Draußen fingern Risiko gesehen werden bzw. verboten?

13 Antworten

Absolut strafbar ist es nur in Kirchen und auf Friedhöfen.

Ansonsten ist nur strafbar, wenn man "absichtlich oder wissentlich"(!) ein "Ärgernis" erregt.

Weder ärgert sich jeder, wenn er so etwas sieht, noch legt man es üblicherweise darauf an, andere zu ärgern.

Oder anders: Wenn ihr um 15 Uhr auf einem vollen Spielplatz seid, dann könnt ihr bereits vorab davon ausgehen, dass sich jemand ärgern wird.

Um 22 Uhr auf einem leeren Spielplatz sieht das schon anders aus.

Und wenn euch dann jemand überrascht UND sich ärgert UND ihr trotzdem weitermacht, dann war das natürlich wissentlich.

Wenn ihr aufhört halt nicht.

Und wenn die Person sich gar nicht ägert, dann gibt es halt auch kein Ärgernis ...

Ich konnte in meiner Jugend jedenfalls fast nie die Finger von meiner Freundin lassen. So ziemlich egal wo ... 8-)

... also viel Spaß! :)


Weisskuchen  08.12.2020, 22:29

Wie würde es aussehen, wenn sich eine Person von einer anderen Person absichtlich beim masturbieren erwischen lässt, aber es so aussehen lässt, als wäre es nicht geplant?

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Libertinaerer  09.12.2020, 04:51
@Weisskuchen
  • Wenn sich der Erwischende nicht ärgert, sind nicht alle notwendigen Straftatbestände erfüllt. Ganz egal, wie absichtlich das war.
  • Wenn sich der Erwischende ärgert aber nur leise heimlich zuschaut, sind nicht alle notwendigen Straftatbestände erfüllt. Ganz egal, wie sehr er sich innerlich ärgert.
  • Wenn sich der Erwischende ärgert, der Erwischte das weiß und dennoch weitermacht, ist es strafbar, weil es ohnehin wissentlich geschah. Da spielt eine Absicht keine Rolle mehr.
  • Und wenn der Erwischte von vorneherein mit Absicht agiert, muss man ihm das nachweisen. Das ist, wie generell bei subjektiven Tatbeständen, nicht ganz einfach ohne Geständnis oder Gedankenlesen.

Bei letzterem kann man natürlich auch von den Umständen rückschließen. Bei meinem 15-Uhr-Spielplatz-Beispiel dürfte man von vorneherein von Absicht ausgehen.

Aus dem realen Leben dazu zwei Beispiele (aus dem Kopf, ohne Details nochmal nachzulesen):

  1. Pärchen treibt es täglich auf dem Balkon, gut sichtbar vom gegenüberliegenden Nonnenkloster: Absicht.
  2. Mann füllt eine Spritze mit seinem Sperma, und bespritzt damit in der Stadt die Rückseite von Mänteln, ohne dass die Betroffenen es überhaupt unmittelbar merken: Absicht.
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Libertinaerer  09.12.2020, 05:03
@Libertinaerer

Nachtrag:

Pärchen treibt es täglich auf dem Balkon, gut sichtbar vom gegenüberliegenden Nonnenkloster: Absicht.

Etwas anderes wäre es übrigens, wenn das Nonnenkloster nicht direkt gegenüber gelegen wäre, sondern z.B. auf einem entfernteren Hügel.

Da mag man mit dem bloßen Auge vielleicht noch erkennen, dass da zwei Menschen sind, aber wenn sich dann interessierte Nonnen ein Fernglas holen, und die Oberin das ärgert, ist nicht der sichtbare Sex das "Problem", sondern das Fernglas.

Es ärgert die Oberin? Niemand zwingt sie, das Geschehen heranzuzoomen, damit sie sich "ärgern" kann.

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Weisskuchen  09.12.2020, 13:43
@Libertinaerer
Mann füllt eine Spritze mit seinem Sperma, und bespritzt damit in der Stadt die Rückseite von Mänteln, ohne dass die Betroffenen es überhaupt unmittelbar merken: Absicht.

Ist das überhaupt noch eine sexuelle Handlung? Ich frage mich auch, wer macht das. 😅

Es ärgert die Oberin? Niemand zwingt sie, das Geschehen heranzuzoomen, damit sie sich "ärgern" kann.

Wie würde die Sache aussehen, wenn eine Person heimlich auf eine blinde/taubblinde Person onaniert, und dabei von einem Dritten heimlich beobachtet wird, welcher dann als Zeuge agiert und es dem Blinden/Taubblinden mitteilt? Wäre das für den Täter strafbar?

Oder wie würde die Gesetzeslage aussehen, wenn jemand heimlich in einem Dunkelrestaurant masturbiert, und durch einen ungünstigen Zufall dabei erwischt wird?

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Libertinaerer  09.12.2020, 15:17
@Weisskuchen
Ist das überhaupt noch eine sexuelle Handlung?

Juristisch gesehen schon.

Ich frage mich auch, wer macht das. 😅

Es gibt nichts, was es nicht gibt ...

Wie würde die Sache aussehen, wenn eine Person heimlich auf eine blinde/taubblinde Person onaniert, und dabei von einem Dritten heimlich beobachtet wird, 

Ich müsste nachlesen, ob es im "Spritzen-Fall" EöÄ war, weil die Bespritzten das irgendwann zuhause gemerkt haben, oder nur, weil er halt dabei - logischerweise eine Handlung in der Öffentlichkeit - beobachtet wurde.

Letzteres ist sicher - er wurde ja erwischt.

Ersteres vermutlich eher nicht, aber das würde ohnehin keine große Rolle mehr spielen, da in dem von dir skizzierten Fall ohnehin ein sexueller Übergriff/Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorliegt, selbst wenn das Opfer davon gar nichts merkt.

