Kann man bei abgelehnten Gründungszuschuss zurück ins ALG1?

2 Antworten

Bitte lasse dich vor dem Weg in die Selbstständigkeit mit dem Gründungszuschuss einmal beraten. Damit alles funktioniert und der GZ auch bewilligt wird kommt es sehr stark auf eine gute Vorbereitung und ein gutes "timing" an.

Die Vorbereitung der Selbstständigkeit sowie die Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans (notwendig für den GZ) kann sogar komplett durch die Agentur übernommen werden.

Infos zum Thema unter www.beraterstudio.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Um derlei Leistungen zu beantragen, muß man meines Wissens nach noch arbeitslos sein.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen

Wieder arbeitslos melden kannst Du Dich bei bestehendem Restanspruch jederzeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Arbeitslosen- und Sozialberatung aufgrund Eigenerfahrung