Die Todesstrafe ist mit der Menschenwürde unvereinbar und sollte eigentlich nie und in keinem Land der Welt verhängt und angewendet werden. Absolute Straftheorien, nach denen Gleiches stets mit Gleichem vergeltet werden müssen, gehören ins Mittelalter, aber nicht in die aktuelle Zeit.

Wir haben das außerordentliche Privileg in einem modernen, zivilisierten Rechtsstaat zu leben, der Strafe nach dem Grundgedanken der Resozialisierung verhängt und nicht nach Vergeltung strebt.

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Für das Shirt käme keine strafrechtliche Konsequenz in Betracht. Für eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB wäre nach Abs.1 entweder die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache oder aber nach Abs. 2 die Veränderung des Erscheinungsbildes notwendig. Alle diese Tatbestandsvoraussetzungen liegen hier nicht vor, da die Flecken nur eine vorübergehend Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes darstellen. Es wäre lediglich ein zivilrechtlicher Anspruch auf Ersatz der Reinigungskosten denkbar.

Auch für das Filmen kommt wohl keine strafrechtliche Konsequenz in Betracht. Hierfür müsste nach § 201a StGB die Aufnahme entweder in einem höchstpersönlichen Bereich der Person aufgenommen worden oder aber dazu geeignet sein, das Ansehen der Person erheblich zu schädigen.

Dennoch kann die fotografierte Person eine Löschung des Bildes verlangen und u.U. Schadensersatz geltend machen. Zudem können Ordnungsmaßnahmen durch die Schule erlassen werden (z.B. Verweis / Missbilligung, Elterngespräch)

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Strafbar ist es im Onlinehandel nicht, wird aber in der Regel gegen die AGB der Bank verstoßen, da die Karten stets persönlich ausgestellt sind. Dies kann zu einer (fristlosen) Kündigung der Geschäftbeziehung führen. In der Praxis wird ein solchen Verhalten jedoch stillschweigend geduldet und ist ohnehin nicht nachvollziehbar. Gerade beim Onlineshopping ist es doch bspw. unter Eheleuten gang und gäbe, dass der jeweils andere mit der Kreditkarte des Ehepartners bezahlt, auch wenn diese persönlich auf den Ehegatten ausgestellt ist. Ändert aber nichts daran, dass dieses Verhalten vertragswidrig ist.

Etwas schwieriger wird es bei der Weitergabe des PINs und der Bezahlung im stationären Handel. Hier kann ein solches Verhalten dazu führen, dass der Karteninhaber im Falle eines tatsächlichen Missbrauchs den Schaden nicht durch die Kartenkasko ersetzt bekommt. Auch ist es grundsätzlich möglich, dass die Karte eingezogen wird. Sollte die Authorisierung per Unterschrift erfolgen, so wäre die Nachahmung derselben selbstredend eine Urkundenfälschung gem. § 267 StGB.

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Der Unterschied besteht darin, dass bei einem bestimmten Grad der Alkoholisierung von einer Schuldunfähigkeit gem. § 20 StGB ausgegangen werden. Das führt dazu, dass eine rechtswidrige Tat entschuldigt ist. Eine Bestrafung aus dem im schuldunfähigen Zustand begangenen Delikt kommt daher nicht mehr in Betracht. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese Grenze nicht ohne weiteres überschritten wird. Man spricht grob von 3,3 Promille, wobei diese Grenze jedoch nicht fix ist und im Ermessen des Gerichts liegt. Bei einem starken Alkoholiker würde man u.U. auch bei 3,3 Promille noch nicht von Schuldunfähigkeit ausgehen.

In einem Fall der Schuldunfähigkeit wäre nur noch eine Bestrafung wegen Vollrauschs gem. § 323a StGB möglich. Sollte keine absolute Schuldunfähigkeit vorliegen, kommt im Prozess immer eine verminderte Schuldfähigkeit gem. § 21 StGB in Betracht.

