Ist es ne Straftat wenn ich (20) mit einer 15 jährigen fürs sex verabrede per chat?
Ja. Denn einer möchte mich anzeigen.
11 Antworten
Solange Ihr beiden für Euer Treffen keine Bezahlung verabredet haben, gibt es nichts, was strafrechtlich in irgendeiner Form relevant wäre. Die Polizei interessiert sich daher in keinster Weise für ein freiwilliges Treffen zwischen Euch Beiden, solange kein Geld fließt, kein Abhängigkeitsverhältnis besteht (Lehrer/Schüler), keine Zwangslage ausgenutzt wird (also z.B. Erpressung im Spiel ist) usw..
Rechtlich seid ihr auf der sicheren Seite und weder ihre Eltern noch der Staatsanwalt können Euch verbieten miteinander Sex zu haben. Ab 14 ist es legal und solange der Ältere nicht älter als 21 ist, können nicht einmal die Eltern ihn wirksam daran hindern.
Wenn Dir also jemand mit einer Anzeige droht, kannst Du ganz gelassen mit "Mach doch" antworten... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Das Verabreden an sich ist keine Straftat, sofern Du sie in keiner Form dazu zwingst oder nötigst.
Der Sex selber ist grundlegend legal, es gibt aber enige Einschränkungen. Du darfst beispielsweise keine Vertrauensperson (Lehrer etc.) sein, es darf keine Form von Bezahlung stattfinden, natürlich müssen beide es wollen und so weiter. Genaueres findest Du bei Googel sehr schnell.
Nein, wenn sie 14 wäre ja, ab 15 nicht mehr. Aber: du darfst ihr kein Geld dafür geben.
Ich denke Webcam, Skypen etc. machen heute viele, ich sehe darin überhaupt kein Problem. Wenn das freiwillig geschieht wäre es mir egal.
nun ja, es gibt wirklich sehr sehr interessante 15 jährige. Scheiß auf Moral, wenn beide Spaß dran haben sollen sie es machen. Ich finde es wird mit der Moralkeule viel zu viel gewunken.
Das sich heute 15 Jährige schon schmicken und anziehen wie 20 Jährige ändert an gewissen sachen nix , es tragen auch nicht grade wenige Kaputte Hosen und sagen es wäre Mode....Unser eins Hätte sich Geschämt
Das Mädel ist Verdammt noch mal ein Kind er ist erwachsen Sorry aber Irgendwo gibts grenzen
"15" ist im Recht keine relevante Altersgrenze. Die wären insbesondere 7, 12, 14, 16, 18 & 21. Beim Sex ist die entscheidende Altersgrenze 14. Ab da bestjmmt man selbst (vorher kann man nicht rechtsverbindlich zustimmen und die ELTERN dürfen ihn verbieten).
44 & 14 ist also vollkommen legal - egal ob realer Sex oder virtueller (Sexting/Webcam-Sex/Chat-Sex/...).
da du über 18 bist und sie noch nicht 16 ist das schon riskant... wenn sie das aber aus freien stücken möchte und ihr in keinerlei besonderen beziehung zueinander steht, du also nicht auf sie aufpassen sollst oder nachhilfelehrer bist oder ähnliches, würde da wohl bei einer anzeige vermutlich nichts bei raus kommen. allerdings könnte es auch genauso gut passieren, dass sie jemand als sexuell unerfahren einschätzt, und dir dann vorgeworfen wird, ihre unerfahrenheit ausgenutzt zu haben.
Sofern du sie nicht dafür bezahlt hast oder ihre fehlende sexuelle Selbstbestimmung ausgenutzt hast, ist das nicht strafbar.
Moralisch gesehen finde ich so etwas unter aller Kanone. Aber das ist leider nicht strafbar.
Ich finde es schon schlimm, wenn erwachsene Männer nicht in der Lage sind ihre Triebe mit gleichaltrigen Frauen auszuleben.
Nichts ist schlimmer als einem selbstbestimmten Menschen Vorschriften zu machen. Als ihn zu zwingen, Dinge zu tun, die er nicht machen möchte, oder Dinge nicht zu tun, die er machen möchte.
Das steht in unserer Verfassung, ist einklagbar und entsprechend hierzulande auch üblich.
In Kandahar ist das, gerade bei Frauen, nicht möglich.
Wenn dir unsere pluralistische Verfassung nicht gefällt, solltest Du ja vielleicht besser dort leben?!
FALSCH ab 14 grundsätzlich erlaubt sofern kein zwang dabei ist (Moralisch verwerflich bleibt es aber)