Beim Masturbieren vermutlich gesehen worden?

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Nein. Erregung öffentlichen Ärgernisses setzt voraus, dass du "absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis" erregst.

Du müsstest das also tun, um absichtlich deine Nachbarin zu provozieren. Oder es tun, obwohl du weißt, dass deine Nachbarin dir zusieht und sie sich daran stört.

Und was du in deinem Zimmer bei geschlossenen Stores tust, dürfte schon mal am "öffentlich" scheitern. "Öffentlich" müsstest du schon draußen auf der Straße tun, auf dem frei einsehbaren Balkon oder zumindest direkt vor dem geöffneten Fenster.

Du hast dich ja nicht präsentiert. Sie muss ja nicht in deine Wohnung gucken. Jetzt hast du zwei Möglichkeiten. Lass es dir egal sein und gönn' ihr den Spaß, wenn sie es brauch. Oder mach die Vorhänge zu.

Erstmal Kompliment für die schönen Vergangenheiten die du benutzt hast^^

Wilhelm611 
Fragesteller
 21.10.2021, 14:55

Wie meinst du das?

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Ist kein öffentliches Ärgernis. Wie Du es beschrieben hast, hätte man Dich zielgerichtet beobachten müssen, um Dein Tun mitzubekommen.
Auf einem ungeschützten Balkon sähe die Sache schon anders aus.

Nein, das denke ich nicht. Du hast es ja nicht absichtlich direkt vorbohren Fenster gemacht. Sondern bei dir zuhause.

Carryda  21.10.2021, 14:55

Vor ihrem Fenster

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Wilhelm611 
Fragesteller
 21.10.2021, 14:57
@Carryda

Ich glaube auch, man muss sich echt Mühe geben, um ordentlich zuschauen zu können und ohne bemerkt zu werden.

Danke!

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