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Im Falle von Masern besteht gem. § 20 Abs. 8 IfSG eine Impfpflicht für die dort im weiteren genannten Personengruppen. Unter anderem gehören dazu Besucher und Mitarbeiter von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen. Der Nachweis der erbrachten Impfung ist der Leitung der Einrichtung vorzulegen.

Gem. § 20 Abs. 12 Nr. 3 IfSG kann die zuständige Gesundheitsbehörde eine Person bei Zuwiderhandlung zu einer Beratung laden. Ein Nichterscheinen zu diesem Termin stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sollte es sich bei der zuwiderhandelnden Person um einen Beschäftigten in einer der erfassen Einrichtungen handeln, so kann dieser Person der Zutritt zu den entsprechenden Gebäuden verwehrt und ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.

Besteht bei der zuwiderhandelnden (minderjährigen) Person eine gesetzliche Betreuungspflicht oder unterliegt diese der Schulpflicht, so darf kein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Folge: Das Kind darf auch ungeimpft weiter die Schule besuchen.

Eine mit Zwang durchgesetzte Impfung gibt es in Deutschland nicht und wäre auch verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Schon gar nicht im Falle von Masern.

Zusammenfassung: Es gibt zwar eine Impfpflicht bspw. für Kita- und Schulkinder, diese wird aber nicht mit Zwang durchgesetzt. Erhebliche Einschränkungen gibt es nur für Beschäftigte, die sich dieser Pflicht widersetzten.

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Fachanwälte sind keine Fachärzte. ;)

Jeder zugelassene Rechtsanwalt hat das das gleiche Studium mit anschließendem Referendariat absolviert und wird dich daher auch in jedem Rechtsgebiet beraten können. Anwälte sind natürlich auch nur Menschen und haben daher verschiedene Interessen. Um dann der Kanzlei etwas mehr Profil zu geben, kann man als Rechtsanwalt einen Fachanwaltstitel erwerben, der potentiellen Mandanten zeigt, dass man sich mit dem entsprechenden Rechtsgebiet noch vertieft auseinandergesetzt und bereits viele Fälle vertreten hat. Ein Anwalt ohne einen solchen Fachanwaltslehrgang (der meist nur wenige Tage dauert) wird dich aber in der Regel nicht schlechter beraten können.

Bei dir handelt es sich um einen vergleichsweise simplen Sachverhalt, der wirklich zum Grundwissen jedes Anwalts gehört. Erkundige dich im Falle einer Anklage einfach bei Freunden oder Familie, mit wem sie gute Erfahrungen gemacht haben und lasse dich dann dort beraten.

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Bei den Papierausgaben ist eine Rücksendung nach dem Lesen in den meisten Fällen möglich... Allerdings wird Amazon, sollte es häufiger vorkommen, deinen Benutzeraccount sperren und dein Konto bzw. deine Kreditkarte blacklisten.


Bei den Ebooks ist eine Rückgabe logischerweise nur ungelesen möglich... ich weiß allerdings nichtmal ob es Mangas als ebooks gibt xD


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Du solltest mit ihm reden und sagen, dass du gerne etwas Abstand und mehr Zeit für dich hättest... Allerdings sollte man an so einem Punkt auch darüber nachdenken die Beziehung komplett zu beenden. Denn sehr einseitige Beziehungen sind nicht zweckmäßig und sehr belastend für einen von beiden.

Ihr trefft euch ja nicht gerade besonders häufig, dies schadet der Beziehung sowieso schon und wenn du das dann nicht mal positiv empfindest, dann denke ich hat es auch keinen Sinn mehr weiter etwas mit ihm zu unternehmen.

Auch wenn ihr schon ein Jahr zusammen seid so ist doch die Einsicht, dass ihr nicht die gleichen Interessen habt schon ein deutliches Zeichen dafür, dass es nicht "der Richtige" ist. :)

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Welches Handymodell denn? Bei Android kann man in der Regel bei eingeschaltetem Gerät die Medien per USB auf den PC kopieren. Sollte allerdings USB Debugging deaktiviert sein, so ist dies nicht möglich. Die Daten kann man zwar komplett mit kopieren, allerdings sind die App Daten etc. weg.

