Darf ein Betreuer mit seinem Klienten fkk baden?

3 Antworten

Die übliche gesellschaftliche Konvention ist, dass man beim Baden Badebekleidung trägt und die primären Geschlechtsteile nicht zu sehen sind.

In der DDR gab es wohl eine lockerere FKK-Tradition als in der BRD. Nacktheit ist auch etwas ganz Natürliches.

Wenn ich in der Familienumkleide eines Schwimmbades bin, kommt es natürlich vor, dass Menschen jeglichen Alters und Geschlechts dort beim Umziehen kurzfristig nackt sind. Wenn ich ein Kind aus meiner Verwandtschaft betreue (10 Jahre alt), sehe ich es in der Umkleide nackt, ohne dass dies problematisch wäre.

Es kann also unterschiedlich gewertet werden, ob es akzeptabel, grenzwertig oder unstatthaft ist, als Sozialbetreuer einer Gruppe von Menschen mit Behinderung mit diesen nackt baden zu gehen. Auf jeden Fall müssen die Grenzen der Personen respektiert werden. Wenn jemand nicht mitmachen möchte, lässt er es bleiben. Das hast du ja auch so gemacht.

Die Problematik liegt darin, wenn man die Gefahr eines sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen befürchtet.

FKK und Nacktbaden ist doch genauso wenig verboten wie Sauna

Verstehe das Problem nicht

Woher ich das weiß:Hobby – FKK und Sauna ist Wellness für Körper und Geist. Antistress

Allzu private Verbindungen zwischen einem gesetzlichen Betreuer und seinen Klienten sind meiner Meinung nach nicht statthaft.

Darunter fällt meiner Meinung nach das von Dir beschriebene.

Ein grundsätzliches Verbot sehe ich jedoch nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

maribi  17.07.2025, 11:43
Allzu private Verbindungen zwischen einem gesetzlichen Betreuer und seinen Klienten sind meiner Meinung nach nicht statthaft.

Doch. Eine enge, persönliche Bindung zum gesetzlichen Betreuer ist sogar gewünscht. Deswegen werden Familienangehörige, Freunde oder sonstige, nahestehende Personen bei Eignung auch bevorzugt.

DasOrakel  17.07.2025, 11:51
@maribi

Das ist Ansichtssache.

Zu privat sollte es nicht werden. Vor allem dann nicht, wenn Betreuer und Betreuer nicht verwandt oder befreundet sind.