Darf ich (18) mit meiner Freundin (15) Sex haben?

12 Antworten

In der Schweiz ja, hier ist es legal solange nicht mehr als 3 Jahre unterschied ist. In Deutschland ka.

  • Nein darfst du nicht, weil du volljährig bist und sie nicht.
  • StGB § 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern.

    1. Das Mädchen kann sich nicht zu wehr setzen.
    2. Bist du sterker als sie.
  • Ab 14 Jarhre darf Mädchen und Junge Sex haben, aber nur mit jemanden der nicht volljhrig ist.

  • Mit 18 bist du volljährig, wenn du SEX mit einem 15 Jahre alten Mädchen hast.
  • Dann kanst du von den Eltern angezeigt werden.
  • Dem Gericht ist es Egal ob es ein beidseitigem Einverständnis gab oder nicht.
  • Wenn die Eltern sie verunsichern landest du für 2 Jahre im Knast.
  • Warte lieber drei Jahre dann ist es Legal SEX mit ihr zu haben. http://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html
Cerealie  10.12.2014, 23:28

hm ... du weisst aber schon, das "ein Kind per Definition" (also auch im 176er) unter 14 Jahre alt ist?

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Atemu1  10.12.2014, 23:44
@Cerealie

Das Mädchen ist 14 oder nicht?


Sobald sie das 14 Lebesjahr volendet hatt, also 15 sei, ist sie kein Kind.

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Cerealie  10.12.2014, 23:47
@Atemu1

Das Mädchen ist 15 (steht ja in der Überschrift!) ...

... und das 14. Lebensjahr hat man mit dem 14. Geburtstag vollendet ...

genauso wie man das erste Lebensjahr mit dem ersten Geburtstag vollendet hat (ein Jahr vom Leben ist rum, also ein Lebensjahr = 1. Geburtstag .... 14 Lebensjahre sind rum = 14. Geburtstag) ... logisch, oder?

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Cerealie  10.12.2014, 23:53
@Atemu1

tja ... was wäre das schön, wenn er eine Zwangslage von ihr ausnutzen würde ... oder sie dafür bezahlen würde ...denn dann hättest du Recht mit 182 :-)

Solange SIE aber von sich aus will, dürfen die beiden aber Sex haben ... sorry ... ist so

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Atemu1  10.12.2014, 23:57
@Cerealie

http://www.planet-liebe.de/beziehung-und-partnerschaft/sex-und-das-gesetz/ Was sagt das Gesetz in Deutschland? Der §176 des Strafgesetzbuches schreibt vor, wer mit wem Sex haben darf. Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch durch Erwachsene zu schützen.


  • Und im alter von 15 Jahren darf ein Mädchen mit einem Jungen im alter von 18-21 schmusen, aber kein SEX.
  • Ab 16-17 Jahren darf ein Mädchen sex mit jemnden im Alter von 18-21 Jahren haben.
  • Ab 18 Jahren darf ein Mädchen mit jedem Sex haben.
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Cerealie  11.12.2014, 00:01
@Atemu1

Wenn du Planet Liebe zitierst, dann doch bitte auch richtig ;-)

Für 18/15 steh in der Erklärung doch wohl:

A und B "dürfen" Sex haben, solange dies nicht entgeltlich oder unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfindet. Es kann von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182 Abs. 4) (Anm.: Dieser Satz heißt nichts anderes, als dass beide es wollten)

.... und ganz genau letzteres passiert. Wenn die Eltern tatsächlich auf die Idee kämen, den Sex der beiden zur Anzeige zu bringen, braucht SIE nur bei der Polizei sagen, das SIE das von sich aus wollte, er sie nicht gezwungen oder dafür bezahlt hat - und schon sagen die lieben Polizisten "Dankeschön, auf Wiedersehen" ... denn nur wenn SIE was anderes erzählt würde es überhaupt in Betracht kommen, das da was nachkommt ....

so läuft das in der Praxis :-)

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Atemu1  11.12.2014, 00:13
@Cerealie
  • Die Stimulierung unseren gegen übers und des Verhalten, teuscht nur den Wunsch z.B. SEX zu haben einfah nur vor.
  • Der Drang mit einem elteren Mennern SEX zu haben ist etwas anstekendes, immer mer Mädchen möchten SEX mit elteren Männern haben.
  • Sie wiesen nicht was Liebe ist glauben aber das sie den Mann Lieben, wie soll das gechen?
  • Der Mann im alter von 18 oder elter weis das und nutzt das aus, nur um SEX mit ihr zu haben.
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Cerealie  11.12.2014, 00:16
@Atemu1

Mein/e Liebe/r, du musst das alles nicht gut finden - ob ich das gut oder schlecht finde, spielt dabei auch keine Rolle.