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Natürlich. Wenn du ein passwortgeschütztes Archiv erstellst, dann wird dies verschlüsselt und ist nur mit dem Kennwort zu öffnen...

Alles andere wäre ja vollkommen unnötig und zwecklos.

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Was ist nut los mit der jugend?

Ja das klingt jetzt erstmal als wöre ich total abgehoben und tue so als sei ich schon erwachsen... Bin ich nicht und will ich nicht mal sein!!!
Ich bin selbst nicht total unbeteiligt am aus meinen augen untergang unserer Generation... Ja ich hab auch ein smartphone und teilweise mach ich auch dinge auf die ich im Nachhinein nicht stolz bin (jeder macht "fehler")

Wie auch immer!
Warum hängen alle am handy, verblöden, nehmen jede menge drogen (und nein ich bin kein stubenhocker :D ich gehe auch gerne feiern habe spaß saufe, gegen kiffen hab ich auch nichts) aber ich verstehe es nicht wie so schnell so viele in meiner stadt auf harte drogen umsteigen und das Leben nur noch im konsum genießen...
Warum wertschätzt keiner die zeit der jugend zieht mit dem Fahrrad los lernt freunde kennen fürs leben.. Verbringt zeit mit denen 24/7?? Ein Großteil unserer Gesellschaft ist so fake!!! Wie ist das möglich? Wie? Warum geht es immer nur darum "cool" zu sein und mittläufer von allem und jedem? Wohin ist die Individualität verschwunden?
Legt euer handy hin und macht was!!!

Bitte und seid wie ihr sein wollt und nicht wie es die norm vorgibt

Macht was aus euerer jugend was ist denn los? Ihr seid nur einmal jung!

Ich habe 15 freunde die so denken wir ich und mit denen ich fast jeden tag zutun habe und dann noch viele gute freunde eben aber es gibt nichts geileres als das!

Ein blödes smartphone? So unproduktiv! Man sitzt da guckt sich dämliche videos, bilder, Tweets an??? Wofür was bringts? Klar gelegentlich macht das jeder mal aber macht doch mal was! Riskiert was
90's kids must come back!
Und die Generation nach mir? Musicaly,?? Was zur hölle ist nur los?

Klar es sind nicht alle so aber man bekommt es von genug menschen mit und ich finde es exht traurig! Was meint ihr?

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Du hast vollkommen Recht. Zwar trifft dies nicht auf alle zu, aber ein nicht zu kleiner Teil entwickelt sich in diese Richtung!

Das Smartphone mag ja praktisch sein, aber wenn man es keine 10 Minuten ohne es aushält und in der Schule seine Freizeit mit YouTube und Apps á la 9gag verschwendet, dann sollte man mal darüber nachdenken etwas grundlegend zu verändern.

Ich bin der Meinung, dass in der Schule die persönliche Kommunikation untereinander abgenommen hat.

Auch fällt mir auf, dass viele Leute den ganzen Tag nur schreiben und sich trotzdem bei einem persönlichen Treffen nichts zu sagen haben. Es wird sogar schon als "unnormal" angesehen, wenn man nicht den ganzen Tag WhatsApp Nachrichten verschickt.

Das mit den Drogen kann ich nicht unterstützen... Das hat es schon immer gegeben und wird es auch in der Zukunft weiter in diesem Ausmaß geben.

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Ich als Android-Fanboy kann natürlich nur zum S7edge raten. Des weiteren bietet es in meinen Augen auch einfach die besseren Innovationen. Flache Bildschirme gab es schon immer ;)

Von der Leistung unterscheiden sie sich kaum, wobei das S7edge ein klein bisschen besser ist.

