Prostitution in Deutschland legal?

6 Antworten

Noch legal ob das auf kurz oder lang so bleiben wird steht in den Sternen!

Denn Linke und SPD wollen legale Prostitution verbieten weil die Linke meint Frauen werden Kapitalistisch ausgebeutet … Linke halt

Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal, solange die Dienstleisterin mindestens 18 Jahre alt ist, diese Tätigkeit freiwillig und selbstbestimmt ausübt und als Sexworkerin registriert ist.

Verboten ist lediglich Zuhälterei - d.h. Prostituierte zu dieser Tätigkeit zu nötigen und/oder ihnen das so verdiente Geld (größtenteils) abzunehmen.

Es wird außerdem nicht mehr als "Förderung der Prostitution" verfolgt, wenn ein Unternehmer den Dienstleisterinnen ein angemessenes Arbeitsumfeld schafft und dafür Miete bzw. Eintritt kassiert. Dies hat nicht nur zu Erscheinungsformen wie den Laufhäusern geführt, sondern auch zu Mega-Wellness-Oasen in Form von Sauna- und FKK-Clubs, wo teils über 100 hübsche nackte Frauen den männlichen Gästen auf Augenhöhe begegnen und sich bei Sympathie für sexuelle Dienste zurückziehen können.

Wenn Dich die rechtliche Situation, die verschiedenen Geschäftsmodelle sowie die Motivation von Dienstleisterinnen und ihren Gästen interessiert, dann findest Du im gut sortierten Buchhandel und bei Amazon interessante Werke zum Thema unter dem Suchbegriff "Paysex".

Wir sehen uns im Puff!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja.. an alle die in Berlin eigene sage ich nur eins: Kurfürstenstraße

mit Gewerbeschein ja.

das ist ein Irrtum, die Gewerbeanmeldung kannst ruhig unterlassen.
da du in dem Beruf nicht deinen Klarnamen benutzen musst im Kundenverkehr, wäre es auch sinnfrei, dich öffentlich einsehbar mit Heimatadresse und Klarnamen zu präsentieren. das geht nur das Amt an, wo du dich registriert hast.

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@Ranzino

Es gibt verschiedene Arten der Prostitution. Je nach Ort/einrichtung/freies Anschaffen mit Zahlung im Sinne von "Bezahlung" ist anmeldepflichtig mit Klarnamen. Alles andere ist nicht legal und um diese Frage ging es.

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@AkrobatBerlin93

Anmeldepflicht ja, nur nicht direkt beim Gewerbeamt. :)
es sei dann, man ist selber der Bordellbetreiber; nur da gelten sowieso andere Bürokratien.

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@Ranzino

Dann hab ich das falsch verstanden..:!?

GrS 1/12, selbstständig tätige Prostituierte Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und damit einen Gewerbebetrieb i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i.V.m. § 15 Abs. 2 EStG unterhalten. Unter einem Gewerbebetrieb ist gemäß § 2 Abs. 1 GewStG, § 15 Abs. 2 EStG jede selbstständige nachhaltige Tätigkeit zu verstehen, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird

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@AkrobatBerlin93

Gewerbeordnung §6

  1. Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Fischerei, die Errichtung und Verlegung von Apotheken, die Erziehung von Kindern gegen Entgelt, das Unterrichtswesen, auf die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare, der nach § 16 des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen Personen, der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der vereidigten Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, der Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften sowie der Steuerbevollmächtigten, auf den Gewerbebetrieb der Auswandererberater, das Seelotswesen und die Tätigkeit der Prostituierten. ....

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__6.html

:D

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