Fakt ist aber - ganz egal, wie du und ich das finden:

Die beiden DÜRFEN Sex haben, wenn SIE BEIDE das wollen. Niemand wird sie dafür bestrafen oder einsperren oder sonstwas ... und darum geht es in der Frage.

Er fragt, ob die beiden Sex haben DÜRFEN - und nicht, "ob wir finden, dass man das mit 15 Jahren haben sollte oder nicht" ...

Nichts gegen deine Ambitionen, Sex zwischen Teenagern zu verhindern ... aber es ist ganz klar so geregelt vom Gesetzgeber, das ein Mädchen (und genauso ein Junge) ab 14 Jahren in sexuelle Handlungen einwilligen KANN und DARF ...

ist nunmal so ... damit wirst du dich abfinden müssen

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Atemu1  11.12.2014, 00:31
@Cerealie
  • Bei allem Respekt aber die StGB und Jugendschutzgesetze zeigen zu viel Toleranz, was das SEX angeit.
  • Ich bin nicht gege schmusen und Küsse tauschen aber SEX=Ponografy.
  • Ponografy ist bei uns ab 18 Jahre erst erlaubt.
  • Naktfotos zu machen von Kinder und Jugentlichen ist verboten, aber SEX mit 16 Jahren zu haben ist erlaubt auch wenn jeder zusechen kann.
  • Anders gesagt wenn man bei einem 18 Jahre alten Mann Nacktfotos von einem 14 Jahre altem Mädchen findet, wird er verurteil.
  • Aber er darf trotzdem mit diesem Mädchen SEX haben, das ist krank hoch 3.
  • Das ist ein Widerspruch in sich selber Nacktvotos von seine Freundin darf er nicht haben SEX schon.
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Cerealie  11.12.2014, 00:38
@Atemu1

Ebenfalls bei allem Respekt ...

du vertrittst deine Meinung ... das würde ich immer respektieren, du darfst das alles so sehen ... du darfst auch "nicht gut finden" dass die Gesetze sind, wie sie sind.

Aber die Gesetze sind nunmal so ... und auch wenn dagegen gewettert wird, ändert das nichts.

Jugendliche in dem Alter haben Sex. Punkt. Das ist ein Fakt.

Anstatt ihnen falsche Informationen über das "Sex haben dürfen oder Sex nicht haben dürfen" zu geben, halte ich es für sinnvoller, sie aufzuklären über richtige Verhütung. Denn sie werden Sex haben. Das ist einfach so - auch wenn Erwachsene das als "sehr früh" empfinden.

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Atemu1  11.12.2014, 00:57
@Cerealie
  • Ich würde es zu gerne ändern.
  • Weist eigentlich warum Mädchen im alter von 12-14 den drank SEX zu haben verspüren?
  • Und fiele von dennen jungs in höreren stufen Atraktif finden?
  • Mit 18 solte mann ein Vorbild sein für einen Tenny.
  • Macht doch fürs erste SEX Spiele, das wird ihr auch gefallen.
  • Und bedenke macht SEX nur mit Kondom und in Beidseitigen Einverständnis.
  • Noch etwas sie kann Schwanger werden wenn du sie stimulierst und mit deiner Zunge dein Sperma reinbringst.
  • Also wenn du sie unten nach dem SEX stiemulieren möchtest, dan wascht euch bitte vorher gründlich.
  • Und vergies nie sie hatt nicht die gleiche Reife wie du mit 18 Jahre.
  • Was bei jedem Mädchen gleich ist und bleibt ist die Rache, wenn du dich von ihr trenzt und SEX mit ihr hattest kann sie dich aus Rache Anzeige.
  • Den Eltern etwas vorlügen, und dann sitzt du im Knast, wenn du nicht beweisen kannst das sie damit einverstanden war.
  • Sie kann z.B. sage das sie damals es nich besser wuste, jetzt weis sie es besser, und schemt sich dafür, na dan bist du der Dumme.
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Cerealie  11.12.2014, 01:06
@Atemu1

liebguck

ich merk' schon, du kannst es nicht lassen ;-) und du liegst trotzdem falsch ....