Die Entscheidung hängt dadurch nur von der Optik und dem Betriebssystem ab. Ich würde in beiden Punkten das S7edge bevorzugen... Aber da gibt es ja bekanntlicherweise andere Meinungen ;)

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Ich weiß leider nicht wie die App das Gerät überprüft. Ich beziehe mich im Folgenden nur auf Android, da ich weder iOS nutze, noch besonders viel darüber weiß.


Bei jeder Android Installation wird dem Gerät eine einmalige ID zugewiesen, die sogeannte Android-ID. Diese verändert sich durch das Zurücksetzen. Sollte die App das Gerät darüber verifizieren, so gibt es keine Möglichkeit die App neu zu Installieren ohne einen erneuten Installationsbrief anzufordern.


Sollte die Prüfung allerdings über die IMEI des Gerätes oder die MAC Adresse des Signalempfängers erfolgen, so würde die App das Gerät nach der Installation "wiedererkennen".

Da ich aber von Ersterem ausgehe empfehle ich  das Verfahren zum Gerätewechsel durchzuführen. Dann bekommst du einfach neue Daten zugesendet... Ist doch halb so wild.


Warscheinlich hat deine Sparkasse da eigene Anleitungen. Ansonsten benutze diese aus dem Internet:

https://www.ksk-ratzeburg.de/pdf/content/Kurzanleitung-pushTAN\_-\_Einrichtung-neues-Geraet.pdf


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Eine Möglichkeit zur Wiederherstellung ist mir nicht bekannt. Dir geht aber vermutlich um das Datum, an welchem der Status eingestellt wurde... ansonsten könntest du ihn ja einfach neu eingeben.

Sieh es doch einfach als Anstoß mal etwas neues in den Stautus zu schreiben... Ich verstehe eh nicht, was eine Liebeserklärung im Status zu suchen hat.

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Ich würde zum Einstieg Java nehmen. Damit kann man schon enorm viel machen und kann danach auch leicht zu neuem Umsteigen. Da Java auch für die Android-App Progrmamierung genutzt wird, hast du hier auch eine menge Möglichkeiten.

Aber mach das wozu du Lust hast ;) Ein Buch ist insoweit praktisch, dass man Schritt für Schritt näher an die eigentliche Programmierung gebracht wird. Bei Online Tutorials fehlt häufig auch mal zwischendrin etwas, so dass man den Anschluss verliert :)

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Es ist natürlich ganz deine Entscheidung, aber da du ja ganz offensichtlich das Bedürfnis hast ihn anzuschreiben spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.

Die meisten Jungs freuen sich, wenn auch mal ein Mädchen sie anschreibt und nicht umgekehrt ;)

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Mit Drittanbieter Apps ist das ohne weiteres Möglich. Diese können allerdings nach mehrfacher Warnung zur Sperrung des User Accounts führen. Mit der integrierten Memories Funktion habe ich bisher nur Fotos verschickt... Ob diese auch mit Videos funktioniert müsstest du ausprobieren.

Zu den Drittanbieter Apps gibt es einen hilfreichen Artikel bei Chip.de:

http://www.chip.de/news/Snapchat-Upload-Bilder-und-Videos-aus-der-Galerie-in-Snapchat-senden_89714737.html

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Ja, dass ist möglich:

http://www.giga.de/apps/adblock-plus-android/specials/werbeblocker-fuer-android-die-besten-tools/

Diese Tools funktionieren zwar nicht hunterprozentig, aber dadurch das die Anzeige, welche man eigentlich eh nicht sehen will, spart man doch schon eine ganze Menge.

Da mein Gerät gerootet ist, habe ich nur Erfahrungen mit AdAway. Ich denke aber das AdBlock seinen Dienst auch gut erledigen wird ;)

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Es steht doch sogar in der Produktüberschrift, dass das Gerät als Acces-Point verwendet werden kann... Und Acces-Point bedeutet immer, dass man eine WLAN Basisstation durch ein LAN Kabel erschafft.

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