Darf man im Islam, Sex mit einer Frau haben?

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Ja, wenn man verheiratet ist. Also nach der Ehe mit deiner Ehefrau. Alles was davor passiert ist Zina.

Mit seiner Ehefrau natürlich, aber nicht außerhalb der Ehe. Beziehungen sind ebenfalls haram:

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Siehe auch:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101

Die Mutʿa-Ehe (arabisch نكاح المتعة, DMG nikāḥ al-mutʿa ‚Ehe des Genusses‘) oder Sigheh-Ehe (persisch صیغه, DMG ṣīġe, ‚Formel‘),[1][2] deutsch auch Zeitehe, ist eine zeitlich begrenzte Ehe, die von zwölfer-schiitischen Muslimen als zulässig (Mubāh) angesehen wird und für einen Zeitraum von einer halben Stunde bis 99 Jahre geschlossen wird. Die übrigen islamischen Gruppierungen lehnen diese Form der Ehe mehrheitlich ab (siehe auch Islamische Ehe).
https://de.wikipedia.org/wiki/Mut%CA%BFa-Ehe
Die Diskrepanz von traditionsorientierten Anforderungen und den Lebensrealitäten vieler junger Leute zeigt sich im erhöhten Beratungsbedarf, der z. B. im ZIF (Zentrum für Islamische Frauenforschung und Frauenförderung) bearbeitet wird. Vor allem sind die geschlechtsbezogenen Vorgaben, dass Mädchen als Jungfrau in die Ehe gehen sollten und bei jungen Männern wenig nach ihrem sexuellen Vorleben gefragt wird, etwas, das mittlerweile beide Geschlechter oft nicht mehr als gerecht betrachten. Der damit verbundene Jungfräulichkeitskult hat allerdings keine Basis im Qur’ān, sondern entspricht wohl mehrheitlich patriarchalem Wunschdenken.
https://forum.sexualaufklaerung.de/ausgaben-ab-2010/2016/ausgabe-2/sexualitaet-im-islam/

Jesidenmädchen und -frauen berichten in Biografien und Dokumentationen, dass sie vom Islamischen Staat "erbeutet" wurden und dann vielfach an Muslime verkauft wurden. Je nachdem als Arbeits- und/oder Sexualsklavinnen.

Ja natürlich aber nur innerhalb der Ehe, davor nicht, da es sonst eine große Sünde wäre.

Woher ich das weiß:Recherche