Darf ein 16-jähriger mit einer 50-jährigen schlafen?
Ich und ein Kumpel hat in der Schule das Thema da ein Klassenkamerad eine 50-jährige Freundin hat ob der Akt zwischen beiden überhaupt legal ist?
5 Antworten
Ja, unter allen Umständen (Freiwilligkeit vorausgesetzt). Also auch z.B. in einem Abhängigkeitsverhältnis.
- Rechtlich problematisch wäre es ohnehin nicht für ihn, sondern höchstens für sie. Und dazu müsste sie schon seine Mutter (§ 174 & 177 StGB) oder Stiefmutter (§ 174 StGB) sein .
- Die generelle 16er-Grenze ("Schutzalter") gilt in der Schweiz. In Deutschland und Österreich dürfte er auch 14 sein (sofern kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt - da würde in Deutschland eben 16 die Untergrenze sein).
Korrektur: Gemeint war natürlich nicht der § 177, sondern § 173 StGB - der "Inzest"-Paragraph.
Wenn dein Kumpel nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu der 50jährigen steht, weder beruflich noch psychisch, dann ist das erlaubt.
Ich war 14 Jahre und dürfte zu meinen Geburtstag mit meiner Mutter Sex machen war ihr Geschenk 🎁 🎁 war das erste mal und ich dürfte ihre Brüsten und ihre Vagina meinen jungen penis in ihr reinschreiben .
Solange da keine Abhängigkeiten bestehen und der Sex freiwillig ist - ja, dürfen sie.
In Deutschland: Ja.