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TheGoodOne  11.12.2014, 02:21
@Atemu1
Das Mädchen ist 14 oder nicht?

Frage lesen, mein Bester;-)

Sie ist 15 Jahre alt und auch eine 14-jährige wäre kein Kind mehr.

Sobald sie das 14 Lebesjahr volendet hatt, also 15 sei, ist sie kein Kind.

Ein häufiger Fehler, mach dir nichts draus.

Die Vollendung des 14. Lebensjahres ist am 14. Geburtstag. Von da an befindet man sich im 15. Lebensjahr.

Steht auch so im Gesetz! Erklärung:

Bei deiner Geburt bist du ja nicht gleich ein Jahr alt, sondern bist in deinem ersten Lebensjahr. Das ist die Zeit von deiner Geburt bis zu deinem 1. Geburtstag. Dein Geburtstag feiert den Abschluss deines 1. Lebensjahres. Und wenn du jetzt hochrechnest, dann kommst du leicht darauf, dass du mit 13 Jahren in deinem 14. Lebensjahr bist und dieses logischerweise an deinem 14. Geburtstag abschließt.

Verstanden?:-)

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TheGoodOne  11.12.2014, 02:25
@Atemu1
Was sagt das Gesetz in Deutschland?

Genau das Gegenteil von dem, was du sagst:-)

Der §176 des Strafgesetzbuches schreibt vor, wer mit wem Sex haben darf. Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch durch Erwachsene zu schützen.

Schönes Zitat, wobei man anmerken muss, dass der §176 StGB Kinder und der §182 StGB Jugendliche schützen soll (daher auch die Namen).

Und im alter von 15 Jahren darf ein Mädchen mit einem Jungen im alter von 18-21 schmusen, aber kein SEX.

Falsch, kannst du nicht lesen? Das steht in deinem Link sogar genau drin.

Ab 16-17 Jahren darf ein Mädchen sex mit jemnden im Alter von 18-21 Jahren haben.

Und auch mit Älteren, steht alles im Link:-)

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TheGoodOne  11.12.2014, 02:35
@Atemu1

Das hat alles nichts mit dem Thema zu tun, sondern ist reine Ablenkung von mangelnden Kenntnissen im Bereich der Jurisprudenz:3

Deine moralischen Ansichten und deine Kenntnisse über die Funktionsweise der menschlichen Psyche und der biologischen Abläufe sind ja schön und gut, jedoch in einer solchen Argumentation nicht relevant.

Hier gilt: Nicht moralisch eifern, sondern rechtlich argumentieren.

Deine letzte Behauptung ist allerdings wage und der Wahrheitsgehalt muss erst getestet werden.

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TheGoodOne  11.12.2014, 02:43
@Atemu1
Bei allem Respekt aber die StGB und Jugendschutzgesetze zeigen zu viel Toleranz, was das SEX angeit.

Das sehen Sexualpädagogen und andere Fachmänner anders. Dein Problem scheint deine Einstellung zu diesem Thema zu sein.

Wenn du ein Problem damit hast, dann kannst du dich für eine Gesetzesänderung einsetzen oder ins Ausland gehen (z.B. Malaysia).

•Ich bin nicht gege schmusen und Küsse tauschen aber SEX=Ponografy.

Nein, Sex = Sex und Pornographie = Pornographie.

Ponografy ist bei uns ab 18 Jahre erst erlaubt.

Stimmt, aber deine Definition von Pornographie ist unsinnig und im Gesetz nicht so verankert.

Naktfotos zu machen von Kinder und Jugentlichen ist verboten

Stimmt, genauer die Verbreitung!

aber SEX mit 16 Jahren zu haben ist erlaubt auch wenn jeder zusechen kann.

