Habt ihr einem Typen schon mal in einem fahrenden Auto einen geblasen?
Weil ich habe das neulich gemacht aber jetzt denke ich mir vielleicht war das keine gute Idee, weil erstens andere Leute, zweitens Polizei = Riesenärger und drittens Unfallgefahr.
Aber was passiert ist ist passiert. Was haltet ihr davon?
15 Antworten
Ich als Mann würde da Nein sagen, wenn mir meine Beifahrerin sowas anbieten würde. Ist mir erstens zu riskant und zweitens könnte ich es nicht vollständig genießen da ich mich ja konzentrieren muss. In dieser Form verwöhnt zu werden ist für mich ein Privileg und da will ich dann auch voll und ganz dabei sein. Also nein, niemals beim Auto fahren sondern erst wenn man angekommen ist ;)
Nein, und das habe ich auch nicht vor. Gefällt mir überhaupt nicht
Solange beide angeschnallt sind, kann die Polizei nicht meckern!
Und wo siehst du das mit einem BJ gefährdet? Ich darf am Steuer auch Essen, Trinken, Rauchen singen etc.
Nein, das ist alles Ablenkung. Und im Zweifelsfall (Unfall) wirst du dafür belangt. Auch für's Essen, Trinken, Rauchen, Singen. Und natürlich beeinträchtigt das deine Konzentration enorm.
Es ist ein Verstoß gegen die StVO, und wenn du dabei erwischt werden solltest, wirst du dafür belangt.
Inwieweit ist denn ein anderer durch den BJ nach 1(2) StVO betroffen?
Inwieweit ist ein anderer davon betroffen, wenn du dein Handy benutzt, während du fährst? Die Fragestellung ist einfach falsch.
Bist du dir da so sicher?
Sex in der Öffentlichkeit und so... Und du darfst ja auch kein Handy benutzen wenn du fährst, dann wird es auch nicht erlaubt sein während dem Fahren sexuelle Handlungen durchzuführen...
Und es muss jemand anzeigen. Du kannst auch mitten auf der Straße vögeln ohne Auto. Wenn’s keinen stört. Aber irgendeiner findet sich immer :)
Ungallgefahr nur wenn dein Freund sich nicht unter Kontrolle hat. Die Polizei sollte das nicht stören.
Ich habe schonmal bei 200 kmh, auf der Autobahn einen bj bekommen. War mega geil!
Ich finde es auch (wie du im Nachhinein auch) sehr leichtsinnig. Im Falle eines Unfalls gefährdet ihr ja nicht nur euch selbst, sondern auch andere unbeteiligte.
In der StVO §1 ist das ganz klar geregelt: