Geschlechtsverkehr in der Schule?
Ein Junge aus meiner Klasse hat mir erzählt dass er mit seiner Freundin Geschlechtsverkehr auf der Mädchentoilette gehabt hat. Muss ich das melden? Er ist 14 und sie ist 12.
8 Antworten
Muss ich das melden?
Nein. Weder rechtlich, noch menschlich "muss" man das. Es geht dich nichts an.
Er ist 14 und sie ist 12.
Ja, ist eine Straftat, nein, ist nicht meldepflichtig und ebenfalls nein, wird nicht bestraft. Denn selbst falls man es beweisen könnte (was man wohl zurecht bezweifeln darf), hilft ein Blick ins Gesetz: "Das Gericht [kann] von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist".
Das dürfte hier - sogar ziemlich offensichtlich - der Fall sein, und entsprechend würde das ohnehin zu nichts führen. Außer, dass vermutlich so einige nicht gut auf dich zu sprechen sein werden.
Melden und blamieren. Wer sagt dir das es wahr ist? Mal abgesehen davon petzt man nicht.
Ich bin kein Richter und die Anspielung auf den Moderator ist auch langsam langweilig auf der Plattform.
Es wurde nur geredet. Wo ist denn der Beweis? Reden tun Jungs in dem Alter gerne und oft reden sie über ihre Wunschträume bzw. sind auf der Angeberschiene.
Ne flotte Nummer schieben ist nicht strafbar sondern total geil
Die Gesetze bestimmen, was strafbar ist und was nicht.
Mimimi sexueller Kindesmissbrauch mimimi die sollen sich mal nicht so haben, diese Kinder mimimi?
Das sagen die Männer im Fernsehen auch immer, kurz bevor sie in den Knast gehen.
Ich denke du müsstest, aber um die unangenehme Situation zu umgehen und dass es dir eigentlich egal sein sollte würde ich es nicht machen.
Ich denke du müsstest
Und ich weiß, dass sie nicht muss - und auch nicht sollte - und dabei auch nichts Positives bei herauskäme - vollkommen egal was wer wie als "positiv" empfinden würde.
Ich würde mich da ehrlich gesagt raushalten … Unangenehme Situation …
Um mich selbst zu schützen … Ja … Das ist peinlich und ohne Beweise aussichtslos …
Du willst also Straftaten verdecken?
- Es hat schon seine Gründe, dass es keine Pflicht gibt, so etwas anzuzeigen.
- Dass jemand verurteilt wird, weil irgendein dummer Denunziant so etwas vom Hörensagen meint anzeigen zu müssen, ist sehr unwahrscheinlich. Das wäre es sogar, wenn der Polizeipräsident die beiden persönlich erwischt hätte.
- Trotzdem
- Ist ja auch nicht Aufgabe des Zeugen, Beweise zu finden. Für die Ermittlungen ist die Polizei zuständig.
Und du nennst jemanden "dummer Denunziant", weil er bei Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch jemanden anzeigt? Wo bin ich denn hier gelandet?!
Für die Ermittlungen ist die Polizei zuständig.
Was genau hast du denn an "Das wäre es sogar, wenn der Polizeipräsident die beiden persönlich erwischt hätte" nicht verstanden?
Wo bin ich denn hier gelandet?!
Bei Leuten, die sich sowohl mit Recht als auch Menschlichkeit besser auskennen als DU. 🤣
ist es rechtlich nicht sofern nicht in der Öffentlichkeit
nein,musst du nicht
Und das sagt ein Moderator... Sieht, dass eine Straftat begangen wurde und sagt: "Man petzt nicht!"