sicheren und hygienisch einwandfreien Umfelds nicht mehr strafbar und gibt Investoren die Rechtssicherheit um beispielsweise moderne, wellness-orientierte FKK-Clubs zu schaffen, wo sich Dienstleisterinnen und Kunden quasi auf Augenhöhe begegnen und intim werden können.

Wenn Dich die rechtliche Situation in Deutschland und die verschiedenen Geschäftsmodelle der Branche interessieren, dann findest Du im gut sortierten Buchhandel hochinteressante Ratgeber zum Thema unter dem Suchbegriff "Paysex".

Wir sehen uns im Puff!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ninanewpart10  19.08.2019, 12:47

Die Ausbeutung ist innerhalb der Prostitution leider sehr weit verbreitet.

Die Selbstbestimmte Prostituierte in Deutschland ist eine Ausnahme.

Information findest Du hier:

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Menschenhandel/menschenhandel_node.html

0
RFahren  19.08.2019, 12:58
@ninanewpart10

Undine de Riviere - eine studierte Physikerin, Mitbegründerin des bundesweiten Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) und schon über 20 Jahre in der Branche tätig, hat in ihrem lesenswerten Buch "Mein Hurenmainifest" einmal nachgerechnet, was an der Aussage "Die meisten Frauen werden gezwungen" dran ist: 

In den letzten Jahren kam es im Schnitt zu ca. 100 Verurteilungen pro Jahr wegen Menschenhandel und Co. - Tendenz rückläufig. Bei einer angenommenen Dunkelziffer von 95% (ähnlich wie bei Vergewaltigung und ähnlichen schambehafteten Delikten) entspräche dies rund 2000 Fällen. Da die Schätzungen für die Anzahl der Sexworker zwischen 80.000 und 400.000 schwankt, nehmen wir mal 200.000 an. Dann entsprächen die 2000 Fälle genau EINEM PROZENT! 

Zwar ist jeder Fall ein Fall zuviel - aber wer behauptet, dass die meisten Prostituierten gezwungen/verprügelt/eingesperrt werden, VERLEUGNET DIE REALITÄT um die eigenen moralischen Maßstäbe der Gesellschaft aufzuzwingen. 

Das Angebot, welches ich Dir bereits in zahlreichen anderen Threads gemacht habe, existiert immer noch: 

DU darfst mich gerne in einen schönen FKK-Club begleiten und nach Herzenslust den Damen erklären, wie "arm", "ausgebeutet" und "notleidend" sie doch angeblich sind (natürlich unter 4 Augen, wenn Du magst)... 

ICH begleite DICH dafür gerne zu den Bordellen, in denen "Arme, ausgebeutete, notleidende Frauen gezwungen werden ihren Körper zu verkaufen" - WENN DU EIN SOLCHES FINDEST! 

ICH könnte Dich jederzeit mitnehmen - hast Du schon den ständig beschriebenen "Horrorladen" gefunden?! 

Wir sehen uns im Puff! 

R. Fahren 

3
ninanewpart10  20.08.2019, 16:07
@RFahren

Es gibt in Deutschland schätzungsweise 400Tausend Prostituierte - genau weiß man das nicht da die Branche auf Menschenhandel beruht und Kriminelle Ihre Geschäfte selten öffentlich machen.

Darum gbit es von diesen Hunderttausenden Frauen auch nur 70 Frauen (davon 7 Männliche Prostituierte) die angemeldet arbeiten - angemeldet im Sinne von Sexarbeiterin die Steuern bezahlt, die das ganze Frewillig macht, die sich zu Ihrer Arbeit bekennt da sie das Frewillig und vor allem gerne macht.

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Menschenhandel/menschenhandel_node.html

0
RFahren  20.08.2019, 16:46
@ninanewpart10

Auch DIESES Thema habe ich Dir bereits in anderen Threads AUSFÜHRLICH erläutert!

Die Branche beruht NICHT auf Menschenhandel - ebensowenig wie die Baubranche oder Gastronomie - auch wenn bei allen dreien gelegentlich solche Fälle aufgedeckt werden!

Es ist VÖLLIGER UNSINN von der Anzahl der (freiwillig!) sozialversicherten Sexworker auf deren Freiwilligkeit bei der Berufsausübung zu schließen!

Sexworkerinnen sind NICHT im Angestelltenverhältnis, sondern praktisch AUSSCHLIESSLICH als Selbständige tätig! Daher fallen sie NICHT unter die SV-Pflicht - selbst wenn sie brav ihre Steuern bezahlen!

Wie bereits erläutert, stammt ja der Großteil der Sexworkerinnen aus Bulgarien und Rumänien, wo sie für einen Bruchteil der deutschen Tarife ihre Krankenversicherung abgeschlossen haben. Statt in die deutsche Rentenversicherung freiwillige Beiträge zu zahlen (was nur seeeehr wenige geistig gesunde Selbständige tun), kaufen sie in der Heimat lieber ein paar Wohnungen und leben dann (heute und im Alter erst recht) von den Mieten.

Damit auch Sexworker sich nicht mehr so einfach ums Steuern bezahlen drücken können, hat Vater Staat ja extra 2017 das "Steuereinnahmenschutzgesetz" (auch bekannt als "Prostituiertenschutzgesetz") verabschiedet, mit dem lückenlos alle Sexdienstleisterinnen erfasst werden sollen, damit man man auch den Frauen noch eine Steuererklärung aus dem Kreuz leiern kann, die diese bisher "vergessen" haben.

Eine ordnungsgemäße Versteuerung hat trotzdem NICHTS mit Sozialversicherung zu tun, denn - wie bereits erwähnt - sind Sexworker KEINE Angestellten, auch wenn dies theoretisch rein rechtlich möglich wäre. Dann dürfte ihnen der Arbeitgeber aber trotzdem keine Weisungen über Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen machen (also z.B. "Gib mal dem Herrn Maier einen Blowjob"), da solche Weisungen im Prostitutionsgewerbe verboten sind. Da sich dies kein Arbeitgeber antun würde, liegt es auch nicht an den Sexworkern, dass es keine Prostituierten im Angestelltenverhältnis gibt.

Deine Schlussfolgerungen sind also wieder mal komplett FALSCH!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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ninanewpart10  21.08.2019, 01:08
@RFahren

Ahh das Prostitutionsschutzgesetz - das greift überhaupt nicht. Ein Totes Gesetz. Du musst dich mit der Materie auch mal beschäftigen als irgendwelchen Unsinn zu verbreiten.

Man weiß nicht ob es in Deutschland 200Tausen oder 400Tausend Prostituierte hat - man weiß es nicht weil Frauen im Dunklen, Illegal arbeiten - weil da kein Gesetz was bringt. Frauen die Opfer von Menschenhandel sind tauchen in keiner Statistik auf.

Wenn die Differenz 200 Tausend beträgt - heißt das, das man offiziell von 200 Tausend Frauen nicht weiß ob Sie heute anschaffen oder schon Tot sind.

Sie existieren offiziell nicht. Das ist Menschenhandel. geschützt vom Staat.

0
RFahren  21.08.2019, 07:47
@ninanewpart10

Dass ausgerechnet DU MIR vorschlägst, mich mit der Materie zu befassen, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Hätte nicht gedacht, dass Du soviel Humor hast...

Gerade WEIL man nicht weiss, wieviel Sexworker es in Deutschland gibt, hat man ja die Registrierungspflicht eingeführt. Schon bald sollte man also bessere Zahlen haben. Wenn trotzdem nicht alle Prostituierten erfasst werden, dann liegt das auch weniger an "kriminellen Strukturen"; wie sie Du ständig siehst, sondern eher daran, dass sich nicht jede Frau mit ihrem (Neben-)Job outen und stigmatisieren lassen möchte. Warum das nötig ist, sieht man schon alleine an dem ständig von Menschen wie DIR gebrauchten N-Wort (während man gleichzeitig anderen mangelnden Respekt vorwirft).

Dass "tausende Frauen womöglich tot sind" fügt dem bunten Strauß der Verschwörungstheorien eine interessante Facette hinzu - wahrscheinlich sind sie alle auf dem Friedhof des nicht existierenden Städtchens Bielefeld beerdigt, gell?!

Wie immer an dieser Stelle:

Das Angebot, welches ich Dir bereits in zahlreichen anderen Threads gemacht habe, existiert immer noch: 

DU darfst mich gerne in einen schönen FKK-Club begleiten und nach Herzenslust den Damen erklären, wie "arm", "ausgebeutet" und "notleidend" sie doch angeblich sind (natürlich unter 4 Augen, wenn Dumagst)... 

ICH begleite DICH dafür gerne zu den Bordellen, in denen "Arme, ausgebeutete, notleidende Frauen gezwungen werden ihren Körper zu verkaufen" - WENN DU EIN SOLCHES FINDEST! 

ICH könnte Dich jederzeit mitnehmen - hast Du schon den ständig beschriebenen "Horrorladen" gefunden?! 

Wir sehen uns im Puff! 

R. Fahren 

1

Zum Glück! Man gönnt sich ja sonst nichts.

Ja, ist sie.

Woher ich das weiß:Hobby