Muss den jemand zusehen? In der Öffentlichkeit kann es wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" trotzdem zu Strafe kommen.

Du verdrehst hier ganz schön viel zu deinen Gunsten:3

Anders gesagt wenn man bei einem 18 Jahre alten Mann Nacktfotos von einem 14 Jahre altem Mädchen findet, wird er verurteil.

Heißt das jetzt, dass er Nacktfotos macht? Genauer gesagt sie verbreitet?

Das ist eine wirklich unsinnige Argumentation, bist du ein Troll?

Aber er darf trotzdem mit diesem Mädchen SEX haben, das ist krank hoch 3.

Nein, du möchtest es nur so sehen und verdrehst die Tatsachen. Beschäftige dich mal mit dem Unterschied zwischen Kinder- und Jugendpornographie und der Gesetzgebung.

Das ist ein Widerspruch in sich selber Nacktvotos von seine Freundin darf er nicht haben SEX schon.

Oh weh, das ist ein echter Fall von Beratungsresistenz... Lies die Gesetze nochmal genau:-)

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TheGoodOne  11.12.2014, 02:50
@Atemu1
Ich würde es zu gerne ändern.

Dann setz dich dafür ein und geh in die Politik:-)

Weist eigentlich warum Mädchen im alter von 12-14 den drank SEX zu haben verspüren?

Wegen dem Eintritt der Geschlechtsreife und weil wir in jedem Alter (auch als Säuglinge) eine Sexualität besitzen.

Ich empfehle dir Lektüre von Prof. Dr. Lilian Fried, Dipl. Soz. Päd. Dorothea Hüsson und das Buch "Sexualität im Beratungsgespräch mit Jugendlichen" von Wiedmann, Kostenwein und Dörfler (Sexualpädagogen).

•Und fiele von dennen jungs in höreren stufen Atraktif finden?

Weil sie diese Jungs als Männer sehen, was nicht heißt, dass alle in dem Alter einen erwachsenen Freund haben;-)

Mit 18 solte mann ein Vorbild sein für einen Tenny.

Mit 18 Jahren (Eighteen) ist man noch ein Teenager und man sollte immer ein Vorbild für Jüngere sein!

•Macht doch fürs erste SEX Spiele, das wird ihr auch gefallen

Und das geht dann plötzlich in Ordnung?:3

•Und bedenke macht SEX nur mit Kondom und in Beidseitigen Einverständnis.

Genau!:-)

•Sie kann z.B. sage das sie damals es nich besser wuste, jetzt weis sie es besser, und schemt sich dafür, na dan bist du der Dumme.

Dann gibt sie ihren Fehler zu, was trotzdem nicht heißt, dass der Mann sich strafbar macht. In deinem Fall wäre das ein Freispruch:-)

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TheGoodOne  11.12.2014, 02:51
@Cerealie

Naja, er scheint das juristische wenigstens halbwegs verstanden und zum Schluss kamen immerhin ganz gute Tipps (mit Verhütung).

LG TheGoodOne:-)

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TheGoodOne  11.12.2014, 02:16
Nein darfst du nicht, weil du volljährig bist und sie nicht.

Mit Voll- und Minderjährigkeit hat das Ganze nichts zu tun, also ist das kein Argument.

Und es ist erlaubt, solange der ältere Partner kein Entgelt leistet oder eine Notsituation ausnutzt. Im Falle, dass ein Ü21-jähriger mit einer U16-jährigen sexuell verkehren möchte, darf er zudem nicht ihre "Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" ausnutzen.

  • §182 StGB
StGB § 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern.

Der §176 StGB spielt hier keine Rolle, da es sich bei der 15-jährigen nicht um ein Kind, sondern um eine Jugendliche handelt. Der §182 StGB ist wichtig, daher heißen die beiden auch "Sexueller Missbrauch von Kindern" und "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen".

Beide Begriffe sind im Gesetz klar definiert. Man ist ein Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, was am 14. Geburtstag der Fall ist. Damit ist sie seit über einem Jahr bereits kein Kind mehr.

Das Mädchen kann sich nicht zu wehr setzen.

