Dürfte der Bundespräsident einfach ins Bordell gehen oder gäbe es Gehetze hinterher?
6 Antworten
Selbst wenn es gesetzlich nicht verboten ist - die "Würde des Amtes" könnte durch dieses Verhalten als geschädigt angesehen werden und der Bordellbesuch somit sehr wahrscheinlich zu Rücktrittsforderungen führen.
Copilot:
Rein rechtlich gibt es in Deutschland keine spezifischen Gesetze, die es einem Bundespräsidenten, Bundeskanzler oder Minister verbieten würden, ein Bordell zu besuchen, solange sie keine illegalen Aktivitäten unterstützen oder gegen andere Gesetze verstoßen. Allerdings unterliegen Personen in solchen hohen politischen Ämtern einer besonderen moralischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Ein solcher Besuch könnte erhebliche öffentliche und mediale Kritik auslösen und das Vertrauen in ihre Amtsführung beeinträchtigen.
Es ist also weniger eine Frage der Legalität, sondern vielmehr der öffentlichen Wahrnehmung und der ethischen Standards, die von solchen Amtsträgern erwartet werden.
Gruß Fantho
Wenn man de letzten Rest von Würde verlieren will
Darf er natürlich, aber das wäre gefundenes fressen für die BILD Zeitung und ähnliche reißerische Zeitungen. Besonders wenn der Bundespräsident verheiratet ist.
Natürlich darf er das.
Kann ja seine Frau mitnehmen.