Ist es Illegal mit 14 und 18 zusammen zu sein?
Hi M/18 hier wollte mal nachfragen ob es illegal sei wenn man mit einer 14 jährigen zusammen ist wir haben uns auch schon mehrfach geküsst sowie Händchen gehalten… intim sind wir noch nicht geworden!
danke :)
13 Antworten
Hallo Bedox!
Nein, "illegal" ist es nicht. Außerdem kann man unter "Zusammensein" viel interpretieren. Rechtlich dürfte ein Mensch ab 14 (Teenager) mit einer anderen Person, die mindestens 14 Jahre alt ist, alles tun. Klar, die ältere Person sollte eine Zwangslage, fehlende Reife und Position etc. nicht ausnutzen, aber dies ist eigentlich selbstverständlich, sodass man solche Dinge nicht separat erwähnen muss.
Laut Recht ist es also "nicht" illegal.
Hallo das ist normal und auch Legal, meine Freundin war 1962 erst 15 und ich 21,5 allerdings war damals der Sex erst ab 16 erlaubt, also 1 Jahr nur küssen und Händchen halten, später waren wir verlobt !
Vom Alter her grundsätzlich nicht. Allerdings ist sie Minderjährig und da müssten auch die Eltern dann noch mitspielen. Sagen die nein, dann wäre es schon illegal,
Ich würde sagen, doch. Als Erziehungsberechtigte einer Minderjährigen können sie das verbieten.
Nein, das stimmt nicht- mach dich bitte im Internet schlau
https://www.bussgeldkatalog.net/jugendschutzgesetz-sex/
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das ist legal aber trotzdem merkwürdig
Illegal prinzipiell nicht aber immer Vorsicht da du hier besonders darauf achten musst was sie wirklich will und was nicht da hier die Eltern auch ein gewisses Mitsprache Recht haben...
Nein, die Eltern haben kein Mitspracherecht. Sie können beraten, Tipps geben aber nicht verbieten.
Bundeslandabhängig sie ist Minderjährig und die Eltern haben je nach Bundesland somit ein Mitsprache Recht
Oke ich hab mich etwas vertan... Die Beziehung verbieten dürfen sie nicht aber Handy wegnehmen oder der gleichen also die Beziehung somit erschweren dürfen sie außerdem könnten sie das Jugendamt einschalten oder bei psychischen Druck der sich durch den Altersunterschied schnell ergeben kann eine Anzeige stellen
Nein-
Nur wenn nachgewiesen wird, dass der Ältere der beiden die „fehlende sexuelle Selbstbestimmung“ der jüngeren Person ausnutzt.
Da Jugendliche mit 14 aber durch Internet und co sehr weit sind, wird das schwer möglich sein.
https://www.bussgeldkatalog.net/jugendschutzgesetz-sex/
Hier zum nachlesen...
Gut dann Mal hier folgendes
§ 1626 BGB
Eltern haben das Recht und die Pflicht für das Wohl ihres Kindes zu sorgen, dazu gehört auch die Erziehung und wie die gestaltet wird ist den Eltern überlassen (Handy wegnehmen, Hausarrest, etc.)
§ 1631 BGB
Elteen dürfen bestimmen mit wem das Kind Kontakt hat das betrifft übernachtungen oder Treffen bedeutet aber nicht das sich das Kind nicht mit jemand in einer Beziehung sein darf das können die Eltern nicht verbieten können aber die Treffen verbieten
§ 182 StGB
Schützt unter 16 Jährige vor Sex mit 18 Jährigen außer der Sex ist Einvernehmlich dann ist alles fein wenn aber das kleinste Zeichen von Missbrauch ist dann ist das ein groẞes Problem
Dein Bußgeldkatalog ist bei weitem nicht so viel aussagend wie das BGB und StGB
Das Mag zwar sein aber es ändert nichts dran das es Fakt ist das die Eltern Mitsprache Recht haben was du Anfangs verneint hast... Klar können die es sich verscherzen aber auf manches hat man als Kind kein überblick und im Nachhinein mag man dankbar sein... Gibt immer solche und solche fälle
Sie haben kein Mitspracherecht aus Sicht des Jugendschutzgesetz. Sie können es unter Anwendung anderer § unterbinden, aber es ist Fakt, dass das Jugendschutzgesetz eine sexuelle Freiheit ab 14 Jahren vorsieht.
Was ist denn der Unterschied, wenn der Freund bei kennenlernen und Start der Beziehung 17 ist und ein halbes Jahr später 18 wird ?
und im Nachhinein mag man dankbar sein
Man kann kein Kind vor allem schützen. Liebeskummer und co sind auch Erfahrungen, die man auf dem Lebensweg machen muss.
Nein, stimmt nicht- zumindest nicht in Deutschland !
Wenn die Beziehung einvernehmlich ist, ist alles okay.