S.x Chat mit 16 Jaehriger?

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Das ist so eine Sache einfache Nackt Bilder von ihr sind nicht strafbar .

Sind sexuelle Handlungen zu sehen ist die Weitergabe strafbar 

Ein privater Chat ist nicht strafbar ,sofern sie über 14 ist ,die Auforderung Nackt Bilder zu machen ,schon macht sie es freiwillig wiederum nicht, das weiterleiten und auch rumzeigen wiederum schon.

Die Eltern können ihm anzeigen ,dann entscheidet die Staatsanwaltschaft ob ein Verfahren einzuleiten ist ,wegen einen privaten Sexchat nicht, allerdings wurden ,die Bilder von ihm weitergeleitet ,schon .

Schlauerfuchs  18.04.2016, 15:04

Wie schon oben geschrieben ein Nackbild ist nicht strafbar ,würde sie sexuelle Handlungen auf den Bild  machen ggf schon.

Aber da sie ab 14 strafmündig ist würde sie sich mit den weiterleiten von solchen Bildern von sich an ihm ebenfalls strafbar machen.

er jedoch nur wenn er diese Bilder von ihr anfordert od weiterschickt! 

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§ 184c StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften),
1.
verbreitet,
2.
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die jugendpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
(5) § 184b Abs. 5 und 6 gilt entsprechend.

Quelle: http://www.juraforum.de/forum/t/nacktbilder-einer-jugendlichen-auf-rechner.487252/

Schlauerfuchs  18.04.2016, 14:37

Ob das zutrifft ein einfaches Nacktfoto fällt nicht darunter, sind sexuelle Handlungen zu sehen schon und dann muss er sie verbreiten ,ok da kann schon reichen ,das weiterzuschicken an Freunde ,für einen einfachen privaten Sexchat greifen die Paragraphen jedoch nicht wenn sie über 14 ist.

Ist ihr Alter jedoch falsch und unter 14 wäre es egal ob sie wollte od nicht Kindesmissbrauch.

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Ich glaube nicht das das strafbar ist in dem chat ist garantiert zu lesen das sie das freiwillig gemacht hat. Sie ist 16 und er 20 das ist aus meiner sicht nicht schlimm. Aber mit den Gesetzen kenne ich mich nicht aus

Mit dem Gesetz kenne ich mich jz nicht so aus

Aber sie ist 16, somit kein Kind mehr. Außerdem hat sie freiwillig die Bilder geschickt. 

Es kommt immer auf die Gesamtsituation an. Man kann im einzelnen nicht 100% was ab 14 nun alles Legal oder Illegal ist.

Hat der Minderjährige es freiwillig gemacht ist das schon mal gut. Hat dieser eine z.B. Geistige Einschränkung wodurch dieser sexuell über sich selbst bestimmen kann schlecht. Hat der Erwachsene darüber Bescheid gewusst und die Situation ausgenutzt gaaaanz schlecht.

Es gibt sicher noch andere Faktoren, aber das sind die die ich kenne und auch nur mit meinen Worten beschrieben.

Und jetzt kommt das "Tolle". Angenommen sie konnte/kann über sich sexuell selbst bestimmen und es war einvernehmlich, kann es zu einer Verhandlung kommen wenn "öffentliches Interesse" besteht.

Sorry für die Textwand, das Thema ist sehr komplex -.-