Woher willst du wissen, dass sie es nicht kann? Sie kann sich immer wehren und "Nein!" sagen. Du spielst wohl eher auf den §177 StGB an, oder?

Der tut hier auch nichts zur Sache, bzw. die Notwendigkeit dieses Paragraphen scheint hier nicht gegeben zu sein. In den beiden Paragraphen oben ist die physische Verfassung des Mädchens ebenso wenig relevant. Daher kein Argument.

Bist du sterker als sie.

Das kann ein Gleichaltriger auch sein, für das Gesetz unrelevant.

Ab 14 Jarhre darf Mädchen und Junge Sex haben, aber nur mit jemanden der nicht volljhrig ist.

Falsch, Erklärung und Beispiel in einem sind:

Mit 18 bist du volljährig, wenn du SEX mit einem 15 Jahre alten Mädchen hast.

Ist er/sie auch, wenn er keinen Sex mit einem 15 Jahre alten Mädchen hat.

Dem Gericht ist es Egal ob es ein beidseitigem Einverständnis gab oder nicht

Falsch, das ist für das Gericht sogar mehr als relevant!

Egal ob eine Straftat vorliegt oder nicht, das beiderseitige Einverständnis ist ein relevanter Faktor. Es kann strafmildernd, aber auch straffördernd wirken. Da kannst du gerne mal einige Urteilssprüche online nachschauen.

Wenn die Eltern sie verunsichern landest du für 2 Jahre im Knast.

Das geht vom Gesetz weg und ist ein Sonderfall. Du kannst gerne auch hier Urteile anschauen, es wurden genug Männer freigesprochen, weil junge Damen unter Druck gelogen haben.

So schlampig arbeiten unsere Behörden nun auch nicht;-)

Warte lieber drei Jahre dann ist es Legal SEX mit ihr zu haben.

Können sie auch jetzt;-)

Du solltest die Finger von solch komplizierten Texten lieber weglassen. Was mich wundert ist, dass du selbst den vereinfachten Text auf Planet-Liebe nicht verstanden hast, obwohl die Tabelle kinderleicht ist:3

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Atemu1  11.12.2014, 14:49
@TheGoodOne

Die Tabele habe ich schon deuten können.

  1. vertikal z.B. ist das Alter des Mädchen
  2. horizontal z.B. ist das Alter des Jungen
  3. Jetzt suche dier mahl das Alter der Zwei Verschiedenen Personen raus, füre die striche solange zusamen bis sie sich treffen.

  • Dann ist in der Tabele ein ? an diese stelle.
  • Wenn du den berürst erscheint der TEXT "halb erlaubt".
  • Im vertikla beim Alter 14-15 & horizontal im Alter 18-21 ist ein ? zeichen.

  • Vertikal ist das Alter von den Mädchen mit x kein SEX
  • Mit einem ? Zeichen halb erlaubt.
  • Mit einem Hertz = sie dürfen SEX haben.
  • Wie du es dreist und wendest im
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Cerealie  11.12.2014, 15:15
@Atemu1

Und halb erlaubt heist SEX TABU Kuscheln erlaubt.

Nein, das heißt es eben nicht!

... "halb erlaubt" heißt, dass Sex erlaubt ist, wenn der jüngere der beiden (egal ob das Mädchen der Jüngere ist oder der Junge) von sich aus Sex haben will .... Der Wille macht es zu einer erlaubten Sache ... du versteht die Auslegung einfach falsch.

Schmusen/kuscheln hat damit überhaupt rein gar nix zu tun

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Cerealie  11.12.2014, 15:25
@Atemu1

Lies doch nochmal genau (was bei Planet Liebe bei dem ? steht:)

A und B "dürfen" Sex haben, solange dies nicht entgeltlich oder unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfindet. Es kann von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182 Abs. 4) (Anm.: Dieser Satz heißt nichts anderes, als dass beide es wollten)

Siehst du, dass da SEX steht? Nicht "dürfen schmusen und kuscheln" steht da, sondern "sie dürfen SEX haben, solange ..." steht ganz deutlich da ...

Nochmal: du verstehst einfach was du verstehen möchtest, aber nicht, was da steht ... die Einwilligung des Jüngeren legalisiert die Tat ... die beiden DÜRFEN dann SEX haben.

