Kann eine Prostituierte die Polizei rufen wenn man nicht bezahlt?

7 Antworten

Inzwischen ja! Früher galt ja Prostitution als "sittenwidrig", so dass Sexworkerinnen ihre Gage nicht einklagen konnte, was dazu geführt hat, dass in der Branche Vorkasse weit verbreitet ist.

Heute ist es jedoch durchaus so, dass eine Sexdienstleisterin die vereinbarte Summe durchsetzen kann. Ob und in welcher Form sie dies tut, ist allerdings eine andere Sache, denn am Ende stehen Aussage gehen Aussage, da es normalerweise keine schriftlichen Verträge gibt. Natürlich kann sich ein Mann, der über WhatsApp usw. die Gage und den Termin verhandelt hat, hinterher nicht darauf hinausreden er hätte gedacht die Dame sei lediglich seinem Charme erlegen und der Sex sei gratis... .

In Clubs, Laufhäusern und anderen Locations, wo die Dienstleisterin auf eine Security zurückgreifen kann, genügt ein Druck auf den Alarmknopf, damit freundliche muskulöse Herren dem Gast die Optionen erklären, zu denen durchaus auch die Einschaltung der Polizei gehören kann - selbst, wenn z.B. in Clubs, erst NACH der Session die Zahlung fällig ist.

Es ist also keine gute Idee mit dem Vorsatz sich um die Zahlung drücken zu wollen, Sexdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Wir sehen uns im Puff!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lange Jahre Erfahrung als Sex-Coach und Fachbuch-Autor

Natürlich kann sie das. Schließlich hast du einen mündlichen Vertrag mit ihr geschlossen. Wenn du mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden bist, kannst du das im Nachhinein gerichtlich klären lassen.


sugarforumde  06.06.2025, 08:49
Wenn du mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden bist, kannst du das im Nachhinein gerichtlich klären lassen.

Pardon: Nein. Die Einrede der so genannten Schlechterfüllung ist hier nicht gegeben, siehe § 2 ProstG. Es gibt hier nur den Erfüllungseinwand ("habe schon bezahlt") und die Einrede der Verjährung (3 Jahre zum Jahreswechsel).

Klar das ist Betrug und die Damen haben ein Recht auf bezahlung für ihre Tätigkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich, du kannst im Supermarkt ja auch nicht einfach etwas nehmen ohne zu bezahlen.

Prostituierte in Deutschland haben seit 2002 einen rechtswirksamen Anspruch auf Bezahlung für erbrachte sexuelle Dienstleistungen. Wird nicht bezahlt, können sie die Polizei rufen und Anzeige erstatten, da dies als Betrug gewertet werden kann. Alternativ können sie den Anspruch auch zivilrechtlich einklagen. Die Prostitution ist in Deutschland legal und durch das Prostituiertenschutzgesetz reguliert.

Liebe 🌞 Grüße