Blasen am Steuer?

9 Antworten

Davon kann ich Dir/Euch aus beruflicher Erfahrung nur abraten: Es gab so schon einige Unfälle, die äusserst schmerzhafte & teilweise sogar irreversible Folgen für den Mann & seine Körpermitte hatten (u.A. wg plötzlichem starken Abbremsen aufgrund von Unachtsamkeit, Auffahrunfall wg Kontrollverlust über das Fzg, usw). Ausserdem haftest Du für allfällig entstehende Unfallschäden idR selbst (Grobfahrlässigkeit), bekommst zudem auch noch „nette“ Post von der Polizei/Staatsanwaltschaft (u.A. wg „Nichtbeherrschens des Fzg“).

(Standard CH)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung

Dürfen... das entscheidest du im Zweifel würde ich sagen... gibt kein Gesetz, was das verbietet, solange das Ganze nicht irgendwo ein öffentliches Ärgernis auslöst, weil ein Unbeteiligter was mitbekommt davon und sich gestört fühlt.

Aber wenn es dadurch knallt dürfte man dir wohl eine erhebliche Mitschuld an dem Unfall zusprechen.
Wenn sie dich dann durch Fahrmanöver etc. zum Eunuchen macht hast du dann auch sicherlich pech. Grundsatz: Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um.

Ob es direkt verboten ist weiß ich nicht aber es währe nicht ratsam. Beim Autofahren sollte man sich auf die Straße konzentrieren, ansonsten kommt es zu Unfällen und vor Gericht wäre der/die Richter/in nicht begeistert.

Du kannst es machen aber wenn ein Unfall passiert oder dir jemand rein fährt und es raus kommt das sie dir einen geblasen hat dann zahlst du denn schaden

Hallo,

Sowas ist verboten, weil es den Autofahrer ablenkt, genauso wie Handyam Steuer.

LG Sebbie

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für alles, was mit Biologie zu tun hat