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Atemu1  11.12.2014, 15:30
@Cerealie

Es ist aber auch Angegeben: Das bedeutet auch das Zeichen ? A und B "dürfen" Sex haben, solange dies nicht entgeltlich oder unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfindet.


Eine Zwangslage kann vieles beschreiben:

  • Sagen wir z.B. Gruppenzwang: Weil die Freundinen alle z.B. SEX hatte haben sie ihrer Freundin dazu gedrengt auch SEX zu haben.
  • Das Mädchen ist jetzt in einer Zwangslage, sie sprich sich mit einem Jungen ab und fragt ob er nicht SEX haben möcht mit ihr.
  • Jetzt stimmt er zu, sie möchte es aber nicht mehr.
  • Da sie es im angeboten hatt ist sie in doppelter Zwangslage, was soll sie tun?

Damit ist das 14 Jahre alte Mädchen durch eine Zwangslage zum SEX mit einem 18 Jahre alten Jungen gekommen.

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Cerealie  11.12.2014, 15:32
@Atemu1

Erstmal einigen wir uns doch drauf, dass das Mädchen HIER in dieser Frage 15 ist :-)

zweitens Kein Gericht wird aus "Gruppenzwang" eine ZwangsLAGE konstruieren ... sorry. Das sind nämlich zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.

Du liegst mit deiner Argumentationslinie daneben und es gibt keine Spur in der du vor Gericht erfolgreich wärest.

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Atemu1  11.12.2014, 15:32
@Cerealie

Die Legalisierung dieser Tat kann auch duch eine Zwangslage stattfinden.

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Cerealie  11.12.2014, 15:34
@Atemu1

Nur gibt es eben keine ZwangsLAGE ... Gruppenzwang ist KEINE Zwangslage :-)))

es ist nämlich nicht der Freund, der den Druck erzeugt, sonden nach deiner Schilderung die Freundinnen, die bereits Sex haben - und für etwas, das ER nicht tut, kann man ihn auch nicht belangen :-))))

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BrightSunrise  11.12.2014, 15:37
@Atemu1

Da ich einfach mal hobbylos bin, gebe ich jetzt auch mal meinen Senf dazu: Ich denke, wir haben mittlerweile alle verstanden, dass du strickt dagegen bist, dass ein 18-jähriger mit einer 14-jährigen Sex hat. Das ist ja auch allen voll in Ordnung, wir leben ja schließlich in DE und haben das Recht auf freie Meinungsäußerung. Aber es ist nun mal erlaubt! Alles was du da aufgezählt hast, könnte stimmen muss es aber eben nicht. Wer weiß, vielleicht wollen ja auch beide? Das wäre doch möglich... Also so ganz vielleicht... Eventuell... Aber auf die Idee kommst du natürlich nicht.

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Atemu1  11.12.2014, 17:45
@Cerealie

Ja aber das Mädchen macht den SEX nicht weil sie es möchte, sondern weil ihr diese Entscheidung abgenommen wurde, und es ihr dann aufgezwungen wurde.

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BrightSunrise  11.12.2014, 20:25
@Atemu1

Woher willst du das wissen? Wer hat das gesagt? Woher nimmst du diese Informationen?

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Atemu1  11.12.2014, 20:30
@BrightSunrise

Erfahrung , wenn das nicht war wäre würdest du dich nicht aufregen.

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BrightSunrise  11.12.2014, 20:48
@Atemu1

Und nur, weil du diese Erfahrung gemacht hast, heißt es gleich, dass alle so sind? Pass mal auf, ich sag dir jetzt mal was: Als ich 13 war, bin ich mit einem 18-jährigen zusammen gekommen und er wollte nicht gleich Sex mit mir haben! Und wir waren über 2 Jahre zusammen. (;

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Atemu1  11.12.2014, 21:35
@BrightSunrise
  • Mit 2 Jahren habe ich gelernt, das es so etwas wie entgegenkommen nicht gibt.
  • Mit 12 Jahren hab ich erfahren, was Gruppenzwang in der Schule macht..
  • Ich kenne keinen vergleich, der das Gegenteil beweist.

  • Selbst das Gesibene Wort im Internet sagt wie kinder leiden.