Es ist z.B. auch ein sexueller Missbrauch von Kindern, wenn ein Vater nachts sein tiefschlafendes Kind befummelt, das davon überhaupt nichts mitbekommt.

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Weisskuchen  09.12.2020, 15:34
@Libertinaerer
Letzteres ist sicher - er wurde ja erwischt.

Es wäre also nicht strafbar?

Ersteres vermutlich eher nicht, aber das würde ohnehin keine große Rolle mehr spielen, da in dem von dir skizzierten Fall ohnehin ein sexueller Übergriff/Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorliegt, selbst wenn das Opfer davon gar nichts merkt.

Aber wie kann es dann sein, dass Voyeurismus nicht verboten ist? Da passiert doch im Grunde das selbe.

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Libertinaerer  09.12.2020, 16:09
@Weisskuchen
Es wäre also nicht strafbar?

? Ähm, doch? Schrieb ich ja. Nur ob es auch EöÄ war, ist ja nicht der alleinige Maßstab für eine Strafbarkeit.

Aber wie kann es dann sein, dass Voyeurismus nicht verboten ist?

? "Voyeurismus" IST verboten.

Nur wer in der Öffentlichkeit Sex hat, kann sich nicht beschweren, dass ihn jemand dabei sieht.

Aber selbstverständlich ist es strafbar, z.B. unter der bzw. über die Trennwand einer Umkleidekabine zu spannen.

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Hat sich unser Land so verändert oder fehlt euch nur die Fantasie?

Das konnten wir schon mit 5, mit 11 und dann spätestens in der Pubertät.

Wir fanden immer ein Plätzchen.

Vorteil war natürlich, dass die Mädels Kleidchen oder Röckchen trugen und Strümpfe an Strapsen.

Da kam man flugs ran und rein und ebenso schnell war der Rock dann wieder so wie gewünscht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Paar ungewöhnliche Vorschläge aus meinem Leben...

2x Schule mit Lehrerin im Geografie-Vorbereitungsraum, einmal trotz Unterricht nebenan - war nur mit einem Vorhang getrennt, hatte aber eine zweite Ausgangstür.

S-Bahn (Nachtlinie) alleine im Wagon zwischen zwei weit entfernten Stationen.

Zug.. Toilette, war aber damals unbequem eng - Abbruch. Aber später irgendwann in moderneren Zug mit Behinderten-WC

Büro, Lager, Lastenaufzug (Fahrstuhl im XXL-Format - war aber wohl üblich in der Firma - man ließ rein zufällig zwischen paar Etagen die Sicherung springen, und hat denn ewig Zeit, bis sich jemand drum kümmert) Nebenbei, solltest Du es auch vor haben, in einem Aufzug... bei älteren Modellen einfach paar mal hüpfen, dann bleibt er meist stecken bzw. schaltet ab.

Kleintransporter Paketdienst, einmal im Wald und einmal mitten in der Stadt, bzw. auf dem Bahnhofsvorplatz. allerdings rundum getönte Scheiben, da dieser Transporter mal als Bus gedacht war und nur umgebaut wurde....

Straßenbahn (Damals noch im Doppeltrakt - hinterem Bereich) auch Nachts alleine. Aber... Der Fahrer hat es wohl trotzdem mitbekommen, schaltete das Licht hinten aus ;-)

Hochhausdach ... wurde aber kalt, daher den Rest im Fahrstuhlraum.

FKK Strand in der Ostsee ( nur Handbetrieb) und SEHR ZU EMPFEHLEN ...

mehrmals Abends/nachts auf dem kuschligen Sandstrand (69/96 und auch richtig...am letzten Tag im hellen, mit Kuscheldecke drüber) :-) Werde ich vielleicht mal wiederholen, wenn meine jetzige Freundin mitmacht..

Therme FKK/Saunabereich-Bereich Außenbecken zum Abkühlen nach der Sauna bei Regen - Das merkten nicht einmal 4 andere Badegäste, die irgendwann nebenbei in das Becken kamen ... wir allerdings bemerkten auch die anderen Badegäste erst nach der Aktion.

Nochmals Therme Außenbecken im Winter... war schön nebelig und dunkel, da fiel das keinem auf..., wobei wir meinten, dass wir nicht die einzigen in diesem Becken waren, die das ausnutzten...

Und einmal Selbstbefriedigung nochmals Therme (eher ein Versehen) Ich stand am Beckenrand und wartete auf meine Freundin. Was ich nicht wusste, das dort in unterschiedlichen Höhen paar Düsen waren, die in gewissen Abständen anfingen zu sprühen... und an der Stelle, an der ich stand, war halt eine in der unerwarteten "passenden" Höhe... und unerwartet ging es dann los...

Dusche im Krankenhaus (Mein Zimmernachbar stand Schmiere :-) )

Beobachtet (also ... nicht zugeschaut, sondern nur mitbekommen und ignoriert) Im Ruhebecken in einer Therme, im Kino, in einer Ecke in einer Disco, Autokino... (Dem sprang versehentlich die Tür dabei auf :-D

Hoffe es war was dabei... muss abbrechen

Es ist überall verboten wo dich jemand sehen kann


Libertinaerer  08.12.2020, 06:23

So ein Verbot gibt es nicht.

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Libertinaerer  08.12.2020, 10:30
@Lufthannes

Da steht nicht drin, was Du behauptest.

Also würde ich dir raten, mal genauer zu lesen ...

... falls Du das Gesetz überhaupt mal gelesen hast

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Ja generell sagst du es doch schon. Da wo Dich oder euch keiner sehen kann. Im schlimmsten Fall ist das strafbar. Das nennt sich Erregung öffentlichen Ärgernisses.