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BrightSunrise  11.12.2014, 21:42
@Atemu1

Hast du meinen Kommentar überhaupt gelesen? Klar, es gibt Gruppenzwang. Aber dafür kann der Typ doch nichts, wenn das Mädchen deswegen Sex möchte! "Selbst das Gesibene Wort im Internet sagt wie kinder leiden." Welches Wort?

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BrightSunrise  11.12.2014, 21:54
@Atemu1

Also pass auf, ich wollte dir eigentlich nur sagen, dass es doch auch sein kann, dass es BEIDE wollen. Dass sowohl er und seine 15-jährige Freundin Sex wollen. Und das wäre vollkommen legal! Selbst wenn sie es aus Gruppenzwang machen würde, es wäre trzd. legal und würde für ihn keine strafrechtlichen Folgen haben. Und wie gesagt, es gibt sicherlich viele Typen, die sowas ausnutzen, aber es gibt auch viele, die es eben nicht machen. Mein Ex war so einer.

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Atemu1  12.12.2014, 16:15
@BrightSunrise

Du Glückliche, also hatest dz glück. Ich bin eben ein leichter Pessimist .

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Ja darfst du solange du sie nicht bezahlst! Ab 14 darfst du mit jedem Sex haben der über 14 ist in Deutschland. Solange sie unter 16 ist, sind eltern allerdings meist vorsichtiger und eine Anzeige ist immer kompliziert bei dem Alter. Hier wird drauf geachtest ob du sie iwie abhängig oder sonst wie ausgenutzt hast. Aber gesetzlich spricht nichts dagegen. Viel Spaß euch zwei :).

Ja, du darfst mit ihr und sie mit dir Sex haben:-)

Die sexuellen Handlungen müssen nur einvernehmlich sein, du darfst keine Notsituation ihrerseits ausnutzen und kein Entgelt an sie leisten. Die rechtlichen Grundlagen hierfür bieten:

  • §176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern)
  • §177 StGB (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung)
  • §182 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen)

Zusammengefasst:

Alles ist online einsehbar, genauso Gerichtsurteile vergangener Zeit. Einfach mal rumstöbern und dich erkundigen. Aber, nur aufgrund der bekannten Details, kann ich dir sagen, dass es erlaubt ist.

Viel Spaß euch beiden und alles Gute, TheGoodOne:-)

Ist nicht ganz klar... Die Zeit bis zum 21. Lebensjahr ist in verschiedene Schutzstufen eingeteilt.

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

Ab 16 darf man auf jeden Fall mit seiner Einwilligung sex mit erwachsenen Personen haben. 14/15 ist so eine Grauzone, sollte es zur Anzeige kommen, dann kannst du durchaus bestraft werden.

Atemu1  10.12.2014, 22:47
  • Das wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn ein Erwachsener SEX mit z.B. einem 15 Jahre alten Mädchen hatt.
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TheGoodOne  11.12.2014, 03:48
@Atemu1

Wenn er gegen ein Gesetz verstößt und auch in welchem Maße, jedoch nicht so wie du es gerne hättest! Lies den §182 StGB genauer:-)

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Mirilikath  10.12.2014, 22:55

aber da er noch nicht 21 ist er auch noch nicht Komplett erwachsen. aber ich stimme dir voll und ganz zu, wenn ein erwachsener (21+) mit einer 15 jährigen sex hat wird er eine Freiheitsstrafe von minimal 2 bis maximal 5 Jahren bekommen

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Atemu1  10.12.2014, 23:11
@Mirilikath
  • Es ist egal ob er ganz Erwachsen ist oder nicht.
  • Es reicht schon volljährig zu sein.
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TheGoodOne  11.12.2014, 03:49
@Atemu1
•Es ist egal ob er ganz Erwachsen ist oder nicht. •Es reicht schon volljährig zu sein.

Oh weh... Du solltest dich aus dem Bereich Jura lieber raushalten, das liegt dir echt nicht:3

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kayo1548  11.12.2014, 01:38

"sollte es zur Anzeige kommen, dann kannst du durchaus bestraft werden. "

kann man theoretisch immer

Ansonsten ist es juristisch relativ klar. Hättest du gesagt unter 16 und über 21 hätte ich das noch verstanden, denn da gibt es den Teil bzgl "Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" der sehr schwammig ist.

Ansonsten gilt bei einer Person über 18 und bei einer unter 18, dass die sexuelle Handlung nicht gegen Entgelt und nicht unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfinden darf. D.h die Grundlage ändert sich da nicht. gleich ob die Person 14 oder 16 ist.

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Atemu1  11.12.2014, 15:52
@kayo1548
  • Wie definiert ihr eine Zwangslage durch die eine Person im alter von 18 Jahren SEX mit eriner 15 Jahre alten Mädchen hatt?

  • Der Person im alter von 18 Jahren kann auch eine Zwangslage Ausnutzen ohne es zu wissen, oder nicht?
  • „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

  • a)Ist z.B. eine Mutprobe die ein Mädchen zum SEX animiert, nicht ein Zwangslage, welche der 18 Jahre alte junge ausnutzt?
  • b) Ist z.B. die Pubertät nicht eine Zwangslage die das Mädchen drengt SEX zu habe?
  • c)Wenn der Junge jetzt das was in ihrem Körper passiert, womit sie nicht zuordnungsfähig wird ausnutzst, ist das keine, ausnutzung von einer Zwangslage?
  • Wer sagt uns überhaupt wie eine Zwangslage entsteid?
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Atemu1  11.12.2014, 16:04
@Atemu1
  • Nemen wir an die Freundinen Sagen zu ihrer Freundin, frag mahl aus Spaß ob er SEX mit dier haben möchte.
  • Die Freundinen übereden sie, und als sie im Fragt und er ja sagt, ist sie jetzt nicht in der Zwangslage SEX mit im zu haben?
  • Und ist dieser SEX nicht dan aus einer Zwangslage dann geboren die der Junge im alter von 18 Jahren Ausnutzt?

  • Um die Frage zu beantworten ob er SEX mit ihr haben darf oder nicht muss mann wissen ob sie dazu animert wurde aufgevordert, wenn nicht überzegt wurde oder es nur aus Gruppenzwang macht.
  • Denn wir müsse wissen ob und warum sie SEX haben möchte mit dier.
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Cerealie  11.12.2014, 16:10
@Atemu1

seufz

nochmal: GRUPPENZWANG hat mit einer ZWANGSLAGE gar nichts zu tun ...du konstruierst wild irgendwelche Situationsmöglichkeiten, die rechtlich in gar keinem Zusammenhang stehen

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Atemu1  11.12.2014, 16:55
@Cerealie

ZWANGSLAGE: Eine schwierige Situation, in der man zu einem bestimmten Verhalten, einer bestimmten Tat gezwungen ist.


  • Den Gruppenzwang giebt es in verschieden Stuffen.
  • Von anpassen der Kleidung bis über die Prüffungen um einer Gruppe oder einem CLUB so wie einer Gemeinschaft eine Person anzupassen.
  • Die Gruppe kann neulinge auch in Zwangslagen bringen.
  • Anders gesagt die Gruppe zwingt ihren willen dem neuling auf, damit kommt er in eine Zwangslage.

Manche Mädchen Gruppen vordern von ihrem neuling eine Mutprobe, kurz SEX.


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BrightSunrise  11.12.2014, 20:53
@Atemu1

Aber dafür kann ja der Typ nichts, wenn seine Freundin Sex haben will, weil alle anderen Sex haben und er weiß es nicht.

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Cerealie  11.12.2014, 21:10
@Atemu1

sorry Atemu1, aber du redest wirklich langsam wirr ... das hat nun GAR NICHTS mehr mit der Ausgangssituation zu tun.

Warum SIE mit ihm schlafen will, ist schnurzpiepegal. Interessant ist nur, dass sie das WILL.

Wenn sie WILL, dann dürfen die Beiden ... fertig.

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Atemu1  11.12.2014, 21:55
@Cerealie

OK mir ist es gleich, euer leben lern da raus.

  • Bei jedem Menschen ist er etwas anders ausgepregt.
  • Der eine hatt einen starken ein andere etwas schwächeren.
  • In allem sind die gleich in der Neugier.
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